Bestand

A Rep. 005-05 Städtisches Leihamt / Pfandleihanstalt Groß-Berlin (Bestand)

Vorwort: A Rep. 005-05 Städtisches Leihamt / Städtische Pfandleihanstalt Berlin

1. Behördengeschichte

Die Stadt Berlin verfügte seit dem 2. April 1717 über ein königlich privilegiertes Leihhaus unter dem Namen "Adreßhaus", das 1829 wegen mangelnden städtischen Interesses aufgelöst wurde. An seine Stelle hat am 30. Juni 1834 das von der Preußischen Seehandlung ressortierende "Königliche Leihamt für Berlin". Dem Staatlichen Leihamt war die "Rother-Stiftung" zur Unterstützung der unverheirateten Töchter von Offizieren und Beamten zugeordnet. Der Stiftung fielen die nicht abgehobenen Versteigerungsüberschüsse des Leihamtes zu.
Die Gewährung von Kleinkrediten erwies sich als ein lukratives Geschäft, so daß das Interesse der Stadt Berlin an der Übernahme der Pfandleihanstalt in städtische Verwaltung wuchs. Darüber geführte Verhandlungen zwischen 1874, 1878 und 1894 blieben ergebnislos.

Mit Neukölln erhielt die Stadt Berlin 1920 auch ein städtisches Leihamt, das "Städtische Leihamt Neukölln", das am 1. April 1934 seine Tätigkeit einstellte und ab 1. Juli 1934 mit dem "Gesetz über das Staatliche Leihamt und die Rother-Stiftung vom 29. Juni 1934" als Teil der "Städtischen Pfandleihanstalt / Leihamt der Stadtgemeinde Berlin" fortgeführt wurde. Die Anstalt beschäftigte vor dem Zweiten Weltkrieg 65 Personen an mehreren Dienstorten.
Der Betriebsteil in der Jägerstraße erlitt 1943 einen schweren Bombenschaden, wobei das Vorderhaus und der rechte Seitenflügel ausbrannten. Der rechte Seitenflügel wurde bei den Kampfhandlungen zum Ende des Krieges zerstört. Am 20. April 1945 stellte die Pfandleihanstalt Groß-Berlin ihren Betrieb ein.
Am 4. Juni 1945 beschlagnahmten russische Truppen das Gebäude in der Jägerstraße und die darin noch befindlichen Pfänder. Der Dienstbetrieb mußte ausschließlich in das Dienstgebäude Elsasser Straße verlegt werden.

2. Bestandsbeschreibung

Der Bestand umfasst 3 Akten (0,15 lfm) mit der Laufzeit 1935 - 1945. Die Überlieferung besteht aus einer Personalakte des Kürschners Alfred Dickband aus dem Jahre 1935, Bilanzen bzw. Verlust- und Gewinnrechnungen von 1943 bis 1945 und einem Wirtschaftsplan von 1944.

Die Personalakte ist auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.

Weitere Personalakten des Königlichen Leihamtes für Berlin lagern ebenfalls im Landesarchiv, sind jedoch nicht Bestandteil dieser Provenienz.

3. Korrespondierende Bestände

4. Literatur

Das Staatliche Leihamt 1834 - 1934 : Denkschrift, vorgelegt aus Anlass des 100jährigen Bestehens.- Berlin 1934 (Signaturen: 05534, Soz 1527)


Berlin, Juli 2017 / Oktober 2022 Dr. Heike Schroll / Kerstin Bötticher

Bestandssignatur
A Rep. 005-05

Kontext
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 2 Magistrat der Stadt Berlin >> A 2.4 Nachgeordnete städtische Behörden und Einrichtungen

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Letzte Aktualisierung
28.02.2025, 14:13 MEZ

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