Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Nachdeme man durch eingelauffene Nachrichten in Erfahrung gebracht, wie sich leider! sowohl in Böhmen als Mähren die in verschiedenen Orten daselbst eingerissene Seuch abermahlen mehr zu extendiren als abzunehmen beginnet, ... Als ergehet an alle Ober- und Beamte auch Burgermeister und Räthe ... die befehlende Verordnung, ... : Onolzbach, den 7. Aug. 1715.
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 10288449
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10288449
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Fürstentum Ansbach
- Erschienen
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[S.l.] , 1715 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:51 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Fürstentum Ansbach
Entstanden
- [S.l.] , 1715 -