Bestand

Kirchengemeinde Nordwalde-Altenberge (Bestand)

Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Nordwalde-Altenberge (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) wurde 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 17 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1946 bis 1996 erstrecken, wobei aus den 1960er und 1970er Jahren einige Jahrgänge fehlen, in denen keine Aktenführung stattgefunden hat.1948 hatte man die erste klare Perspektive einer kirchlichen Verselbstständigung damaligen Gemeindebezirke Nordwalde und Altenberge von der evangelischen Kirchengemeinde Emsdetten, da viele Flüchtlinge und Vertriebene sich hier angesiedelt hatten. In der aus der ehemaligen Scheune des historischen Bispinghofs entstandenen evangelischen Christuskirche, die am 02.11.1952 eingeweiht wurde, standen auch zwei Räume für die Gemeindearbeit zur Verfügung. Die in Altenberge errichtete Kapelle, die Friedenskirche, konnte am 01.05.1955 eingeweiht werden. Auch ein Diakonenwohnhaus war währenddessen gebaut worden. Wie auch aus den vorliegenden Unterlagen hervorgeht, wurde das Pfarrhaus Nordwalde 1959 um einen Anbau erweitert. Schon beim Bau der Christuskirche wurde ein Teil des Bispinghofes zu einem Jugendheim ausgestaltet. Im Sommer 1962 wurde es offiziell als kreiskirchliche Evangelische Jugendbildungsstätte Nordwalde eingeweiht. Ende der 1970er Jahre waren die Kommunen Nordwalde und Altenberge, vor allem durch Zuzug junger Familien, so stark gewachsen, dass zum 01.07.1987 schließlich die selbstständige Ev. Kirchengemeinde Nordwalde-Altenberge gegründet wurde. Anfang der 1980er Jahre war in Altenberge das "Haus der Begegnung", ein großes, vielseitig nutzbares Gemeindehaus gebaut worden. Mitte der 1970er Jahre war ein Orgelpositiv für die Friedenskirche Altenberge angeschafft worden, das 1989/90 durch eine neue Orgel ersetzt wurde. Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern vor. Eine Einbindung in eine Registraturordnung lag nicht vor. Bei der Verzeichnung bot sich daher eine einheitliche Neuordnung an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.122 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.122 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte: Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 2 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 12), Bielefeld 2017, S. 674-676

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Nordwalde-Altenberge (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) wurde 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 17 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1946 bis 1996 erstrecken, wobei aus den 1960er und 1970er Jahren einige Jahrgänge fehlen, in denen keine Aktenführung stattgefunden hat.
1948 hatte man die erste klare Perspektive einer kirchlichen Verselbstständigung damaligen Gemeindebezirke Nordwalde und Altenberge von der evangelischen Kirchengemeinde Emsdetten, da viele Flüchtlinge und Vertriebene sich hier angesiedelt hatten. In der aus der ehemaligen Scheune des historischen Bispinghofs entstandenen evangelischen Christuskirche, die am 02.11.1952 eingeweiht wurde, standen auch zwei Räume für die Gemeindearbeit zur Verfügung. Die in Altenberge errichtete Kapelle, die Friedenskirche, konnte am 01.05.1955 eingeweiht werden. Auch ein Diakonenwohnhaus war währenddessen gebaut worden. Wie auch aus den vorliegenden Unterlagen hervorgeht, wurde das Pfarrhaus Nordwalde 1959 um einen Anbau erweitert. Schon beim Bau der Christuskirche wurde ein Teil des Bispinghofes zu einem Jugendheim ausgestaltet. Im Sommer 1962 wurde es offiziell als kreiskirchliche Evangelische Jugendbildungsstätte Nordwalde eingeweiht.
Ende der 1970er Jahre waren die Kommunen Nordwalde und Altenberge, vor allem durch Zuzug junger Familien, so stark gewachsen, dass zum 01.07.1987 schließlich die selbstständige Ev. Kirchengemeinde Nordwalde-Altenberge gegründet wurde. Anfang der 1980er Jahre war in Altenberge das "Haus der Begegnung", ein großes, vielseitig nutzbares Gemeindehaus gebaut worden.
Mitte der 1970er Jahre war ein Orgelpositiv für die Friedenskirche Altenberge angeschafft worden, das 1989/90 durch eine neue Orgel ersetzt wurde.
Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern vor. Eine Einbindung in eine Registraturordnung lag nicht vor. Bei der Verzeichnung bot sich daher eine einheitliche Neuordnung an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.122 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.122 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 2 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 12), Bielefeld 2017, S. 674-676

Bestandssignatur
4.122

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.23. Kirchenkreis Steinfurt - Coesfeld - Borken

Bestandslaufzeit
1946 - 1996

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1946 - 1996

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