Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Nachdeme man durch eingelauffene Nachrichten in Erfahrung gebracht, wie sich leider! sowohl in Böhmen als Mähren die in verschiedenen Orten daselbst eingerissene Seuch abermahlen mehr zu extendiren als abzunehmen beginnet, ... Als ergehet an alle Ober- und Beamte auch Burgermeister und Räthe ... die befehlende Verordnung, ... : Onolzbach, den 7. Aug. 1715.

Nachdeme man durch eingelauffene Nachrichten in Erfahrung gebracht, wie sich leider! sowohl in Böhmen als Mähren die in verschiedenen Orten daselbst eingerissene Seuch abermahlen mehr zu extendiren als abzunehmen beginnet, ... Als ergehet an alle Ober- und Beamte auch Burgermeister und Räthe ... die befehlende Verordnung, ... : Onolzbach, den 7. Aug. 1715.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 10288449
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10288449

Beteiligte Personen und Organisationen
Fürstentum Ansbach
Erschienen
[S.l.] , 1715 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:51 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie

Beteiligte

  • Fürstentum Ansbach

Entstanden

  • [S.l.] , 1715 -

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