Bestand

Herrlichkeit Dornum (Bestand)

Bestandsgeschichte: Noch im 19. Jahrhundert hatte die sich bereits in der frühen Grafenzeit herausgebildete Verwaltungseinteilung
Ostfrieslands in "Ämter" und "Herrlichkeiten" Bestand. Während in den Ämtern der Landesherr Grundherr war
und die volle landesherrliche Gewalt ausübte, besaßen in den zahlreichen Herrlichkeiten die adligen Grundherren
obrigkeitliche Rechte, zu denen auch die eigene Gerichtsbarkeit zählte.
Diese Jurisdiktionsrechte waren nach dem Aussterben des ostfriesischen Fürstenhauses und dem Übergang an Preußen Ursache für verschiedene Auseinandersetzungen zwischen den Herrlichkeitsbesitzern als Gerichtsherren und der preußischen Krone, da erstere sich in ihren Rechten - besonders durch die Veränderungen infolge der Coccejischen Justizreform - beeinträchtigt fühlten. Erst ein durch drei Instanzen geführter Prozeß der Ostfriesischen Ritterschaft gegen den preußischen Fiskus brachte schließlich 1796 die Wiederherstellung der grundherrlichen Rechte und die Wiedereinführung der vorher aufgehobenen Patrimonialgerichtsbarkeit in den Herrlichkeiten Lütetsburg, Jennelt, Evenburg und Gödens sowie in Dornum, die jedoch nur bis zur holländisch-französischen Zeit Bestand hatte. Erst das Königreiche Hannover setzte die Herrlichkeitsbesitzer wieder in ihre gerichtsherrlichen Rechte ein und reinstallierte diese Gerichte (Dornum 1821).
Die 1850/1852 erfolgte Trennung von Rechtspflege und Verwaltung sowie die Einführung der Amtsgerichte brachte
schließlich die endgültige Aufhebung der Herrlichkeiten bzw. der Patrimonialgerichte als Verwaltungs- und
Gerichtsbehörden.
Mit 27,5 qkm Grundfläche war Dornum die größte der noch vor 1852 bestehenden ostfriesischen Herrlichkeiten. Die
Herrlichkeit bestand aus dem Kirchspiel Dornum, zu dem die Dorfschaften Dornumersiel und Dornumergroden sowie drei weitere Plätze gehörten und dem Kirchspiel Resterhafe mit den Dörfern Schwittersum und

Bestandsgeschichte: Reersum. Dornum, seit der zweiten Hälfte des 14. Jh. im Besitz der Häuptlingsfamilie Attena, fiel nacheinander an die Kankena, an die Familien von Closter, von Wallbrunn, von Üxküll-Gyllenbrand, wurde am Ende des 18. Jh. durch den mindenschen Geheimrat von Hoffbauer angekauft, um schließlich 1820 durch den hannoverschen Staats- und Kabinettsminister, den Grafen von Münster, für die Summe von 165.000 Reichstaler erworben zu werden.
Bei dem Bestand Rep. 40 handelt es sich um keine gewachsenen und abgeschlossenen Registratur. Vielmehr
wurden diese Akten bei der Neuverzeichnung der vormaligen Bestände des Landratsamtes Norden (ehemals Rep. 32 a) und des Amtes Berum (ehemals Rep. 27) herausgelöst und als eigenständige Provenienz neu verzeichnet. Aus dem Bestand Rep. 123 (Amtsgericht Dornum) wurden entsprechend der Regelung bei den Ämtern die Gerichts- und Zivilprozeßakten in den Bestand Rep. 40 überführt.
Der Bestand Rep. 40 beinhaltet nunmehr Akten - vornehmlich Verwaltungsakten - der Herrlichkeit bis 1852. Insgesamt 17 Akten in den Beständen (Rep. 39 und 40) reichen über diesen Zeitpunkt hinaus. Da diese - über das Jahr der Gerichtsauflösung hinausgehende - Aktenvörgänge jeweils nur einen geringen Teil der Gesamtakte ausmachen, wurde darauf verzichtet, diese Vorgänge aus den Akten herauszulösen und sie in die Bestände der Nachfolgebehörden des Amtes Berum (Rep. 38) einzuarbeiten.
Es ist noch darauf hinzuweisen, daß diese Akten von den Nachfolgebehörden als Vorakten nach 1852 übernommen
worden sind und daß es sich somit, anders als bei anderen deponierten Beständen um rein staatliches Schriftgut
handelt.
Das Verzeichnis enthält keine Konkordanz, da bei der Neuverzeichnung zahlreiche Akten auseinandergenommen
werden mußten. Andere konnten, da sie den gleichen Betreff aufwiesen, zusammengefügt werden. Ein Personen-,
Orts- und Sachindex erleichtert jedoch das

Bestandsgeschichte: Auffinden von gesuchten Akten.
Bei der Benutzung des Bestandes ist es unerläßlich, andere Bestände, die diese ergänzen oder gar darauf übergreifen, mit heranzuziehen. Es sind dies in erster Linie:
1. Dep. 65 (Münstersche Verwaltung),
2. Rep. 4. B IV r (Altes fürstliches Archiv - Herrlichkeit
Dornum), und
3. Rep. 38 (Amt Berum).
Fußnoten:
1. König, Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses. Göttingen 1955;
2. Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Kgr. Hannover. 1852, S. 233
3. Arends, Erdbeschreibung des Fürstentums Ostfriesland und des Harlingerlandes, Emden 1824, S. 403 ff.
Aurich, im April 1981 S. Pötzsch
Ergänzung:
Im September 2003 wurde das Findbuch durch Frau Hennings und die Praktikantin Stefanie Gerdes in izn-AIDA
überführt und gleichzeitig um die über die Jahre entstandenen handschriftlichen Zusätze ergänzt.
Aurich, im September 2003 I.

Bestandsgeschichte: Hennings

Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein

Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet

Reference number of holding
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich, NLA AU, Rep. 40

Context
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.2 Herrlichkeiten, Ämter und Landkreise (bis 1945)

Date of creation of holding
1656-1945

Other object pages
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Last update
27.01.2023, 3:26 PM CET

Data provider

This object is provided by:
Niedersächsisches Landesarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1656-1945

Other Objects (12)