Bestand

C Rep. 106-02-02 Pfandleihanstalt Berlin (Bestand)

Vorwort: C Rep. 106-02-02 Pfandleihanstalt Berlin

1. Behördengeschichte

Die "Städtische Pfandleihanstalt Groß-Berlin" hatte zum 20. April 1945 ihren Betrieb eingestellt.
In der Magistratssitzung vom 23. Juli 1945 erklärte der Magistrat sich auf Vorschlag des Stadtkämmerers mit ihrer Wiedereröffnung einverstanden [Magistratsvorlage vom 11.7.1945 "Bericht zur Vorlage beim Magistrat über die Wiedereröffnung des Pfandleihbetriebes". In: LAB C Rep. 105, Nr. 684]. Private Pfandleihanstalten wurden nicht zugelassen [Protokoll der 12. Magistratssitzung vom 23.7.1945. In: LAB C Rep. 100-05, Nr. 759. Entgegen diesen Festlegungen sind in der Folgezeit dennoch Konzessionen an private Pfandleihen vergeben worden, die "wesentlich ungünstiger für die Bevölkerungsschichten die als Pfandgeber in Betracht kommen, arbeiten, als unsere städtische Pfandleihanstalt." Mit der VO vom 25.11.1950 wurden diese Konzessionen zurückgezogen und als Ausgleich für die etwa 20 privaten Pfandleihen städtische Zweigstellen errichtet. (Verordnung über die Pfandleihanstalt Groß-Berlin vom 25.11.1950. In: VOBl. I Nr. 62)].

Die Städtische Pfandleihanstalt Berlin nahm am 1. Oktober 1945 im Dienstgebäude Elsässer Straße (später Wilhelm-Pieck-Straße) in Berlin-Mitte ihre Tätigkeit auf [Nach Kriegsende war das stark beschädigte Dienstgebäude in der Jägerstraße 64 von russischen Truppen besetzt und worden, so daß allein das Dienstgebäude Elsässer Straße 74/Linienstraße weiter genutzt werden konnte. Die Pfänder in der Jägerstraße im Wert von 2 Mio. Reichsmark waren von den Besatzern am 4. Juni weitgehend beschlagnahmt und verbracht worden; am 27. Juli, als das Gebäude wieder zugänglich war, fand man die Tresore und Lagerräume leer. Vgl.: LAB C Rep. 106-02-02, Nr. 1]. Als Geschäftsgrundlage dienten vorerst die Bestimmungen aus dem Jahre 1834 und die Preise von 1939, bis mit der "Verordnung über die Pfandleihanstalt Berlin" vom 25. November 1950 eine neue Geschäftsgrundlage in Kraft trat [VOBl. I Nr. 62]:
- Die Verordnung bestimmte die Pfandleihanstalt als "städtische Anstalt ohne eigene Rechtspersönlichkeit" und untersagte "wegen des sozialen Charakters" eine Gewinnerzielung.
- Der neuen Satzung nach unterstand die Pfandleihanstalt der Aufsicht der Abteilung Finanzen des Magistrats, die auch den Direktor bestimmte.

1952 beschloß der Magistrat in seiner Sitzung am 4. September, die Pfandleihanstalt der Sparkasse der Stadt Berlin als wirtschaftlich selbständige Abteilung anzugliedern [Magistratsbeschluß 1083/1952. In: LAB C Rep. 100-05, Nr. 869] und änderte entsprechend die Satzung [VOBl. I Nr. 45].

Mit einer erneuten Satzungsänderung vom 12. Januar 1956 wurden jedoch die bereits 1950 beschlossenen Verhältnisse rekonstruiert: Die Pfandleihanstalt unterstand wieder der Abteilung Finanzen des Magistrats. Zweck der Pfandleihanstalt war es, "Bedürfnisse der Bevölkerung auf Darlehensgewährung gegen Hergabe von beweglichen Gegenständen ... zu befriedigen". Sie hatte nicht die Aufgabe, Gewinne zu erzielen, sondern sollte im Interesse der Gemeinnützigkeit arbeiten [LAB C Rep. 106-02-02, Nr. 4].

Ab 1960 war die Pfandleihanstalt der Magistratsabteilung "Örtliche Versorgungswirtschaft" nachgeordnet, ab 1970 dem "Wirtschaftsrat des Bezirkes".
Neben einem Direktor, den der Magistrat bestimmte, bestand die Anstalt aus den Bereichen
- Fundbüro
- Pfandkammer
- Gebrauchtwarenhandel (mit Exportgruppe, auch "Raritätenhandel") und
- Kleinkredite/Versatz.

Schon seit 1970 arbeitete die Pfandleihanstalt nach dem ‚Prinzip der wirtschaftlichen Rech-nungsführung' und damit quasi wie ein volkseigener Betrieb.
Seit 1979 wurde auch die juristische Umbildung in einen volkseigenen Betrieb angestrebt.

Der Magistrat hob am 26. November 1980 in einem Protokollbeschluß "Regelung zur weiteren Verfahrensweise mit Pfandleihanstalten" die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Pfand-leihanstalt auf und legte die Angliederung der Pfandleihanstalt Berlin als selbständigen Betrieb an den VE Dienstleistungsbetrieb Berlin fest [Magistratsbeschluß Nr. 437 vom 26.11.1980. In: LAB C Rep. 100-05, Nr. 1842].

2. Bestandsgeschichte

Die Überlieferung gelangte im Mai 2002 von der DISOS GmbH an das Landesarchiv Berlin. Die Akten waren dort im Rahmen der Archivierung von Schriftgut liquidierter Unternehmen mit Treuhandbeteiligung - hier des VE Dienstleistungskombinates Berlin - verwahrt worden [Das VE Dienstleistungskombinat hatte für seinen Geschäftszweig Gebrauchtwarenhandel/ Raritäten/ Antiquitäten zum Datum der Währungsunion am 1. Juli 1990 die "Möbelmarkt Mitte GmbH" gebildet.].

Die übergebenen Archivalien umfassten neben umfangreichen Unterlagen des VE Dienstleistungskombinates Berlin (Geschäftszweig Gebrauchtwarenhandel/ Raritäten/ Antiquitäten) auch einige Unterlagen sowohl der Städtischen Pfandleihanstalt Groß-Berlin, wie sie bis April 1945 bestand, als auch der dem Magistrat von Berlin (Ost) nachgeordneten Pfandleihanstalt.
Die bis 1945 reichenden Dokumente sind dem Bestand A Rep. 005-05 Leihamt/ Städtische Pfandleihanstalt Groß-Berlin als Nr. 2 zugeordnet worden; die anderen Akten bilden den hier beschriebenen Bestand.

Die Überlieferung umfaßt 10 AE und dokumentiert den Zeitraum von 1945 bis 1980.


3. Korrespondierende Bestände

A Rep. 005-05 Leihamt/ Städtische Pfandleihanstalt Groß-Berlin (nur 2 AE)
C Rep. 100-05 Magistratsbeschlüsse - hier zur Pfandleihanstalt
C Rep. 753 VE Dienstleistungskombinat Berlin


4. Literatur


Berlin, im Juli 2002 Dr. Heike Schroll

Reference number of holding
C Rep. 106-02-02

Context
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> C Bestände (Ost-) Berliner Behörden bis 1990 >> C 2 Magistrat von Berlin und nachgeordnete Einrichtungen >> C 2.2 Nachgeordnete Einrichtungen

Date of creation of holding
1945 - 1981

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28.02.2025, 2:13 PM CET

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1945 - 1981

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