Bestand
Herrlichkeit Dornum (Bestand)
Bestandsgeschichte: Noch im
19. Jahrhundert hatte die sich bereits in der frühen Grafenzeit
herausgebildete Verwaltungseinteilung
Ostfrieslands in
"Ämter" und "Herrlichkeiten" Bestand. Während in den Ämtern der
Landesherr Grundherr war
und die volle landesherrliche
Gewalt ausübte, besaßen in den zahlreichen Herrlichkeiten die
adligen Grundherren
obrigkeitliche Rechte, zu denen auch
die eigene Gerichtsbarkeit zählte.
Diese
Jurisdiktionsrechte waren nach dem Aussterben des ostfriesischen
Fürstenhauses und dem Übergang an Preußen Ursache für verschiedene
Auseinandersetzungen zwischen den Herrlichkeitsbesitzern als
Gerichtsherren und der preußischen Krone, da erstere sich in ihren
Rechten - besonders durch die Veränderungen infolge der
Coccejischen Justizreform - beeinträchtigt fühlten. Erst ein durch
drei Instanzen geführter Prozeß der Ostfriesischen Ritterschaft
gegen den preußischen Fiskus brachte schließlich 1796 die
Wiederherstellung der grundherrlichen Rechte und die
Wiedereinführung der vorher aufgehobenen Patrimonialgerichtsbarkeit
in den Herrlichkeiten Lütetsburg, Jennelt, Evenburg und Gödens
sowie in Dornum, die jedoch nur bis zur holländisch-französischen
Zeit Bestand hatte. Erst das Königreiche Hannover setzte die
Herrlichkeitsbesitzer wieder in ihre gerichtsherrlichen Rechte ein
und reinstallierte diese Gerichte (Dornum 1821).
Die
1850/1852 erfolgte Trennung von Rechtspflege und Verwaltung sowie
die Einführung der Amtsgerichte brachte
schließlich die
endgültige Aufhebung der Herrlichkeiten bzw. der
Patrimonialgerichte als Verwaltungs- und
Gerichtsbehörden.
Mit 27,5 qkm Grundfläche war
Dornum die größte der noch vor 1852 bestehenden ostfriesischen
Herrlichkeiten. Die
Herrlichkeit bestand aus dem
Kirchspiel Dornum, zu dem die Dorfschaften Dornumersiel und
Dornumergroden sowie drei weitere Plätze gehörten und dem
Kirchspiel Resterhafe mit den Dörfern Schwittersum und
Bestandsgeschichte: Reersum.
Dornum, seit der zweiten Hälfte des 14. Jh. im Besitz der
Häuptlingsfamilie Attena, fiel nacheinander an die Kankena, an die
Familien von Closter, von Wallbrunn, von Üxküll-Gyllenbrand, wurde
am Ende des 18. Jh. durch den mindenschen Geheimrat von Hoffbauer
angekauft, um schließlich 1820 durch den hannoverschen Staats- und
Kabinettsminister, den Grafen von Münster, für die Summe von
165.000 Reichstaler erworben zu werden.
Bei dem Bestand
Rep. 40 handelt es sich um keine gewachsenen und abgeschlossenen
Registratur. Vielmehr
wurden diese Akten bei der
Neuverzeichnung der vormaligen Bestände des Landratsamtes Norden
(ehemals Rep. 32 a) und des Amtes Berum (ehemals Rep. 27)
herausgelöst und als eigenständige Provenienz neu verzeichnet. Aus
dem Bestand Rep. 123 (Amtsgericht Dornum) wurden entsprechend der
Regelung bei den Ämtern die Gerichts- und Zivilprozeßakten in den
Bestand Rep. 40 überführt.
Der Bestand Rep. 40
beinhaltet nunmehr Akten - vornehmlich Verwaltungsakten - der
Herrlichkeit bis 1852. Insgesamt 17 Akten in den Beständen (Rep. 39
und 40) reichen über diesen Zeitpunkt hinaus. Da diese - über das
Jahr der Gerichtsauflösung hinausgehende - Aktenvörgänge jeweils
nur einen geringen Teil der Gesamtakte ausmachen, wurde darauf
verzichtet, diese Vorgänge aus den Akten herauszulösen und sie in
die Bestände der Nachfolgebehörden des Amtes Berum (Rep. 38)
einzuarbeiten.
Es ist noch darauf hinzuweisen, daß diese
Akten von den Nachfolgebehörden als Vorakten nach 1852
übernommen
worden sind und daß es sich somit, anders als
bei anderen deponierten Beständen um rein staatliches
Schriftgut
handelt.
Das Verzeichnis enthält
keine Konkordanz, da bei der Neuverzeichnung zahlreiche Akten
auseinandergenommen
werden mußten. Andere konnten, da
sie den gleichen Betreff aufwiesen, zusammengefügt werden. Ein
Personen-,
Orts- und Sachindex erleichtert jedoch
das
Bestandsgeschichte: Auffinden
von gesuchten Akten.
Bei der Benutzung des Bestandes ist
es unerläßlich, andere Bestände, die diese ergänzen oder gar darauf
übergreifen, mit heranzuziehen. Es sind dies in erster Linie:
1. Dep. 65 (Münstersche Verwaltung),
2. Rep. 4. B
IV r (Altes fürstliches Archiv - Herrlichkeit
Dornum),
und
3. Rep. 38 (Amt Berum).
Fußnoten:
1. König, Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum
Aussterben seines Fürstenhauses. Göttingen 1955;
2.
Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Kgr.
Hannover. 1852, S. 233
3. Arends, Erdbeschreibung des
Fürstentums Ostfriesland und des Harlingerlandes, Emden 1824, S.
403 ff.
Aurich, im April 1981 S. Pötzsch
Ergänzung:
Im September 2003 wurde das Findbuch
durch Frau Hennings und die Praktikantin Stefanie Gerdes in
izn-AIDA
überführt und gleichzeitig um die über die
Jahre entstandenen handschriftlichen Zusätze ergänzt.
Aurich, im September 2003 I.
Bestandsgeschichte:
Hennings
Zusatzinformationen:
Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen:
teilweise verzeichnet
- Reference number of holding
-
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich, NLA AU, Rep. 40
- Context
-
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.2 Herrlichkeiten, Ämter und Landkreise (bis 1945)
- Date of creation of holding
-
1656-1945
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
27.01.2023, 3:26 PM CET
Data provider
Niedersächsisches Landesarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1656-1945