Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts,[et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben und Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ- vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame ... durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bei der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey.
- Weitere Titel
-
Ableihnung deß ohnlängst von churbayr. Seite außgesprengten Gegenberichts ... betreff. die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben und Fränckischen Rechtens
- Standort
-
Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/4Jur.1111
- Umfang
-
40 S.
- Sprache
-
Deutsch
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Heydelberg
- (wann)
-
1657
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11068279-3
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:46 MESZ
Datenpartner
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Entstanden
- 1657
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![Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayrischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [Geben Heydelberg den 27. Iunii Anno 1657.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/56b668f0-a914-4bb2-bcb3-618d842a3c93/full/!306,450/0/default.jpg)
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayrischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [Geben Heydelberg den 27. Iunii Anno 1657.]
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