Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Verordnung
Avertissement : Nachdeme Serenissimus den Höchstdenenselben vorgelegten Entwurf zu nächtlicher Beleuchtung der hiesigen Residenz gnädigst genehmigt haben
- Weitere Titel
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Avertissement [der fürstl. Onolzbach. Regierung betr. Straßenbeleuchtung]
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 20#Beibd.49
- VD18
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VD18 14640589
- Umfang
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1 Blatt
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Abweichender Titel fingiert
Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "Onolzbach, den 2. October 1780."
Format: 22 x 18 cm. - Satzspiegel: 16,8 x 13,3 cm. - Satzspiegel der Rückseite: 13,3 x 13,3 cm
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (wer)
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[Verlag nicht ermittelbar]
- (wann)
-
[1780]
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Fürstentum Ansbach
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10730309-6
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:47 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Einblattdruck
- Amtsdruckschrift
- Verordnung
Beteiligte
- Fürstentum Ansbach
- [Verlag nicht ermittelbar]
Entstanden
- [1780]
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![Nachdeme wegen der in Böheim, Oesterreich und Prag eingerissenen Contagion und ansteckenden Kranckheit, die Nothdurfft erfordert hat, den allhier angenom[m]enen- und verpflichteten Examinatorem Schülein, mit einer zulänglichen Instruction zu versehen; ... : [Signatum Onolzbach, den 2. Septembr. 1713.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/eb9c5952-10d0-49ab-bb4e-72cfc34c04d4/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme wegen der in Böheim, Oesterreich und Prag eingerissenen Contagion und ansteckenden Kranckheit, die Nothdurfft erfordert hat, den allhier angenom[m]enen- und verpflichteten Examinatorem Schülein, mit einer zulänglichen Instruction zu versehen; ... : [Signatum Onolzbach, den 2. Septembr. 1713.]

Nachdeme aus denen von Unsern Zoll-Aemtern bißher eingelauffenen Berichten wahrzunehmen gewesen, was massen durch der Fuhrleute und anderer passirenden Personen unrichtige Anzeig der Zollbaren Güter und Wahren bißher vielfältige Zollschalckungen zu schulden gekommen ... : Signatum Onolzbach, den 22. Febr. 1714.

Nachdeme man schon zum öfftern wahrgenommen, welcher massen die Beamten, daferne wegen häuffig- Herrschafftl. Verrichtungen bey der Canzley einiger Irrthum vorgehet, ... Als ergehet an alle Ober- und Beamte, auch Burgermeistere und Räthe hiemit die befehlende Verordnung, ... : Signatum Onolzbach den 10. Januarii, 1714.
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Nachdeme bey dem Hoch-Löbl. Fränckischen Crayß-Convent, wie das Mörder- Rauber- Dieb- Zigeuner- und anders Herren-lose Gesind am füglichsten Handfest gemachet- und darauf zu gebührender Straff gezogen ... mithin dem armen Landmann Sicherheit verschaffet werden möge ... : [Onolzbach, den 7. Junii, 1725.]

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