Archivale
Kreistagssachen
Enthält nach dem Altrepertorium u. a.:
1. Das von den ausschreibenden Fürsten des Fränkischen Kreises vermöge eines an sie erlassenen kaiserlichen Reskripts ausgegangene Circulare samt den Proponendis zum Kreistag nach Nürnberg auf den 19. November 1731 (Nr. 1-3).
2. Die deswegen mit den benachbarten Häusern gewechselten Schreiben, Sentiments, Vota und dergleichen (Nr. 4-16).
3. Ein Entwurf, wie die aus den österreichischen Niederlanden zu erwarten stehenden und ihren Zug mehrenteils durch den Fränkischen Kreis nehmenden kaiserlichen Regimenter am besten ein-und durchzuleiten, samt darüber hin und wider gemachten Anmerkungen und Monitis (Nr. 17-21).
4. Vorschlag und Beweis, wie die Einrichtung des kaiserlichen Völkerzugs für den fränkischen Kreis zu nehmen und die ganze Ordnung mit allseitiger Erleichterung könnte verfasst werden, vom hochfürstlich Bambergischen Directorio zu gemeiner Kreisversammlung abzugeben, mit zwei Tabellen (Nr. 22).
5. Das Kreisdeputationsprotokoll selber (Nr. 23).
6. Die 52 vorläufigen kreisgesandtschaftlichen Relationes des Herrn von Bernegger, die sich auf das darauffolgende Protokoll selbst beziehen (Nr. 27-39).
7. Eben dieses Protokoll, welches nachfolgende Materien hauptsächlich enthält (sub Nr. 40):
a. Vornehmlich hat man sich auf eine einzurichtende bessere Ordnung im Marschwesen beflissen, damit die Marches durchgehends auf des gemeinen Kreises Kosten mögten dirigiert und hernach nach Proportion der Matrikel bei der Kreiscassa aufgerechnet werden, auch darüber votiert (fol. 204-220) und dann ein Conclusum abgefasst (fol. 220), vermöge dessen dem unter dem 26. März a. c. per Dictaturam kommunizierten und sub Nr. 22 in Actis befindlichen Vorschlag und Beweis a potiori beigestimmt und dessen nützliche Beförderung dem hochfürstlichen Kreisausschreibamt auch dissoluto Conventu bestens empfohlen wird. Ingleichen allerhand Projekte und Anmerkungen in Marschsachen (fol. 1-20, 59-67, 100, 109, 113, 115, 117, 132).
b. Allerhand das Münzwesen zu verbessern suchende Deliberationes (fol. 22-25, 58). Vota darüber (fol. 67-81). Das Conclusum (fol. 82). Übrige Anmerkungen aber fol. 95, 103, 108, 117, 132, 134-138, 146, 151.
c. Vota wegen Ausschlags der Römermonate auf die Jahre 1731 und 1732 (fol. 26-36). Das Conclusum aber fol. 37, vermöge dessen pro 1731 20 Römermonate in Ansatz zu bringen, davon 10 im November und 10 im Dezember zu bezahlen, pro 1732 aber 25 Römermonate auszuschlagen und die Termine pro September, Oktober und November zu setzen.
d. Die Restantenlisten pro 1731 (fol. 21), pro 1732 (fol. 120, 142). Vota, ob und wie man gegen die Restantiarios der Kreiscassae mit der Exekution zu verfahren (fol. 41-56). Das Conclusum (fol. 57), kraft dessen noch ein Monat Nachsicht gelassen, alsdann aber nachdrücklich mit der Exekution fortgefahren werden solle. Der Stadt Weißenburg Einwendungen dagegen (fol. 108). Hochgräflich Limpurgische Erklärung wegen des einen Matrikularguldens von dem Dorf Hausen (fol. 111). Danckelmann'sche Einwendungen dagegen (fol. 154, 155 und 172). Werden demselben seine Restanten erlassen (fol. 189).
e. Der Reichsstadt Windsheim wird wegen der im Jahr 1730 erlittenen heftigen Feuersbrunst ein Nachlass von 4000 Gulden an ihren Kreispraestandis getan, welche sie nach und nach an der Cassa Verlag oder den Römermonaten in Abzug bringen könne, doch dergestalt, dass es in Zukunft von niemandem in praejudicium allegiert werden möge (fol. 85, 87 seqq.). Conclusum (fol. 98).
f. Wegen der fürstlich Löwensteinischen und gräflich Wertheimischen Differenz wegen der separaten Mannschaftsstellung werden von beiden Teilen Vorstellungen gemacht (fol. 107, 112, 115, 122). Darüber votiert (fol. 124-130) und ein Conclusum abgefasst, vermöge dessen beiden Häusern die Beilegung solcher Differenz lediglich überlassen und anheim gegeben wird, doch dergestalt, dass durch ihren Vergleich dem Kreis nicht das mindeste abgehen möge (fol. 131). g. Allerhand Deliberationes, den Durchzug der Salzburgischen Emigranten betreffend (fol. 119, 168, 170).
h. Bamberg und Würzburg offerieren sich, zu Abtragung der zu 6 % verzinslichen Kreiskapitalien 80 000 Gulden ad 4 % nur vorzuschießen, welches durchgehends mit Dank angenommen und sogleich der Anfang damit gemacht worden (fol. 121, 122, 132).
i. Das fürstlich Löwensteinische und gräflich Erbachische Remiss-Gesuch an den Kreispraestandis (fol. 133). Vota hierüber (fol. 139-142). Conclusum (fol. 143), worin jedem Haus ein Nachlass von 2000 Gulden zugestanden wird, jedoch sub Conditione expressa, dass es niemanden zur Konsequenz oder dem Kreis selbst zum Präjudiz gereichen, auch an den Römermonaten alleine abgezogen und das Quantum remanens längstens bis Martini abgezahlt werden, widrigenfalls der Nachlass kraftlos sein und auf die ganze Summe die Exekution folgen solle.
k. Wird der zu Frankfurt liegende Kugel- und Bombenvorrat dem Nürnberger Markt(Marck)vorsteher Müller, der Zentner pro 1 Gulden, dergestalt verkauft, dass die ganze Summa quartalsweise jedesmal mit 2000 Gulden abgetragen wird (fol. 151, 159, 160). Conclusum (fol. 164).
l. Projekt, wie das Jauner- und Zigeunergesindel auszurotten (fol. 162).
m. Der tempore Pacis zu unterhaltende Miles perpetuus solle ratione quanti militaris auf 1 1/2 Simpla gestellt und der Anno 1715 erwählte Repartitionsfuß noch weiter behalten werden (fol. 174).
n. Wird dem General von Bassewitz (Bassowitz) die Generalfeldmarschallleutnantsstelle, dem Obrist Hölzel das Tresckow'sche (Trescauische) Regiment samt dem Generalmajors-Prädikat konferiert (fol. 198).
8. Der Kreisrezess vom 24. Mai 1732 (Nr. 24).
- Reference number
-
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 55 Bü 215
- Context
-
Kreistagsakten des Fränkischen Reichskreises >> Kreistagssachen
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 55 Kreistagsakten des Fränkischen Reichskreises
- Date of creation
-
1731
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
14.11.2025, 10:20 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1731