Archivale
Rekommendationsschreiben von Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Rottweil an den Abt Stephan von Salem für Johannes Ritter, Sohn des verstorbenen Nachrichters von Rottweil, zu dessen Bestallung auf die vermeintlich geplante Scharfrichterstelle in Ostrach
- Reference number
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/9 T 1 Nr. 186
- Extent
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1 Schriftstück (Ausfertigung)
- Notes
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Stück ohne Bezug auf Kloster Rottenmünster
- Context
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Salem betr. Rottenmünster >> 1. Titelaufnahmen
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/9 T 1 Salem betr. Rottenmünster
- Indexentry person
- Indexentry place
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Ostrach SIG
Salem FN
- Date of creation
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Rottweil, 1724 Febr. 27
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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03.04.2025, 1:48 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- Rottweil, 1724 Febr. 27
Other Objects (12)
![Stephan [I. Jung], Abt, sowie Prior und Konvent zu Salem verkaufen dem Kloster Weingarten für 1100 fl Reichswährung Haus und Hof zu Markdorf, außerhalb der Stadt im äußeren Dorf gelegen, dazu einen Krautgarten. Das Anwesen gibt dem fürstlich konstanzischen Obervogteiamt jährlich 12 Kreuzer als Abgeltung für Hennen und "ehrtag" (Frondienst).](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Stephan [I. Jung], Abt, sowie Prior und Konvent zu Salem verkaufen dem Kloster Weingarten für 1100 fl Reichswährung Haus und Hof zu Markdorf, außerhalb der Stadt im äußeren Dorf gelegen, dazu einen Krautgarten. Das Anwesen gibt dem fürstlich konstanzischen Obervogteiamt jährlich 12 Kreuzer als Abgeltung für Hennen und "ehrtag" (Frondienst).

Abt Stephan, Prior und Convent von Salem bekunden, daß sie anläßlich des am heutigen Tage mit Sigmaringen abgeschlossenen Vergleichs wegen der Überlassung der Regalien im Amt Ostrach dem Fürsten Maximilian zu Hohenzollern-Sigmaringen versprochen haben, ihn gleich jetzt in das Gotteshaus aufzunehmen, er werde geistlich oder bleibe weltlich, jedoch für seine Person allein ohne Diener, ihn den salmansweilischen Patribus gleichzustellen, ihn bis an sein Ende, er sei gesund oder krank, mit allem Notwendigen außer der Kleidung zu versehen, Kleidung ihm jedoch von gutem Tuch und auf die jemalige Mode zu verschaffen, wofür an den vereinbarten 7000 Gulden 4000 Gulden abgeschrieben werden
