Bestand

Sondergericht Freiburg (Bestand)

Inhalt und Bewertung

Tagesordnungen; Urteilsabschriften in Strafverfahren; Beschwerderegister; Haftliste; Aktenkontrolle

Behördengeschichte: NS-Sondergerichte wurden bereits 1933 eingerichtet, wobei zunächst für jeden Oberlandesgerichtsbezirk je ein Sondergericht vorgesehen war, dessen Sitz sich für den OLG-Bezirk Karlsruhe in Mannheim befand. Sie waren im Wesentlichen bei Verstößen gegen folgende Gesetze bzw. Verordnungen zuständig: - Gesetz gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft, - Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat, - Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung/Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen, - Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens, - schwerwiegende Delikte gegen § 134a und b Reichsstrafgesetzbuch, - andere Verbrechen, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien, - Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen, - Kriegswirtschaftsverordnung, - Verordnung gegen Volksschädlinge, - Verordnung gegen Gewaltverbrecher, - § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung. Die Sondergerichte entwickelten sich in der Folgezeit zu einem wesentlichen Element der NS-Willkürjustiz. Auch bei geringen Vergehen wurden häufig Todesurteile und langjährige Haftstrafen verhängt. Bei den Sondergerichten wurden zahlreiche sonst übliche rechtsstaatliche Regelungen außer Kraft gesetzt. So gab es beispieisweise gegen Sondergerichtsurteile kein Rechtsmittel. Mit Wirkung vom 1.11.1940 wurde auch für die Landgerichtsbezirke Freiburg i. Br., Konstanz, Offenburg und Waldshut ein Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet.

Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestands verteilten sich zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten auf drei Bestände: A 30/1: abgeliefert 1990 von der Staatsanwaltschaft Freiburg. Die Unterlagen enthalten nur Urteilsabschriften. Zu Verfahren siehe Bestand A 47/1 (Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Freiburg). A 30/2: Diese Unterlagen (Tagesordnungen) waren nach dem Zweiten Weltkrieg an die französische Militärregierung abgegeben worden und gelangten als Abgabe der französischen Archivverwaltung 1998 ins Staatsarchiv Freiburg. A 30/3: abgeliefert 1965 vom Landgericht Freiburg. Im Zuge der Neuverzeichnung wurden die drei Bestände zum Bestand A 30/1 zusammengeführt. Der Bestand umfasst nunmehr 29 Faszikel und misst 0,4 lfd.m. Freiburg, August 2007 Dr. Christof Strauß

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 30/1
Umfang
Nr. 1-29

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden 1806-1945: Mittel- und höhere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Justizministerium >> Hof-, Kreis-, Land- und Sondergerichte

Indexbegriff Sache
Sondergericht Freiburg
Indexbegriff Ort
Freiburg im Breisgau FR; Sondergericht

Bestandslaufzeit
1940-1945

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
24.04.2024, 14:36 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1940-1945

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