Akte

Appellationis Auseinandersetzung um Ableistung von Diensten

Kläger: (2) Hausleute zu Timmendorf auf Poel (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Johann Valentin Gustav Hennings, Pfandinhaber des Amtes Poel sowie der Procurator Domaniorum (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann Friedrich Rüdemann (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitten des Bekl. vom 14.12. die Appellation der Kl. für "frivol" zu erklären und abzulehnen bzw. ihnen eine kurze Frist zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil der Herrschaftsverwaltung zu setzen, fordert das Tribunal Kl. am 15.12.1753 zur Vorlage ihres Schriftsatzes vor Ablauf der Gerichtsferien auf. Am 05.01.1754 erklären Kl., sie hätten von ihren Vorfahren immense Schulden geerbt, die ihre Wirtschaft belasten. Der Vizepräsident Palthen als seinerzeitiger Verwalter der Jura ducalia in der Herrschaft Wismar hatte deshalb im Jahre 1749 den Assessor Gröning mit einer Kommission zur Untersuchung beauftragt und den Kl.n in Aussicht gestellt, sie 10 Jahre von den Hofdiensten zu befreien, damit sie Geld für die Bezahlung ihrer Schulden ansparen können. Als der Bekl. sie daher zu Michaelis 1753 zum Hofdienst fordern ließ, verwiesen sie auf ihre Dienstfreiheit, wurden aber vom Tribunalspräsidenten von Putbus, der mittlerweile die Jura ducalia verwaltet, abschlägig beschieden. Gegen diesen Bescheid des Tribunalspräsidenten appellieren sie an das Tribunal und bitten, ihnen die von Palthen versprochene Freistellung zu gewähren, um in den Freijahren ihre Schulden abtragen zu können. Durch das Versprechen Palthens haben sie Pferde und sonstiges Vieh abgeschafft, Dienstpersonal entlassen und können die Hofdienste nicht mehr wie gefordert leisten. Das Tribunal lehnt die Gewährung der zehnjährigen Dienstfreiheit am 25.01.1754 wegen unzureichender Beweise ab, läßt den Kl.n aber eine "zureichende Frist", um die Voraussetzungen für die Leistung ihrer Dienste zu schaffen. Dies teilt das Tribunal dem Präsidenten am 25.01. mit und fordert ihn auf, eventuelle Bedenken vorzubringen. Dieser antwortet am 31.01., er habe die Festlegung in Absprache mit dem Stockholmer Kommerzkollegium getroffen und halte das eine Jahr, in dem die Kl. gewußt haben, was auf sie zukommt, für ausreichend, um sich mit Knechten und Zugvieh zu versehen. Am 08.02. lädt das Tribunal beide Seiten zu einem Vergleich am 12.02. ein. Am 15.02.1754 verweist das Tribunal die Kl. an den Präsidenten als Verwalter der Jura ducalia und beauftragt diesen, den Fall zu behandeln..

Instanzenzug: 1. Verwaltung der Jura ducalia für die Herrschaft Wismar 1753 2. Tribunal 1753-1754

Prozessbeilagen: (7) Auszüge aus dem Kommissionsprotokoll über das Amt Poel vom 10.09.1749; Auszug aus dem Bericht des Assessors Gröning an den Tribunalspräsidenten vom 19.04.1752; Auszug aus dem Arrhendevertrag des Amtmanns Müller vom 24.01.1744; Bescheid des Tribunalspräsidenten v. Putbus vom 12.11.1753; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 24.11.1753; Protokoll einer Zusammenkunft im Präsidentenzimmer mit Hennings vom 04.02.1752; Fragen an die Timmendorfer (o.D.); Bescheinigung des Hinrich Gottfried Sager über die Hofdienste der Kl. vom 04.02.1754; Fragen des Präsidenten von Putbus an Hennings und dessen Antworten vom 04.02.1754

Archivaliensignatur
(1) 2596
Alt-/Vorsignatur
Wismar P 154 (W P 6 n. 154)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 16. 1. Kläger P
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1744-1753) 14.12.1753-20.02.1754

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29.10.2025, 11:28 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1744-1753) 14.12.1753-20.02.1754

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