Archivale

Kreistagssachen

Enthält nach dem Altrepertorium u. a.:
Ein auf den 4. März 1727 nach Nürnberg ausgeschriebener Fränkischer Kreiskonvent (fol. 1) und die Proponenda (fol. 2).
2. Wie man sich von der Hohenlohe-Neuensteinischen Linie wegen der Kreisbeschickung untereinander verabredet (Nr. 3-5).
3. Commissarii Brendels Beschwerung, dass der Commissarius Killinger ihn in der vakant gewordenen Obercommiss. Charge wolle vorgezogen werden, weswegen er um das Hohenlohische Votum angesucht (Nr. 6-8).
4. Eine Marschroute über die aus Österreich zum Dienst ihrer kaiserlichen Majestät ankommenden 3000 Zentner Pulver (Nr. 9).
5. Des gräflich Grävenitz'schen Mandatarii schuldige Erläuterung und respektive Erklärung über die von dermalig fränkischer Kreisversammlung in der gräflich Grävenitz'schen Rezeptionssache ihm zugestellte Puncta (Nr. 10). Item das Grävenitz'sche Ansuchen um Rezeption in die Kreismitstandschaft auf der Grafenbank (Nr. 81). Dessen wirkliche Introduktion (fol. 336, 337) vid. Rezess (fol. 418-420). Item mehr von dieser Materie von fol. 291 bis 323, 324.
6. Eine Spezifikation derjenigen Akten und Aufrechnungen, die der Commissarius Brendel zu Philippsburg vom Fränkischen Kreis bekommen, um sich deren gegen der Schwaben an Franken noch machende Quartierkosten zu bedienen (Nr. 11).
7. Nomina et Praedicata der Abgesandten (Nr.12), wobei auch die Repartition der Gesandtschaftskosten unter den drei Langenburgischen Häusern.
8. Die sämtlichen Kreisrelationes, die sich jedesmal vornehmlich auf das Protokoll und Conclusa beziehen (Nr. 13-60), worunter fol 17, 18 auch eine Repartition unter den Hohenlohischen Häusern sowohl über den Hohenlohischen Kreisnachlass der 16 000 Gulden als auch derjenigen Unkosten, die zu dessen Erlangung aufgewendet worden.
9. Das Kreisprotokoll (Nr. 61) und sodann in demselben vornehmlich das Conclusum über das des Kreises wegen hergeschossene und vom Markgrafen zu Bayreuth aufgenommene Kapital a 550 000 Gulden, wobei der Konvent den im Januar 1727 bei dem zu Erlangen fürgewesenen engeren Kreiskonvent deswegen errichteten Rezess nebst dem dazu gehörigen Articulo separato ratifiziert und in seinem Namen die Obligationes an die Creditores ausgestellt, auch dem Cassieramt in specie anbefohlen, dieses Kapital mit den vorhandenen Kreispassivis ja nicht zu confundieren, sondern eine besondere Rechnung darüber zu führen (Nr. 68, 86, 87). Item die fürstlich Kulmbachische abgelegte Danksagung für dieses Anlehen (Nr. 66) und die unter hoher Namensunterschrift Ihro Durchlaucht selbst ausgestellte Quittung (Nr. 173), an welchem Kapital alljährlich nach und nach 50 000 Gulden nebst 30 000 Gulden Interesse abgetragen werden sollen (Nr. 319).
10. Die bessere Versorgung der Reichsfestung Philippsburg mit Mannschaft und Munition (Nr. 79b, 80, 82b, 83, 84).
11. Des Markgrafen von Bayreuth für dero jüngeren Prinzen Wilhelm Ernst mit gewisser Deklaration und Restriktion ausgebetene Obristenstelle bei dem Kürassierregiment (Nr. 87, 361, 363-378).
12. Die sämtlichen vota über das 2. und 3. Prop. von fol. 89 bis 107 nebst dem Concluso 107b über das vom Kaiser durch dero höchst ansehnliche Gesandtschaft beschehene Ansinnen, dass bei gegenwärtigen misslich und gefährlich anscheinenden Weltläuften alle gemeinen Kreises wegen auf guter Hut gestanden und wider einen etwa zu besorgen stehenden feindlichen Einfall in guten Defensionsstand sich gesetzt und nach Ausweis der Assoziationstraktaten, besonders der letzteren vom Jahr 1714, mit den übrigen Reichskreisen ihr vi associationis auf den Beinen zu halten stipuliertes Kontingent a 4600 Mann an Infanterie und Kavallerie inclusive der Kommandierten in der Reichsfestung Philippsburg und den gräflich Limpurgischen Herrschaften zur Defension in Bereitschaft gehalten werden sollen. Item wie deswegen ein allgemeiner Assoziationskonvent der fünf assoziierten Reichskreise Kurrhein, Österreich, Franken, Schwaben und Oberrhein auf den 12. Mai c. a. nach Frankfurt vom Kaiser durch Kurmainz veranlasst worden. Was man nun bei diesem allgemeinen Assoziationskonvent zu Frankfurt verhandelt, das geben dessen Akten sub. fol....besonders, was aber bei diesem fürwährenden Kreistag zu diesem Assoziationskonvent verabredet, von sämtlichen Gesandtschaften darüber votiert und während desselben von Frankfurt her kommuniziert worden, vide fol. 118, 119, 120b, 122 und die sämtlichen Vota von fol. 122 bis 146.
13. Wie Würzburg stark darauf gedrungen, seine Kreismannschaft künftig allein und solche von den übrigen Kreisregimentern abgesondert zu stellen, wogegen sich aber der Konvent stark widersetzt (Nr. 144, 195, 196, 269, 295, 347-355, 358-361, 370-373) und endlich das Interimsconclusum dahin ausgefallen, auch wirklich befolgt worden, dass man vörderist der fränkischen Generalität und des Komissariatamtes ohnmaßgebliche Gedanken hierüber eingeholt und einen pflichtmäßigen Bericht abgefordert, und was Würzburg für fernere Deklaration getan (fol. 389b).
14. Antrag der hochfürstlich Löwenstein-Wertheimischen Gesandtschaft, teils auf die Reassumierung des bei letzt vorigem Kreiskonvent, wiewohl in besonderem Verstand, niedergelegten hochfürstlich Löwensteinischen Voti auf der Fürstenbank (fol. 147b, 240), teils die nachgesuchte Moderation an den statt eines fürstlichen Anschlags dem Haus Löwenstein-Wertheim ehemals zugelegten 16, endlich aber auf 12 reduzierten Matrikulargulden pro simplo, wie darauf von fol. 266 bis 284 ordentlich votiert und das Conclusum fol. 285 über beide Punkte eröffnet, auch diese Gesandtschaft wieder admittiert worden (fol. 307b).
15. Wurde deliberiert, wie das ad Delib. 11 ausgestellte so sehr zerfallene Münzwesen wieder aufzurichten und denen diesfalls vorm Jahr ergangenen so heilsamen Münzverordnungen doch besser als bisher geschehen nachgelebt werden möge (fol. 150b-165). Besonders das Conclusum (fol. 168-169).
16. Henneberg-Schleusingen sucht gleichfalls um einen proportionierten Nachlass an seinen schuldigen Präaestandis an, weil einigen Mitständen zusammen eine Summe von 231 000 Gulden erlassen worden (fol. 169b), worin man demselben endlich auch gratifiziert und einen Nachlass a 2000 Gulden angedeihen lassen (fol. 409).
17. Wurde über das Prop. 12 wegen Ausrottung des landverderblichen Jauner- und Zigeunervolkes und was deswegen für Anstalten vorzukehren deliberiert (fol. 170-186, 218), auch darüber fol. 288 wirklich concludiert.
18. Die sämtlichen Vota über das Delib. 4 wegen neuer Zusammenstellung der fünf Kreisregimenter ad normam des Anno 1725 neuerlich errichteten Konventionalfußes (fol. 186b, 187, 190-198).
19. Der bei dem Assoziationskongress zu Frankfurt befindlich gewesenen Gesandten nach und nach ad Conventum eingeschickte Relationen, die alle besonders fol.... hinter dem Rezess zu finden, und was ihnen wieder darauf reskribiert worden (fol. 184, 189, 192b, 194, 199-202, 226).
20. Die Deliberationes über das Delib. 5, dass die reichskonstitutionsmäßige Ausrückung der Exekution contra morosos ohne längeren Anstand zu bewirken sei, (fol. 204, 205-214). Das Conclusum über die wirkliche Ausrückung der Exekution (fol. 214-218).
21. Item über das Prop. 6 und ausgeschlagene 35 Römermonate für dies Jahr, nämlich 20 zum ordinari Cassae Verlag und 15 zu etwelcher Abtilgung des aeris alieni (fol. 216-229, 230) vide Rezess fol. 417, 418.
22. Die Erörterung des Prop. 7, wie die an dem gräflich Limpurgischen Matrikularanschlag dato noch abgängigen neun Matrikulargulden wieder zu ersetzen seien? (fol. 231-254) und das wirkliche Conclusum (fol. 325-327). Das weitere hiervon ist oben sub. No. 5 schon allegiert. 23. Des 8. Prop., wie die Römhild'schen Besatzungskosten (wofür Henneberg-Schleusingen per Pausch 6000 Gulden offeriert, Hildburghausen aber fol. 281 dagegen protestiert) dermaleinst beigetrieben werden mögten (fol. 255-266, 328b, item fol. 340-356, allwo das Conclusum über die endlich vom Konvent amore pacis angenommenen 6000 Gulden (fol. 362) vid. Rec. fol. 421-423.
24. Das 9. Prop. wegen der Etappenforderungssache wurde in Konformität dessen, was von dem vorgewesenen Frankfurter Assoziationskonvent an den kaiserlichen Hof erlassen worden, und weil man die kaiserliche Resolution dorther gewärtigt, nicht in Deliberation gezogen (fol. 299).
25. Wie sich die hochgräflich Löwenstein-Wertheimische Regierung beschwert, dass man dieses hochgräfliche Haus nicht zu vorwährendem Konvent, wie andere Stände auch, invitiert, was von Seiten des Directorii dagegen regeriert worden (fol. 299, 300, 306b, 307) und wie die hochgräflich Löwensteinische Gesandtschaft den Konvent wieder besucht und beigewohnt (fol. 343).
26. Das Conclusum über das hochfürstlich Eichstättische Desiderium um Abnahme der angegebenen Prägravation wegen nicht durchgehends ad Cassam eingebrachten Interesse, so von den ehemaligen Seckelischen Naturallieferungen herrühren und eine Summe von 1845 Gulden ausmachen, die nun erlassen sind (fol. 330).
27. Graf Philipp Carls von Erbach-Fürstenau gesuchte Expektanz auf das nächst vakierende Fränkischer Kreis-Regiment mit Beilegung des Generalmajorprädikats (fol. 361, 363, 364-371, 378), welches er auch kraft Conclusi fol. 379, und zwar nur auf das nächst vakierende Regiment zu Fuß, erhalten, wogegen der Erbachische Gesandte aber die Instanz gemacht und gebeten, das Conclusum auf das erst vakierende Regiment indistincte zu richten (fol. 380).
28. Die Erörterung des Prop. 10, was in der zwischen Henneberg-Schleusingen qua Schleusingen und Fulda in Kontroverse waltender Matrikularkonkurrenz wegen des Amts Fischberg für fernerweite Consilia zu fassen sein mögten (fol. 376, 381-386) und was endlich für eine Konventsexpedition an den Fürsten zu Fulda deswegen ergangen, vide Rec. fol. 435.
29. Das Sachsen-Hildburghausen'sche Desiderium, für die diesem fürstlichen Haus von Sachsen-Meiningen wegen des Amts Behrungen beim Cassieramt zu viel angerechneten 13 485 Gulden 52 1/2 Kreuzer in Regard der armen Untertanen per aversionem und zu gütlicher Abfindung 6000 Gulden in leidentlichen Fristen anzunehmen (fol. 386b-394), welche 6000 Gulden endlich auch per Conclusum angenommen, die von Meiningen aber zu viel aufgerechneten Zinsen und andere illiquide Posten Meiningen selber wieder inter praestanda bei der Kreiscassa gesetzt worden (fol. 394-396).
30. Wie der Markgraf Georg Friedrich Carl von Bayreuth um Nachlass der ihm, ehe er zur Regierung gekommen, vorgeschossenen Sustentationsgelder angesucht (fol. 398-407), solchen Nachlass auch per majora favorabilia wirklich erhalten (fol. 408).
31. Der Rezess, betreffend: 1. Das Prop. 1, das dem Markgrafen von Bayreuth Kreises wegen vorgeschossene Kapital a 550 000 Gulden (fol. 412, 413). 2. Das Prop. 2 und 3, was bei vorwaltenden misslichen Konjunkturen bei dem deshalb vom Kaiser nach Frankfurt veranlassten allgemeinen Assoziationskonvent für heilsame Consilia, auf guter Hut zu stehen, zwar gefasst, vor dessen Endigung aber die Aspekte zur erwünschten Friedenscontinuation auf einmal gezeigt und die Konjunkturen verändert worden (fol. 414, 415). Mit mehrerm aber vide die Acta des Assoziationskonvents und dessen Rezess fol....
Wie man dann deswegen 3. der in dem Deliber. 4 enthaltenen neuen Zusammenstellung der vorhandenen fünf Kreisregimenter zu Ross und Fuß noch einigen Anstand gegeben (fol. 416).

Reference number
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 55 Bü 211

Context
Kreistagsakten des Fränkischen Reichskreises >> Kreistagssachen
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 55 Kreistagsakten des Fränkischen Reichskreises

Date of creation
1727

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Last update
14.11.2025, 10:23 AM CET

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  • Archivale

Time of origin

  • 1727

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