Archivale
Verzeichnis der leibeigenen Untertanen des Klosters Rot zu Steinbach, Kardorf, Engelharz
Enthält: Dabei: Ergebbrief für Jakob Hengenmüller und seine Ehefrau Barbara Geiger zu Steinbach. 20. Dezember 1607. Orig. Pap. Ergebbrief von Agathe Schälck von Steinbach. 2. Mai 1623. Orig. Pap. Schreiben des Amtes Lautrach an Abt Ludwig von Rot wegen der leibeigenen Untertanen zu Steinbach. 11. April 1644. Freibrief des Klosters Rot für Maria Hager von Steinbach. 14. März 1705
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 Bü 746
- Extent
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Orig. Pap.
- Context
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Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster >> Akten >> VIII. Beziehungen der Untertanen >> 11. Leibeigenschaftssachen (nach Orten)
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
- Indexentry person
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Geiger, Barbara, Ehefrau des Jakob Hengenmüller, Steinbach
Hager, Maria, Steinbach
Hengenmüller, Jakob, Steinbach
Rot an der Rot, Ludwig Locher; Abt, (1630-1667)
Schälck, Agathe, Steinbach
- Indexentry place
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Lautrach MN; Amt
- Date of creation
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Um 1605
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:28 PM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- Um 1605
Other Objects (12)
Vergleich zwischen Abt Ludwig von Kloster Rot und der Reichsstadt Memmingen über die Zollfreiheit des Klosters im Gebiet der Stadt Memmingen. Der Abt hatte sich auf alte Privilegien berufen, wonach alle Güter und Waren des Klosters zollfrei sein sollten, was die Stadt bestritt, worauf man sich dahingehend einigte, daß dem Kloster gegen einmalige Zahlung von 240 fl die Zollfreiheit gewährt werde. Sämtliche Waren müssen aber von der Großkellerei des Klosters bescheinigt sein. Die Abmachung gilt nicht für das Getreide, das vom Kloster in sein Haus nach Memmingen geschickt wird, um dort verkauft zu werden, noch für den Wasserzoll und das Brückenkorn zu Egelsee. Siegler: Abt Ludwig und die Stadt Memmingen. Orig. Perg., auf dem Umschlag Nachtrag von 1673 über widerrechtliche Zollforderung von einer Salzführe. 2 S. in Holzkapseln anh., gut erh.
Akten betreffend das Einstands- und Sterbegeld, welches das Kloster Rot für die Pfarrei Haisterkirch und die Kaplanei Mühlhausen an das Landkapitel zu Wurzach zu entrichten hat. Vergleichsrezeß darüber vom 28. Februar 1663, unterzeichnet von Abt Ludwig von Rot und dem Landkapitel Wurzach, Orig. Pap. Kopie eines Vergleichs zwischen Schussenried und dem Landkapitel in derselben Angelegenheit, die Pfarreien Eberhardszell, Dorff und Eggmannsried betreffend, vom 2. Dezember 1698. 3 Quittungen über das vom Kloster Rot entrichtete Einstandsgeld
Vergleich zwischen Abt Ludwig von Kloster Rot und der Reichsstadt Memmingen über die Zollfreiheit des Klosters im Gebiet der Stadt Memmingen. Der Abt hatte sich auf alte Privilegien berufen, wonach alle Güter und Waren des Klosters zollfrei sein sollten, was die Stadt bestritt, worauf man sich dahingehend einigte, daß dem Kloster gegen einmalige Zahlung von 240 fl die Zollfreiheit gewährt werde. Sämtliche Waren müssen aber von der Großkellerei des Klosters bescheinigt sein. Die Abmachung gilt nicht für das Getreide, das vom Kloster in sein Haus nach Memmingen geschickt wird, um dort verkauft zu werden, noch für den Wasserzoll und das Brückenkorn zu Egelsee. Siegler: Abt Ludwig und die Stadt Memmingen. Orig. Perg., auf dem Umschlag Nachtrag von 1673 über widerrechtliche Zollforderung von einer Salzführe. 2 S. in Holzkapseln anh., gut erh.
Zinsverschreibung Abt Ludwigs von Kloster Rot gegen Rudolph von Salis, Ritter St. Jakobi de la Spada, Landammann der 4 Dörfer in Bünden, um 1 450 fl Kapital zu einem jährlichen Zins von 87 fl aus dem Dorf Steinbach. Besiegelt mit Abtei- und Konvents Siegel, unterschrieben von Abt, Prior und Subprior. Orig. Perg., durch Schnitte ungültig gemacht, 2 S. fehlen. Auf der Rückseite Quittung des Rudolph von Salis über den erhaltenen Betrag in Höhe des Kapitals mit Zinsen. Zitz, 6. Mai 1666. Eigenhändige Unterschrift.
Heinrich Freiherr von Mückental zu Sandersdorf, Men- und Jetzendorf, Herr auf Waal, Lautrach und Altmannshofen verkauft an Abt Ludwig von Kloster Rot seinen Tannenwald genannt das Bannholz an des Klosters Wald gelegen, zwischen Illerund dem Mühlbach, der Balstal heißt, um 4 300 fl. Siegler: Der Aussteller, der auch unterschreibt. Orig. Perg., 1 Sc in Holzkapsel anh., gut erh.
Heinrich Freiherr von Mückental zu Sandersdorf, Men- und Jetzendorf, Herr auf Waal, Lautrach und Altmannshofen verkauft an Abt Ludwig von Kloster Rot seinen Tannenwald genannt das Bannholz an des Klosters Wald gelegen, zwischen Illerund dem Mühlbach, der Balstal heißt, um 4 300 fl. Siegler: Der Aussteller, der auch unterschreibt. Orig. Perg., 1 Sc in Holzkapsel anh., gut erh.
Vorschriften über den Wahlmodus bei einer Abtwahl. Modus Procedendi in electione novi Abbatis, cum antecessor sine culpa sed urgente causa iusta libere resignaverit. Modus eligendi Abbatem per Compromissum. Modus eligendi Abbatem in Ecclesia Rothensi dum videlicet post obitum Revmi D. Abbatis Ludovici ad regendam novam Electionem a venerab. Rothensi Conventu requisitus et exoratus est Rev.mus D. Abbas Minorangiensis Bartholomaeus die 11. Sept. 1667