Monografie
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Aus angebogenem Extracts des mit gemeinen Prälaten und Landschafft errichteten neuesten Verglichs-Recesses werdet Ihr des mehreren zu ersehen haben, wessen Wir Uns ad Class. IV. §. 3.& 4. in Ansehung der von Uns unter Verbürgung der Städt und Aemter, inngleichem einzeler Communen, auch Spithäler und Piorum Corporum, beschehenen Geld-Aufnahmen, sowohl pro præterito, als in futurum, verglichen haben; ... : Solitude, den 10. Julii. 1770.
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
2 ungezählte Blätter
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1278 l-8#Beibd.26
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10988263-0
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 14:02 MESZ
Beteiligte
Entstanden
- [Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Verlag nicht ermittelbar], [1770]
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Ehrsamer, Liebe Getreue! Wir lassen Euch mittelst angeschlossenen Extracts hiemit gnädigst ohnverhalten, wessen Wir Uns vermög des mit Gemeinen Prælaten und Landschafft errichteten neuesten Verglichs-Recesses ad Class. II. §. 25. wegen Piorum Corporum, und Hospithäler im Land, besonders in Ansehung desjenigen, was selbige an Unsere Herzogliche Rent-Sammer, ingleichem die Ober-Forst-Aemter, oder sonsten Anlehnungs- oder auf andere Weise hergegeben, ... : Solitude, den 27ten Junii 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ad430c3a-cf3a-44d5-989f-50996223fa28/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir lassen Euch mittelst angebogenen Extracts aus dem mit gemeinen Prælaten und Landschafft errichteten neuesten Verglichs-Recess gnädigst ohnverhalten, wessen Wir Uns in Ansehung des denen Städt-Aemtern und Communen zuständigen Rechts, ihre Commun-Vorstehere, Officianten und Bediente zu erwählen, und deren Bestellung ad Cl. VI. §. 7. 8. 9. 10. 11. & 12. gnädigst und respectivé unterthänigst verabschiedet haben; ... : Solitude, den 10ten Julii, 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5d3ae8bd-b3ec-4f81-9b62-307b8c3c1b71/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir lassen Euch mittelst angebogenen Extracts aus dem mit gemeinen Prælaten und Landschafft errichteten neuesten Verglichs-Recess gnädigst ohnverhalten, wessen Wir Uns in Ansehung des denen Städt-Aemtern und Communen zuständigen Rechts, ihre Commun-Vorstehere, Officianten und Bediente zu erwählen, und deren Bestellung ad Cl. VI. §. 7. 8. 9. 10. 11. & 12. gnädigst und respectivé unterthänigst verabschiedet haben; ... : Solitude, den 10ten Julii, 1770.
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Aus anliegendem Extract habt Ihr des mehreren zu ersehen, wessen Wir Uns in dem mit gemeinen Prälaten und Landschafft errichteten neuesten Verglichs-Recess ad. Cl. III. §. 13. die Vermögens-Confiscationen betreffend, gnädigst entschlossen haben, ... : Solitude, den 27. Junii, 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/99225ca4-ffc0-4236-8d52-8e452408e608/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Nachdeme Wir in Gefolg des mit Gemeinen Prælaten und Landschafft errichteten neuesten Verglichs-Recesses ad Cl. IV. §. 26. gnädigst zu verordnen geruhet haben, daß die von Dero Herzogl. Rent-Cammer denen Städt und Aemtern wieder zu ersezen schuldige Criminal-Inquisitions-Kosten und Consulenten-Gebühren denenselben pro præterito nach der Schulden-Zahlungs-Classification richtig abgeführt, ... : Solitude, den 10 Julii, 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/00b0c750-faaf-4f12-99d5-740b0b278697/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir lassen Euch mittelst angeschlossenen Extracts hiemit gnädigst ohnverhalten, wessen Wir Uns bey dem bisher abgehaltenen allgemeinen Landtag und dabey mit Unsern treugehorsamsten Prälaten und Landschaft getroffenen Verglichs-Recess unter andern ad Classem VI. §. 13. in Ansehung der neu aufgestellten Unter-Amtleuten gnädigst entschlossen haben ... : Ludwigsburg, den [] April. 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a7b7f58b-a357-4fb4-ae77-9d83333e76e9/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern gn. Gruß zuvor, Wohl-Edelgebohrner, Liebe Getreue! Wir lassen Euch in der Anlage dasjenige gnädigst zugehen, was in Ansehung des Forstwesens bey dem mit gemeinen Prælaten und Landschafft errichteten neuesten Verglichs-Recesses ad Cl. V. und dessen samtliche §.phos gnädigst zugesichert und respective unterthänigst verabschiedet worden; ... : Solitude, den 10ten Julii 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cad5eb0d-ca70-4762-86a5-f87524684d26/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern gn. Gruß zuvor, Wohl-Edelgebohrner, Liebe Getreue! Wir lassen Euch in der Anlage dasjenige gnädigst zugehen, was in Ansehung des Forstwesens bey dem mit gemeinen Prælaten und Landschafft errichteten neuesten Verglichs-Recesses ad Cl. V. und dessen samtliche §.phos gnädigst zugesichert und respective unterthänigst verabschiedet worden; ... : Solitude, den 10ten Julii 1770.
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Demnach Wir nach Maasgab des neuesten Verglichs-Recesses mit Gemeinen Prälaten und Landschafft, und dessen §. 23. ad Cl. III. gnädigst verordnet haben wollen, daß, in so fern zu Unserem Herzoglichen Militar-Wesen unvermeindliche Hand- und Fuhrfrohnen, Botten-Gäng, Vorspann, und dergleichen, ... : Solitude, den 27 Junii 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a9e3ccc1-af9d-4952-86ad-fdc24bdcd075/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Nachdem Wir in Gefolg des mit Gemeinen Prælaten und Landschaft errichteten neuesten Verglichs-Recesses unter anderm ad Cl. II. §. 26. so viel den Unsern Ober-Amtleuten vor denen Special-Superintendenten neuerlich zugestandenen Rang betrifft, gnädigst zu verordnen geruhet haben, ... : Solitude, den 27. Junii 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ecec67a6-bdf9-4bf0-83a7-8f1f0c3114be/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Angebogener Extract aus dem mit Gemeinen Prælaten und Landschafft errichteten neuesten Verglichs-Recess wird Euch des mehreren belehren, was Wir in Ansehung der Verhältnuß zwischen Euch dem Ober-Amtmann und Euren Amts-Untergebenen Magistraten, Stadt- und Amtschreibern, auch übrigen Commun-Vorstehern, ad Cl. VI. §. 3. 4. & 5. vor eine Vergleichung getroffen haben; ... : Solitude, den 10ten Julii, 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/08eccd37-a329-445d-a932-5d32ae52401d/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Nachdem durch den mit gemeinen Prälaten und Landschafft getroffenen neuesten Verglichs-Recess unter anderm ad Class. III. §. 18. verglichen worden, daß das ehemalen emanirte und eingeführte Service-Reglement vor jetzt und künftig aufgehoben seyn solle: Als lassen Wir Euch ein solches zu Eurer Nachachtung anmit gnädigst ohnverhalten. Daran beschiehet Unsere Meynung, und Wir verbleiben Euch in Gnaden gewogen : Solitude, den 27. Junii 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0a4e8caa-6597-47e1-808b-738a3aad55de/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Nachdem durch den mit gemeinen Prälaten und Landschafft getroffenen neuesten Verglichs-Recess unter anderm ad Class. III. §. 18. verglichen worden, daß das ehemalen emanirte und eingeführte Service-Reglement vor jetzt und künftig aufgehoben seyn solle: Als lassen Wir Euch ein solches zu Eurer Nachachtung anmit gnädigst ohnverhalten. Daran beschiehet Unsere Meynung, und Wir verbleiben Euch in Gnaden gewogen : Solitude, den 27. Junii 1770.
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern gn. Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir lassen Euch mittelst angeschlossenen Extracts hiemit gnädigst ohnverhalten, wessen Wir Uns bey dem bisher abgehaltenen allgemeinen Landtag, und dabey mit Unsern treugehorsamsten Prälaten und Landschafft getroffenen Recess unter anderem ad. Classem IV. §. 17. 18. 19. & 20. wegen der Frohnen, und Bestellung der Handwercks-Leute, zu denen erforderlichen Diensten, nach Unterschied der Schuldigkeit, oder guten freyen Willens, gnädigst entschlossen haben ... : Solitude, den 18. May 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a97e15bb-2fec-4437-9912-81bf4da60b96/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern gn. Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir lassen Euch mittelst angeschlossenen Extracts hiemit gnädigst ohnverhalten, wessen Wir Uns bey dem bisher abgehaltenen allgemeinen Landtag, und dabey mit Unsern treugehorsamsten Prälaten und Landschafft getroffenen Recess unter anderem ad. Classem IV. §. 17. 18. 19. & 20. wegen der Frohnen, und Bestellung der Handwercks-Leute, zu denen erforderlichen Diensten, nach Unterschied der Schuldigkeit, oder guten freyen Willens, gnädigst entschlossen haben ... : Solitude, den 18. May 1770.
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Da die Zeit wiederum herbeykommt, über den Landschafftlichen Beytrag vor die Creyß- und Militar-Erforderniße, ingleichen zu der verglichenen successiven Zahlung der alten Eberhard Ludwigischen Schulden, mit treugehorsamsten Prälaten und Landschafft, nach Maasgab des neuesten Verglichs-Recesses, die jahrliche Verabschiedung zu treffen, ... : Stuttgard, den 18ten April 1771.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e6f860eb-feb0-41dc-b3f3-2547c11bf4a2/full/!306,450/0/default.jpg)