Bestand
Sondergericht Dresden (Bestand)
Geschichte: Nach der Auflösung des Sondergerichts für das Land Sachsen in Freiberg im März 1940 wurden neue Sondergerichte in Dresden und Leipzig geschaffen. 1941 wurde beim Sondergericht Dresden eine zweite Kammer eingerichtet, die für den Landgerichtsbezirk Chemnitz zuständig war. 1942 wurde diese Kammer als Sondergericht Chemnitz verselbständigt. Das Sondergericht Dresden bestand bis Ende des Zweiten Weltkrieges und wurde durch den SMAD-Befehl Nr. 66 vom 17.09.1945 und die Kontrollratsproklamation Nr. 3 vom 20.10.1945 formal aufgehoben
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Inhalt: Vollstreckungsheft.
- Bestandssignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 13006
- Umfang
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0,10 (nur lfm)
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.04 Justiz >> 02.03.04.02 Gerichte >> 02.03.04.02.09 Sondergerichte
- Bestandslaufzeit
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1944
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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2023-11-27T08:58:31+0100
Datenpartner
Sächsisches Staatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1944