Akten
Querulationis Auseinandersetzung um Vorrang im Amt
Kläger: (2) Johann Gottfried Fuchs, Tischler zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amt der Tischler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) sowie Christian Kobau (Kobow), Tischler zu Wismar als Nebenbekl.
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Anthon Christop Gröning (A & P) Nebenbekl.: Lic. Michael Zylius (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P)
Fallbeschreibung: Während der Okkupation Wismars im Nordischen Krieg haben sich die Tischler Kobau und Knieff ohne Anfertigung eines Meisterstücks ins Amt eingekauft. Das Gewett hat dem Amt 1722 verboten, weitere Meister auf diese Art aufzunehmen und hat einem Meister, der eine Prüfung abgelegt hat, die Ältermannschaft im Amt zuerkannt. Kl. will sich ebenfalls in Wismar niederlassen, sich jedoch den "eingekauften Meistern" nicht unterordnen müssen. Kobau wehrt sich dagegen und bekommt vom Ratsgericht insofern Recht, daß Kl. Beweise für den Umgang in den Städten Hamburg, Lübeck und Rostock beibringen muß. Dagegen queruliert Kl. an das Tribunal und erbittet am 05. und 19.03. sowie am 01.04. Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes, die er am 07. und 21.03. sowie am 02.04 erhält. Am 21.04. trägt Kl. seine Beschwerden gegen das Ratsgerichtsurteil vor, am 20.05. fordert das Tribunal Ratsgericht auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Diese gehen am 25.06. ein und werden am 15.07. auf Antrag vom 07.07. eröffnet. Am 20.10.1732 erbittet Kl. Prozeßbeschleunigung, am 08.01.1733 lädt das Tribunal Bekl. vor, am 19.01. hebt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz auf und erkennt Kl. den Vorsitz über die "eingekauften Meister" zu. Am 09.02.1733 ergreift Christian Kobau dagegen restitutio in integrum, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die ihm am 10.02. versagt wird. Am 02.03. berichtet Kobau, daß er während der Belagerung wegen fehlenden Holzes kein Meisterstück abliefern konnte und deshalb 40 Rtlr bezaht habe, um als Meister angenommen zu werden. 1722 wird ihm ein "richtiger" Meister vorgezogen, das Amt verspricht ihm aber, es dabei zu belassen. Da ihm nun Kl. vorgezogen werden soll, besteht Kobau auf der einmal gegebenen Zusage. Am 20.04. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 06.07. lädt das Tribunal Parteien auf den 18.08.1733 zum Vorbescheid ein und vergleicht sie miteinander.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1732 2. Tribunal 1732-1733 3. Tribunal 1733
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 23.01.1732; Gewettsprotokolle vom 26.08.1722, 21.09.1731; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 17.10.1732; Prozeßvollmacht des Nebenbekl. für Dr. Schlaff vom 09.06.1733
- Archivaliensignatur
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(1) 0874
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar F 89 (W F 3 n. 89)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1722-1732) 05.03.1732-26.08.1733
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.04.20252032, 15:02 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1722-1732) 05.03.1732-26.08.1733