Bestand
Landratsamt Hümmling (Bestand)
Bestandsgeschichte: Durch Gesetz vom 6. Mai 1884 wurde die für die preußischen Ostprovinzen am 13. Dezember 1872 erlassene Kreisordnung in der Neufassung vom 19. März 1881 mit einigen Änderungen auch für die Povinzen Hannover mit Wirkung vom 1. April 1885 (Paragraph 119) eingeführt (1). "An die Stelle der bisherigen Kreise und Amtsbezirke" traten "als Verwaltungsbezirke die Kreise"(2). Zum Kreis Hümmling gehörten nach Anlage A dieses Gesetzes das Amt Hümmling und vom Amt Haselünne die Gemeinden Ahmsen, Groß- und Klein-Berßen, Hersum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen und Wachtum (3).
Der zweite Abschnitt des zweiten Teils des Gesetzes vom 6.5.1884 handelt "Von dem Amte des Landrats und von der Ortspolizeiordnung" (4). Der Landrat ist Vorsitzender des Kreisausschusses, politischer Beamter, er wird vom König ernannt (5) und tritt an die Stelle des bisherigen Kreis- und Amtshauptmannes (6). Als Organ der Staatsregierung führt er die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung und die Aufsicht über die örtliche Polizeiverwaltung im Kreis (7).
Die Kreisordnung hat mit nur geringfügigen Änderungen des Wahlrechts zum Kreistag bis nach 1945 bestanden. Im Erlaß des niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 14. Oktober 1947 wurde der "Übergang der bisherigen staatlichen landrätlichen Verwaltung auf die Kreise" (8) auf den 1. April 1946 festgelegt.
Der Erlaß der niedersächsischen Landkreisordnung am 31. März 1958 (9) stellte den Abschluß der Neuordnung der Kreisverwaltung im Lande Niedersachsen dar.
Der Bestand umfaßt die aus der alten Rep 122 herausgezogenen Akten des Amts Hümmling (Sögel) und die Akten der Ablieferung des Kreises Aschendorf-Hümmling aus dem Jahre 1949, Akz. 27/49.
Die Ordnung folgt dem für die Ordnung der Landratsämter als verbindlich ausgegebenen Schema des Landratsamtes Lingen [Rep 450 Lin] unter Hinzufügung einiger neuer Gruppen. (...)
Jan./Febr. 1968
Bestandsgeschichte: gez. P. Bardehle
(1) Gesetz-Sammlung für die königlich Preußischen Staaten, 1884 Nr. 17 S. 181 ff.
(2) Paragraph 1 des Gesetzes vom 6.5.1884
(3) S. 229, Anlage A zum Gesetz vom 6.5.1884
(4) Paragraph 22 ff des Gesetzes vom 6.5.1884
(5) Paragraph 22 des Gesetzes vom 6.5.1884
(6) Paragraph 26 des Gesetzes vom 6.5.1884
(7) Paragraph 24 des Gesetzes vom 6.5.1884
(8) Amtsblatt für Niedersachsen, 1947 Nr. 20 S. 201 f
(9) Nieders. Gesetz- und Verordnungsblatt, 1958 Nr. 6
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1932 wurden die Kreise Aschendorf und Hümmling zum neuen Kreis Aschendorf-Hümmling vereinigt. Wegen der Gebietsveränderung sind die Akten der folgenden Zeit bis 1946 (mit Überschneidungen) im Bestand Landratsamt Aschendorf(-Hümmling) (Rep 450 Asch(-Hüm)) zu finden.
Februar 2004 Nicolas Rügge
Literatur:
Engeln, Hans, u.a., Heimatchronik des Kreises Aschendorf-Hümmling, Köln 1968
Der Landkreis Emsland. Geographie, Geschichte, Gegenwart. Eine Kreisbeschreibung, hg. i.A. des Landkreises Emsland von Werner Franke, Josef Grave, Heiner Schüpp u. Gerd Steinwascher, Meppen
Bestandsgeschichte: 2002
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
- Bestandssignatur
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NLA OS, Rep 450 Hüm
- Kontext
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Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.1 Regionale Verwaltung >> 1.1.4 Preußische Zeit ab 1885 und niedersächsische Zeit >> 1.1.4.1 Allgemeine Verwaltung, Vertretungskörperschaften >> 1.1.4.1.2 Untere Verwaltungsebene
- Bestandslaufzeit
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1831-1928
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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16.06.2025, 10:42 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1831-1928