Akten

Supplicationis Auseinandersetzung um Übernahme eines Brandschadens

Kläger: (2) Dr. J.C.D. Hasse, Bürgermeister von Wismar und verordneter Kgl. Anwalt

Beklagter: Kammerherr Johann Carl von Langen, Pfandinhaber des Amtes Neukloster, auf Klein Belitz

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Franz von Palthen (A & P) Bekl.: Dr. N N Hartwig (A), Dr. Caspar Gabriel Gröning (P)

Fallbeschreibung: Am 23.11.1789 ist das Gehöft des Vollbauern Jochim Rhete in Glasin im Amt Neukloster abgebrannt. Kl. hatte als Vertreter des Domaniums erste Schritte zur Unterbringung der Familie und des Viehs eingeleitet. Da der Bekl. jedoch der Pfandinhaber des Amtes Neukloster ist, ist Kl. der Meinung, Bekl. müsse für die Kosten der Unterbringung und der Wiedereinrichtung aufkommen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 02.01.1790 zur Stellungnahme auf. Am 12.02.1790 lehnt Bekl. die Übernahme der Kosten ab, da die Vergütung von Naturkatastrophen in seinem Pfandvertrag geregelt ist.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1789-1790

Archivaliensignatur
(1) 2617
Alt-/Vorsignatur
Wismar P 175 (W P n. 175)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
31.12.1789-16.02.1790

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • 31.12.1789-16.02.1790

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