Tektonik

02.03.05.07 Steuer- und Zollverwaltung

In Folge der Staatsreform von 1831 und der Gründung des Deutschen Zollvereins im Jahr 1833 wurde auch die Steuer- und Zollverwaltung umgestaltet. Mit der Verordnung über die Organisation der Verwaltungsbehörde für indirekte Staatsabgaben vom 10. Dezember 1833 entstand im Steuerbereich eine neue Behördenstruktur mit drei Instanzen: das Finanzministerium als oberste Verwaltungsbehörde, die Zoll- und Steuerdirektion (ab 1909 Generalzolldirektion) als Mittelinstanz sowie die Hauptsteuerämter und Hauptzollämter als untere Steuerbehörden. Sie lösten die Gleits- und Akziskommissariate und Akzisinspektionen ab. Den Hauptsteuer- und Hauptzollämtern waren Zoll- und Nebenzollämter, Steuer- und Untersteuerämter sowie Chausseegelder- und Schlachtsteuereinnahmen unter- bzw. beigeordnet. Hauptzollämter befanden sich direkt an den Hauptzollstraßen in den Grenzbezirken. Hauptsteuerämter waren Behörden, die im Landesinneren oder im Grenzbezirk lagen, jedoch ohne direkte Berührung mit einer Hauptzollstraße. Ab 1. Juli 1900 wurde einheitlich von Hauptzollämtern gesprochen. Sie waren verantwortlich für die Einnahme des Zolls auf importierte und exportierte Waren, für Steuern auf alkoholische Getränke und Tabakwaren sowie für den Elbzoll und die Chaussee-, Wege-, Brücken-, Fähren- und Pflastergelder. Weitere indirekte Abgaben waren die Steuern auf Zucker, Salz, Leuchtmittel und Zündwaren sowie die Essigverbrauchsabgabe, die Brausteuer, die Wechselstempelsteuer, die Spielkartenstempelsteuer, die Reichsstempelsteuer und die Erbschaftssteuer. Ausschließlich für die sächsische Steuereinnahme waren die Schlachtsteuer und die Stempelsteuer zu entrichten.

Für die Erhebung und Verwaltung der direkten Steuern wurden durch Verordnung vom 1. November 1834 in Sachsen drei Steuerkreise mit 22 Bezirkssteuereinnahmen eingerichtet, die jeweils für eine bestimmte Zahl Ämter zuständig waren. Die Steuerkreise entsprachen den Kreisdirektionen. Die bis dahin bestehenden 56 Kreis- und Amtssteuereinnahmen, die Stiftssteuereinnahme Wurzen und die Kammergutssteuereinnahme Pillnitz wurden zum 1. Januar 1835 aufgelöst, das Obersteuerkollegium, dem die Aufsicht über die Steuereinnahme oblag, war bereits zum Jahresende 1833 aufgelöst worden. Als Mittelinstanz waren drei Kreissteuerräte in Dresden, Leipzig und Zwickau in allen die Steuerverwaltung betreffenden Angelegenheiten tätig. Die Bezirkssteuereinnahmen waren neben der Steuerverwaltung auch für die Führung und Aufbewahrung der Kataster der Landgemeinden und kleinen Städte zuständig. 1843 wurde der Steuerkreis Bautzen und 1900 der Steuerkreis Chemnitz eingerichtet. Die Zuständigkeitsbereiche der Kreissteuerräte und Bezirkssteuereinnahmen passten sich den jeweils neuen Verwaltungsstrukturen an. Die Bezirkssteuereinnahmen waren verantwortlich für das Einfordern und Berechnen der Schock-, Quatember-, Verbrauchs-, Grund-, Gewerbe- Personal- und Stempelsteuern sowie Kavallerieverpflegungsgelder und Landrentenbankgelder. Sie entschieden auch über Steuerbefreiungen und zahlten Invalidenpensionen aus. An der Spitze der Bezirkssteuereinnahme stand der Bezirkssteuereinnehmer, seit 1859 der Bezirkssteuerinspektor. 1876 wurden die Aufgaben der Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen in Dresden der Amtshauptmannschaft Dresden übertragen.

Mit dem Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 wurden die Landesfinanzbehörden dem Reich unterstellt. Durch Verordnung vom 27. September 1919 galten alle Behörden, die für die Festsetzung und Erhebung von Zöllen und Reichssteuern verantwortlich waren, als Finanzämter. In Folge des Gesetzes über die Verwaltung der sächsischen Landessteuern vom 25. März 1920 wurden die Bezirkssteuereinnahmen und Hauptzollämter endgültig durch die dem Reichsfinanzministerium unterstellten Finanzämter abgelöst. An die Stelle der Kreissteuerräte und der Generalzolldirektion trat das Landesfinanzamt Dresden. Die Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung wurden auf die neu gegründeten Bezirksvermessungsämter übertragen.

Weitere Angaben finden Sie unter der Beständegruppe "02.04.01 Reichsfinanzverwaltung".

Context
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.05 Finanzen

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