Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Nachdeme man wahrnehmen müssen, daß verschiedene Leuthe und unverpflichtete Botten sich unterstanden, Botten-Schilde, ohne Concession, machen, und darauf das Herrschafftliche Wappen stechen zu lassen ... : Signatum Onolzbach, den 6. August. 1726

Nachdeme man wahrnehmen müssen, daß verschiedene Leuthe und unverpflichtete Botten sich unterstanden, Botten-Schilde, ohne Concession, machen, und darauf das Herrschafftliche Wappen stechen zu lassen ... : Signatum Onolzbach, den 6. August. 1726

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch
Umfang
[1] Bl.
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
Hoch-Fürstl. Brandenburgische Hof-Raths-Canzley
VD18 10940960
VD 18
VD18 10940960
Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)

Beteiligte Personen und Organisationen
Fürstentum Ansbach
Erschienen
[S.l.] , 1726 -

Letzte Aktualisierung
12.01.2024, 10:08 MEZ

Objekttyp


  • Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie

Beteiligte


  • Fürstentum Ansbach

Entstanden


  • [S.l.] , 1726 -

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