Urkunden
Kaiser Karl IV. widerruft alle etwa aus Versehen ausgestellten königlichen und kaiserlichen Briefe, die den der Stadt Nürnberg verliehenen Privilegien widersprechen. - Siegler: der Aussteller.
- Reference number
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 150
- Former reference number
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SS/C Nr. 45; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 1234
- Language of the material
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ger
- Notes
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Kopiert im N. Schwb. I f. 111r und 112a.
- Further information
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Ausstellungsort: Prag
Literatur: Regesta Imperii VIII, 4337
Originaldatierung: Der geben ist zu Prage (1366) an dem nehsten donerstage nach sand Margarethen tag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1366
Monat: 7
Tag: 16
Äußere Beschreibung: Ausf., dt., Perg. mit an schwarz-heller Schnur (die schwarzen Fäden sind fast völlig vergangen) anh. Sg. (mit Rücksg. von rotem Wachs, l. besch.).
- Context
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Karl IV. als Römischer Kaiser (Lade SS/C)
- Holding
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexentry person
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Karl IV., Kaiser
- Indexentry place
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Nürnberg, Derogationsprivilegien
Prag (tsch. Praha, Tschechien), Ausstellungsort
- Date of creation
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1366 Juli 16
- Other object pages
- Last update
- 23.05.2025, 11:52 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1366 Juli 16
Other Objects (12)
König Karl IV. erweist den Ratleuten und Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nu{e}renberg") die Gnade, dass alle während des jüngsten Aufruhrs ("auflauf wider vns") unter dem städtischen Siegel ausgegangenen unbilligen und wider die alten Gewohnheiten der Stadt gerichteten Briefe ungültig sein sollen, dass soferne die Juden zu Nürnberg wider der Bürger vom Rat Willen geschädigt würden, letzten dies nicht entgelten sollen, dass der Rat alle, welche der Stadt nicht füglich wären, von der Stadt schicken und jene, welche von des Aufruhrs wegen Irrsale und Aufläufe hervorrufen wollten, an Leib und Gut strafen möge, dass die Bürger der Stadt alle während des Aufruhrs etwa aus Versehen ergangenen königlichen Briefe von den Anführern einfordern und soferne sie der Stadt schädlich verrichten dürfen, dass überhaupt alle von des mehrgedachtem Auflaufs wegen wider frühere Privilegien und Gnadenverleihungen gerichteten königlichen Briefe außer Kraft sein sollen; dass endlich die Bürger vom Rat Gewalt haben sollen, die Reichsburg zu Nürnberg zu richten und zu behüten, und der jeweilige königliche Burgmann bei des Königs Ableben dieselbe niemand anders antworten möge als den Nürnberger Rat. - Siegler: der Aussteller.
Kaiser Karl IV. bestätigt der Stadt Nürnberg das von seinen Reichsvorfahren stammende Privileg, dass niemand, er sei Fürst, geistlicher oder weltlicher, Graf, Dienstmann, Ritter oder Knecht, im Umkreis einer Meile um Nürnberg keinerlei Stadt Markt, Vesten, Schloss, Burg, burglichen Bau, überhaupt keinerlei Befestigung mit Mauern und Graben, sowie auch kein Stadtrecht, Marktrecht, Halsgericht und Freiheit, so nicht von altershergebracht, aufrichten, haben oder erwerben solle. - Siegler: der Aussteller mit goldener Bulle.
Kaiser Karl erteilt den Bürgern der Stadt Nürnberg "in sant peters Münster bey der Messe, als wir erste zu kaiser gekrönt worden" die Gnade, dass ihre Kaufmannsgüter und insbesondere Wein, Korn, Getreide und "effende dinge" von allen unrechten, ungewöhnlichen und neuen Zöllen, Mauten, Geleiten und Ungelten frei sein sollen; auch was von solchen "effenden dingen" zu ihrer Stadt gebracht werde, es sei von Bürgern oder Auswärtigen, solle nichts bezahlen, als was von Alter herkömmlich ist.
Kaiser Karl IV.setzt fest, dass Nürnbergs Bürger sowie all ihr Gut und Kaufmannschaft in Basel weder zu Wasser noch zu Lande mit neuen Zöllen, Umgelten und andern "aufsatzungen" beschwert werden, sondern dortselbst alle Freiheiten genießen sollen, wie sie deren zu Mainz, Cöln, Speier, Worms und Strassburg eine haben. - Siegler: der Aussteller.
Das Landgericht des Burggrafentums zu Nürnberg vidimiert die Urkunde König Karls IV. d.d. 1347 November 13 (39-Laden: KA/A Nr. 3: König Karl IV. bestätigt und erneuert den geschworene Ratmannen und der Gesamtheit der Bürger Nürnbergs alle früheren kaiserlichen und königlichen Begnadigungen und Freiheiten, insbesondere aber die Zollbefreiungen ("pfundrecht") in den im Privileg Kaiser Ludwigs vom 12. September 1332 (39-Laden: SS/B Nr. 24) bereits namentlich aufgeführten Städten). - Siegler: das Landgericht
Kaiser Karl IV. entscheidet als erkorener Schiedsrichter wegen der strittigen Mauer unter der burggräflichen Veste zu Nürnberg zwischen den Bürgern dieser Stadt und dem Burggrafen Fridrich in der Weise, dass erstere besagte Mauer nicht höher bauen als allein mit einer 2 Spanne hohen Dachung decken und außerdem dass sie das hölzerne Tor daran abnehmen und nicht wieder einhängen sollen, außer wenn Not und Stösse in dem Land und der Stadt entstehen oder der Burggraf und dessen Erben ihr Feind werden. - Siegler: der Aussteller.