Text
Ableihnung deß ohnlängst von Churbaier. Seiten ... außgesprengten Gegenberichts, Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins
- Weitere Titel
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Ablehnung deß ohnlängst von Churbaier. Seiten ... außgesprengten Gegenberichts, betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Ded. 83#Beibd.6
- VD17
-
VD17 14:077799A
- Umfang
-
42 S.
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Heidelberg
- (wann)
-
1657
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00028605-2
- Letzte Aktualisierung
-
27.11.2025, 08:44 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Text
Entstanden
- 1657
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Ableihnung deß ohnlängst von chur-bayrischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts etc. betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins, Schwaben und Fränkischen Rechtens : worinnen nochmahl gründ- und klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame ... durch d. Münster. u. Osnabr. Friedenschluß nicht auf Chur Bayern transferiert, sondern bei der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey.
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts,[et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben und Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ- vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame ... durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bei der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey.
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts,[et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben und Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ- vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame ... durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bei der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey.
Ableihnung Deß ohnlängst in Druck außgesprengten Gegenberichts / u. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins / Schwaben und Fränckischen (Fränkischen) Rechtens: Worinnen nachmahl gründ: und klärlich dargethan wird / daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft (Pfalzgrafschaft) bey Rhein anhängig / durch den Münster. und Oßnabr. (Osnabrück) Friedenschluß nicht auff Chur Bayern transferirt / sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft (Pfalzgrafschaft) bey Rhein geblieben sey.
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayrischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [Geben Heydelberg den 27. Iunii Anno 1657.]
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayrischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [Geben Heydelberg den 27. Iunii Anno 1657.]
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]