Bestand
Landratsamt Aschendorf (-Hümmling) (Bestand)
Bestandsgeschichte: Durch Gesetz vom 6. Mai 1884 wurde die für die preußischen Ostprovinzen am 13. Dezember 1872 erlassene Kreisordnung in der Neufassung vom 19. März 1881 mit einigen Änderungen auch für die Provinz Hannover mit Wirkung vom 1. April 1885 (Paragraph 119) eingeführt (1). "An die Stelle der bisherigen Kreise und Amtsbezirke" traten "als Verwaltungsbezirke die Kreise" (2). Zum Kreis Aschendorf gehörten nach Anlage A dieses Gesetzes das Amt Aschendorf und die Stadt Papenburg (3).
Der zweite Abschnitt des zweiten Teils des Gesetzes vom 6. Mai 1884 handelt "Von dem Amte des Landrats und von der Ortspolizeiordnung" (4). Der Landrat ist Vorsitzender des Kreisausschusses, politischer Beamter, er wird vom König ernannt (5) und tritt an die Stelle des bisherigen Kreis- und Amtshauptmannes (6). Als Organ der Staatsregierung führt er die Geschäfte der allgemeinen Länderverwaltung und die Aufsicht über die örtliche Polizeiverwaltung im Kreis (7). (...)
Der Bestand umfaßt die aus der alten Rep 122 herausgezogenen Akten des Amtes Aschendorf und die Akten der Ablieferung des Kreises Aschendorf-Hümmling aus dem Jahre 1949 - Akz. 27/49. Die Ordnung folgt dem für die Ordnung der Landratsämter als verbindlich ausgegebenen Schema des Landratsamtes Lingen (Rep [450] Lin) unter Hinzufügung einiger neuer Gruppen. (...)
Die Abteilung XIX - Kriegswirtschaftsamt - des Landratsamtes Aschendorf enthält nur solche Akten, die entweder den Kreis Aschendorf besonders betreffen oder eine Ergänzung der Kriegswirtschaftsakten des Landratsamtes Lingen darstellen. Alle übrigen Akten des Kriegswirtschaftsamtes wurden kassiert.
Jan./Feb. 1968 gez. P. Bardehle
(1) Gesetz-Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten, 1884, Nr. 17 S. 181 ff
(2) Paragraph 1 des Gesetzes vom 6.5.1884
(3) Paragraph 22 ff. des Gesetzes vom 6.5.1884
(4) Paragraph 22 des
Bestandsgeschichte: Gesetzes vom 6.5.1884
(5) Paragraph 22 des Gesetzes vom 6.5.1884
(6) Paragraph 26 des Gesetzes vom 6.5.1884
(7) Paragraph 24 des Gesetzes vom 6.5.1884
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1932 wurden die Kreise Aschendorf und Hümmling zum neuen Kreis Aschendorf-Hümmling vereinigt, dessen nur kleine Überlieferung bis 1945 ebenfalls in diesem Bestand zu finden ist. Der Kreis Aschendorf-Hümmling ging am 1. August 1977 im neu gebildeten Landkreis Emsland auf. Für das Archivgut seit 1946 ist das Kreisarchiv des Landkreises Emsland in Meppen zuständig.
Seit der Verzeichnung 1968 wurden außerdem einzelne Akten aus den Akzessionen 18/1993 und 27/1997 ergänzt.
April 2004 N. Rügge
Literatur:
Engeln, Hans, u.a., Heimatchronik des Kreises Aschendorf-Hümmling, Köln 1968
Der Landkreis Emsland. Geographie, Geschichte, Gegenwart. Eine Kreisbeschreibung, hg. i.A. des Landkreises Emsland von Werner Franke, Josef Grave, Heiner Schüpp u. Gerd Steinwascher, Meppen
Bestandsgeschichte: 2002
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
- Bestandssignatur
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NLA OS, Rep 450 Asch
- Kontext
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Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.1 Regionale Verwaltung >> 1.1.4 Preußische Zeit ab 1885 und niedersächsische Zeit >> 1.1.4.1 Allgemeine Verwaltung, Vertretungskörperschaften >> 1.1.4.1.2 Untere Verwaltungsebene
- Bestandslaufzeit
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1831-1946
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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16.06.2025, 10:42 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1831-1946