Urkunden
Kaiser Karl IV. widerruft alle etwa aus Versehen ausgestellten königlichen und kaiserlichen Briefe, die den der Stadt Nürnberg verliehenen Privilegien widersprechen. - Siegler: der Aussteller.
- Archivaliensignatur
-
Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 150
- Alt-/Vorsignatur
-
SS/C Nr. 45; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 1234
- Sprache der Unterlagen
-
ger
- Bemerkungen
-
Kopiert im N. Schwb. I f. 111r und 112a.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Ausstellungsort: Prag
Literatur: Regesta Imperii VIII, 4337
Originaldatierung: Der geben ist zu Prage (1366) an dem nehsten donerstage nach sand Margarethen tag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1366
Monat: 7
Tag: 16
Äußere Beschreibung: Ausf., dt., Perg. mit an schwarz-heller Schnur (die schwarzen Fäden sind fast völlig vergangen) anh. Sg. (mit Rücksg. von rotem Wachs, l. besch.).
- Kontext
-
Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Karl IV. als Römischer Kaiser (Lade SS/C)
- Bestand
-
Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Person
-
Karl IV., Kaiser
- Indexbegriff Ort
-
Nürnberg, Derogationsprivilegien
Prag (tsch. Praha, Tschechien), Ausstellungsort
- Laufzeit
-
1366 Juli 16
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:52 MESZ
Datenpartner
Staatsarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1366 Juli 16
Ähnliche Objekte (12)

König Karl IV. erweist den Ratleuten und Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nu{e}renberg") die Gnade, dass alle während des jüngsten Aufruhrs ("auflauf wider vns") unter dem städtischen Siegel ausgegangenen unbilligen und wider die alten Gewohnheiten der Stadt gerichteten Briefe ungültig sein sollen, dass soferne die Juden zu Nürnberg wider der Bürger vom Rat Willen geschädigt würden, letzten dies nicht entgelten sollen, dass der Rat alle, welche der Stadt nicht füglich wären, von der Stadt schicken und jene, welche von des Aufruhrs wegen Irrsale und Aufläufe hervorrufen wollten, an Leib und Gut strafen möge, dass die Bürger der Stadt alle während des Aufruhrs etwa aus Versehen ergangenen königlichen Briefe von den Anführern einfordern und soferne sie der Stadt schädlich verrichten dürfen, dass überhaupt alle von des mehrgedachtem Auflaufs wegen wider frühere Privilegien und Gnadenverleihungen gerichteten königlichen Briefe außer Kraft sein sollen; dass endlich die Bürger vom Rat Gewalt haben sollen, die Reichsburg zu Nürnberg zu richten und zu behüten, und der jeweilige königliche Burgmann bei des Königs Ableben dieselbe niemand anders antworten möge als den Nürnberger Rat. - Siegler: der Aussteller.
