Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Nachdeme man wahrnehmen müssen, daß verschiedene Leuthe und unverpflichtete Botten sich unterstanden, Botten-Schilde, ohne Concession, machen, und darauf das Herrschafftliche Wappen stechen zu lassen ... : Signatum Onolzbach, den 6. August. 1726

Nachdeme man wahrnehmen müssen, daß verschiedene Leuthe und unverpflichtete Botten sich unterstanden, Botten-Schilde, ohne Concession, machen, und darauf das Herrschafftliche Wappen stechen zu lassen ... : Signatum Onolzbach, den 6. August. 1726

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 10940960
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
Hoch-Fürstl. Brandenburgische Hof-Raths-Canzley
VD18 10940960

Beteiligte Personen und Organisationen
Fürstentum Ansbach (Sonstige)
Erschienen
[S.l.] , 1726

Letzte Aktualisierung
27.01.2026, 12:50 UTC

Datenpartner

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Objekttyp

  • Einblattdruck
  • Verordnung
  • Monografie

Beteiligte

  • Fürstentum Ansbach (Sonstige)

Entstanden

  • [S.l.] , 1726

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