Ableihnung deß ohnlängst von Churbaier. Seiten ... außgesprengten Gegenberichts, Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins
- Alternative title
-
Ablehnung deß ohnlängst von Churbaier. Seiten ... außgesprengten Gegenberichts, betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Ded. 83#Beibd.6
- VD17
-
VD17 14:077799A
- Extent
-
42 S.
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Heidelberg
- (when)
-
1657
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00028605-2
- Last update
-
16.04.2025, 8:46 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Time of origin
- 1657
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Ableihnung deß ohnlängst von chur-bayrischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts etc. betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins, Schwaben und Fränkischen Rechtens : worinnen nochmahl gründ- und klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame ... durch d. Münster. u. Osnabr. Friedenschluß nicht auf Chur Bayern transferiert, sondern bei der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey.
![Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts,[et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben und Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ- vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame ... durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bei der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6b3d56cb-ab7e-44e4-b32d-a4544fc12c51/full/!306,450/0/default.jpg)
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts,[et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben und Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ- vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame ... durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bei der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey.
![Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts,[et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben und Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ- vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame ... durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bei der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/46b93025-9e9f-4fe9-9b33-fa08042e4b01/full/!306,450/0/default.jpg)
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts,[et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben und Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ- vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame ... durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bei der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey.

Ableihnung Deß ohnlängst in Druck außgesprengten Gegenberichts / u. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins / Schwaben und Fränckischen (Fränkischen) Rechtens: Worinnen nachmahl gründ: und klärlich dargethan wird / daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft (Pfalzgrafschaft) bey Rhein anhängig / durch den Münster. und Oßnabr. (Osnabrück) Friedenschluß nicht auff Chur Bayern transferirt / sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft (Pfalzgrafschaft) bey Rhein geblieben sey.
![Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayrischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [Geben Heydelberg den 27. Iunii Anno 1657.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/56b668f0-a914-4bb2-bcb3-618d842a3c93/full/!306,450/0/default.jpg)
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayrischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [Geben Heydelberg den 27. Iunii Anno 1657.]
![Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b4211cbc-e6c1-43e4-b5d3-9579e94885ff/full/!306,450/0/default.jpg)
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]
![Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayrischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [Geben Heydelberg den 27. Iunii Anno 1657.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/860ff82d-6db0-498e-91e5-0d2b51154461/full/!306,450/0/default.jpg)
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayrischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [Geben Heydelberg den 27. Iunii Anno 1657.]
![Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d62092bf-6001-4d52-bcff-3764bd1b69bf/full/!306,450/0/default.jpg)
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]
![Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/8f01f69f-2843-4964-9785-632271acb31f/full/!306,450/0/default.jpg)
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]
![Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b15e7f86-a172-4177-9091-e34fac0dc2eb/full/!306,450/0/default.jpg)