Archivale
Der Abschluß eines Intrimsvergleichs zwischen dem Pfarrer zu Kirchdorf und den Gemeinden Kirchdorf und Unteropfingen in der Frage des von dem Pfarrer geforderten Heuzehnten
Enthält: Dabei: Species Facti de praetenso jure Parochoialitatis et Decimarum Novalium in Kirchdorf, Roman missa 7. Jan. 1731. Schreiben von Ochsenhausen an Abt Ludwig wegen der Weigerung der Gemeinde, dem Pfarrer zu Kirchdorf den Zehnten zu reichen. 1659. Schreiben von Memmingen wegen einer dem Heiligen zahlbaren Steuer. 1691
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 Bü 665
- Extent
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8 Stück
- Context
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Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster >> Akten >> VII. Pfarreisachen des Klostergebiets >> 4. Zehntanlegenheiten der Pfarreien
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
- Indexentry person
- Indexentry place
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Memmingen MM
Ochsenhausen BC; Kloster St. Georg
Unteropfingen : Kirchdorf an der Iller BC
- Date of creation
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1738-1747
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:20 PM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1738-1747
Other Objects (12)
Vertrag zwischen Abt Wunibald von Ochsenhausen und Abt Ludwig von Rot, die beiderseitigen Gasthäuser, die Hoheit zu Berkheim, den Holzverkauf zu Bachen, den Kleinzehnten zu Kirchdorf und Unteropfingen, die Weide zu Berkheim, den Eichenwald zu Tannheim und einen Rechtshandel zu Berkheim betreffend. Siegler: Die Aussteller
Vergleich zwischen Abt Ludwig von Kloster Rot und der Reichsstadt Memmingen über die Zollfreiheit des Klosters im Gebiet der Stadt Memmingen. Der Abt hatte sich auf alte Privilegien berufen, wonach alle Güter und Waren des Klosters zollfrei sein sollten, was die Stadt bestritt, worauf man sich dahingehend einigte, daß dem Kloster gegen einmalige Zahlung von 240 fl die Zollfreiheit gewährt werde. Sämtliche Waren müssen aber von der Großkellerei des Klosters bescheinigt sein. Die Abmachung gilt nicht für das Getreide, das vom Kloster in sein Haus nach Memmingen geschickt wird, um dort verkauft zu werden, noch für den Wasserzoll und das Brückenkorn zu Egelsee. Siegler: Abt Ludwig und die Stadt Memmingen. Orig. Perg., auf dem Umschlag Nachtrag von 1673 über widerrechtliche Zollforderung von einer Salzführe. 2 S. in Holzkapseln anh., gut erh.
Vergleich zwischen Abt Ludwig von Kloster Rot und der Reichsstadt Memmingen über die Zollfreiheit des Klosters im Gebiet der Stadt Memmingen. Der Abt hatte sich auf alte Privilegien berufen, wonach alle Güter und Waren des Klosters zollfrei sein sollten, was die Stadt bestritt, worauf man sich dahingehend einigte, daß dem Kloster gegen einmalige Zahlung von 240 fl die Zollfreiheit gewährt werde. Sämtliche Waren müssen aber von der Großkellerei des Klosters bescheinigt sein. Die Abmachung gilt nicht für das Getreide, das vom Kloster in sein Haus nach Memmingen geschickt wird, um dort verkauft zu werden, noch für den Wasserzoll und das Brückenkorn zu Egelsee. Siegler: Abt Ludwig und die Stadt Memmingen. Orig. Perg., auf dem Umschlag Nachtrag von 1673 über widerrechtliche Zollforderung von einer Salzführe. 2 S. in Holzkapseln anh., gut erh.
Akten betreffend das Einstands- und Sterbegeld, welches das Kloster Rot für die Pfarrei Haisterkirch und die Kaplanei Mühlhausen an das Landkapitel zu Wurzach zu entrichten hat. Vergleichsrezeß darüber vom 28. Februar 1663, unterzeichnet von Abt Ludwig von Rot und dem Landkapitel Wurzach, Orig. Pap. Kopie eines Vergleichs zwischen Schussenried und dem Landkapitel in derselben Angelegenheit, die Pfarreien Eberhardszell, Dorff und Eggmannsried betreffend, vom 2. Dezember 1698. 3 Quittungen über das vom Kloster Rot entrichtete Einstandsgeld
Schuldverschreibung des Klosters Rot gegen den Generalwachtmeister Johann von Winterscheidt um 3000 fl Kapital. Orig. Verschreibung mit Kopie, 11. November 1650. Rezeß zwischen dem Kloster und Johann v. Winterscheidt über die Bezahlung der Obligation, 21. November 1651. Orig. m. Kopie Schreiben des Klosters an Winterscheidt zu Wurzach 23. März 1651. Zwei Quittungen über bezahlte Zinsen. Konzept eines Schadlosbriefs Abt Ludwigs für Johann v. Winterscheidt, bayrischer Generalwachtmeister, der für Geldlieferungen des Klosters an die schwedische Garnison zu Überlingen die Bürgschaft übernommen hat. 4. Juni 1649
Maria Siler, Vorsteherin der Klause Warthausen, bestätigt Abt Ludwig von Rot, daß er um 25 fl 30 kr den Zins aus der Mühle zu Osterhofen in Höhe von 2 lb h abgelöst hat. 25. Juni 1659. Orig. Pap. mit aufgedr. S. Kaufbrief der Klosterfrauen zu Oberwarthausen für die Fabrik zu Molpertshaus, die einen Roßbau zu Osterhofen um 253 fl erkauft. 8. Mai 1696. Übergegangen in den Besitz von Kloster Rot, das den Kaufschilling hergegeben am 25. Januar 1706
Abt Ludwig von Rot erneuert auf Bitten der Gemeinde zu Bachen einen Vertrag zwischen Martin Waidelin und der Gemeinde vom 7. März 1582 über die Zuteilung von Brunnenwasser aus einem Teich oberhalb der Leinmühle bei Illerbach. Der alte Vertrag ist durch den Krieg an Schrift und Siegel mangelhaft geworden. Vgl. U 467 Besiegelt von Abt Ludwig. Orig. Perg., links Zeichnung des Durchmessers des Wasserrohrs, 1 S. in Holzkapsel anh.
Heinrich Freiherr von Mückental zu Sandersdorf, Men- und Jetzendorf, Herr auf Waal, Lautrach und Altmannshofen verkauft an Abt Ludwig von Kloster Rot seinen Tannenwald genannt das Bannholz an des Klosters Wald gelegen, zwischen Illerund dem Mühlbach, der Balstal heißt, um 4 300 fl. Siegler: Der Aussteller, der auch unterschreibt. Orig. Perg., 1 Sc in Holzkapsel anh., gut erh.