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Inquisition über Lucia, Hausfrau des Johann (Josua?) Greilen (Greulen) +)

Regest: Diese ist graviert (= belastet):
1) Durch das gemeine Geschrei.
2) Von dem justificierten (= hingerichteten) Johann alt Fassnacht laut seines Protokolls, des Greilens Weib sei auch bei dem Tanz auf dem Galgenrain gewesen.
3) Von Hans Ulrich Fassnacht nach Besag seines Protokolls, auf der Hexenzusammenkunft auf dem Galgenberg habe er neben andern namhaft gemachten Personen auch das Greilens Weib gesehen. Sie habe mit einem Reichen, dem der Kopf verbunden war, getanzt. Wie ihn der Schillhans das erstemal hinausgenommen, sei er vom Teufel getauft worden. Bei der Taufe seien die Ursula Schmer und des Greilens Weib seine Doten (= Patinnen) gewesen. Des Greilens Weib und die Schmer-Ursula haben ihn gezwungen, den Leuten Pulver zu geben. Ist darauf gestorben.
4) Von Anna Margretha Kürtzin (Kurtz), wie die Mahlzeit in ihrer Ahne (= Großmutter) Haus war und die Hexen zugegen waren, sei des Greilens Weib auch dabei gewesen.
5) Von Urban Helbling, er habe des Greilins Weib vielmal auf den Hexenzusammenkünften gesehen. Sie sei auch nachts zu ihm auf das Tor und Siechenhaus gefahren und habe ihn mit auf die Hexenzusammenkunft auf die Scheibe hinaufgenommen, wie er denn beständig dabei bleibt.
6) Von Anna Maria Helbling, des Greilins Weib sei mit andern Hexen zu ihr etlichmal in das Siechenhaus gefahren und habe sie auf die Hexenzusammenkunft hinausgenommen.

Hierauf sind nachfolgende Zeugen an die Straf des Meineids erinnert worden. Darauf haben sie zuerst ihre Handtreu an Eides Statt gegeben und einen leiblichen Eid abgelegt.

Die 1. Zeugin Catharina, Hausfrau des Bastin Vatter, um 37 Jahr alt, sagt, von ihrer Base, dem Kutzens-Mariele, habe des Greilens Weib einen bösen Beruf (= Ruf) überkommen (= bekommen). Die Zeugin könne zwar von ihr nichts sagen, wiewohl sie ihre nächste Nachbarin sei. Als sie jedoch jüngst im Kindbett lag, sei nachts ein groß Getümmel in ihrer Kammer vorgegangen, so dass sie meinte, sie werde durch die Kammer hinabfallen. Sonst sei des Greilens Weib sehr getreu und teile mit, was sie habe.

Die 2. Zeugin, Agnes, Hausfrau des Hans Jacob Schreckh, 22 Jahr alt, sagt aus, man sage nicht viel Gutes von des Greilens Weib. Sie sei von Kutzens Mariele, auf welche man auch nichts Gutes gehalten habe, auferzogen worden. Ihre Mutter selig sei zwar lange Zeit krank gewesen und schliesslich elend gestorben. Aber sie könne niemand etwas bezeihen. Sie habe viel von des Greilens Weib, auch von anderen gegessen. Allein sie haben geargwöhnt, dass solches von bösen Leuten hergekommen sein könnte.

Die 3. Zeugin, Margaretha, Witib des Georg Göbel selig, um 50 Jahr alt, sagt, soviel sie von ihrem Mann selig gehört, habe seine Hausfrau selig mit des Greilens Weib und dem Kutzens Mariele eine Wäsch gehabt. Wie sie heimgekommen, habe sie sich gelegt und immer geklagt, seit sie bei der Wäsch gewesen, sei sie nicht recht. Der Greilens Weib habe seine Hausfrau in der Krankheit besucht. Nachdem sie wieder fort war, sei der Mann der Zeugin eine Stund nachher die Stege herab in den Stall gegangen, um seine Kalbel (= zum erstenmal trächtige Kuh) zu füttern, und habe gefunden, dass diese krank war. An jedem Hörnle sei ein Tröpfle Wasser gestanden. Die Kalbel sei nicht gestorben. Allein es sei niemand als des Greilens Weib in das Haus gekommen. Daher habe er einen Argwohn auf sie geworfen.

Die 4. Zeugin, Anne, Hausfrau des alt Absalom Gretzinger, um 50 Jahr alt, sagt, von ihrem Mann, Jerg Dettinger selig, habe sie gehört, dass einmal nachts zwischen 11 und 12 Uhr ein Weib, welches ein Kind in einem Kissen auf dem Arm trug, die Kromergass hinauf ging. Er sei ihr zwar nachgegangen. Weil er meinte, das Weib werde das etwa zu einer Buß getan haben, habe er sie fortgehen lassen. Wie sie zu des Greilens Gässlein kam, sei sie verschwunden. Wer es aber war, habe ihr Mann selig nicht gesagt.

Die 5. Zeugin, Anna, Hausfrau des Michel Hehl, bis Weihnachten 30 Jahr alt, sagt, man sage von des Greilens Weib nicht viel Gutes, sondern insgemein, dass sie eine Hex sei. Vor ungefähr 18 oder 19 Jahr habe ihre Mutter des Greilens Weib helfen waschen und diese ihr Birnen gebracht. Ihre Mutter habe davon, aber nicht alle gegessen. In der Nacht und ganze 7 Wochen lang habe sie eine solche Wut im Kopf (= starke Kopfschmerzen) angewendet (= befallen), dass sie fast ganz unbesinnt (= nicht bei Sinnen) war. Hierauf bekam sie eine Geschwulst, so groß wie ein Kopf, auf dem Rücken. Als sie aufging, seien 2 Kacheln voll von einer Materie wie Käs herausgelaufen. Als ihr Vater den Schaden besah, habe er darin etwas von Haar wahrgenommen, auch ein zusammengewickeltes Büschele herausgezogen. Zum Wortzeichen (= zur Kennzeichnung) diene es, dass die Schwester ihrer Mutter, Anna Kluffin, Hausfrau Meister Jakobs, eines Schneiders zu Schlaitdorf, über solchem Anblick ohnmächtig wurde. Nachdem die Geschwulst vergangen war, seien ihr 8 oder 9 Löcher in den Rücken gefallen. Nachher habe des Greilens Weib die Mutter der Zeugin in ihrer Krankheit, als sie eben ein weiß Barchet-Mützle anhatte, besucht und bei dem einen Arm angegriffen mit Vermelden, wo sie das gelinde (= weiche) Barchet-Mützle herbringe. 2 Tage hernach sei der Mutter der Zeugin ein Knürzel (= Beule, Geschwulst), so gross wie eine Faust, aufgelaufen eben an dem Arm, welchen des Greilens Weib betastet hatte. Als der Knürzel aufging, sei er zu lauter roh und faul Fleisch worden und so verblieben, weil diesem Schaden durch Arzt und andere Mittel nicht abgeholfen werden konnte, auch der Arzt erklärte, dass der Schaden von bösen Leuten herrühre. Ein andermal habe des Greilens Weib die Mutter der Zeugin wieder besucht und ihr das Deckbett aufgelupft (= aufgehoben) mit den Worten: "Annele, wie hast du ein gelind (= weiches) Bett!" Darauf habe ihre Mutter geantwortet: "Ei, du weisst gut, was ich für ein Bett habe." Des Nachts habe eine grosse schmerzliche Wut ihre Mutter an dem Schenkel befallen. Des Greilens Weib sei, wie man beobachtete, jedesmal zu ihrer Mutter in einer ungeraden Stund gekommen. Desgleichen habe der Zeugin Vater eine Kuh gehabt, welche des Greilens Weib ihm gern abkaufen wollte. Aber ihr Vater habe sich geweigert. Deswegen sei sie allein ohne Geleit (= Begleitung) in seinen Stall gegangen und habe eine jährige Kalbin, die bei der Kuh stand, angegriffen, wie man den Handgriff von 5 Fingern auf der Kalbin gerade (= genau) sah. Dem Kälble sei an allen Haaren ein Tröpfle Wasser vor Angst gestanden und es habe 2 ganze Tag gerittert und gezittert, bis ihr Vater es dem Metzger Georg Traub zu Pfullingen verkaufte. Dieser sagte nachher und beschwor es, dass das Kalb von bösen Leuten angegriffen worden sei. An dem gemetzgeten Kalb habe er es klar gefunden. Ihre Mutter sei darauf gestorben, dass Greilens Weib ihr vom Brot geholfen (= sie ums Leben gebracht) habe: Der Zeugin Vater habe jederzeit gesagt, des Greilens Weib habe seine Frau nur darum hingerichtet, weil sie besorgte, sie würde auch des Kutzes Mariele, welche man auch für nichts Rechtes hielt und welche des Greilens Weib aufgezogen hatte und über alle Maßen lieb und wert hielt, beerben. Solchen Weg (= Auf solche Weise) aber könne sie den Rogen (= Vorteil) allein ziehen. Des Kutzes Mariele habe auch einmal ihrem Vater selig ein Maß Wein geschickt. Als er es halb ausgetrunken und die andere Hälfte in den Essig geschüttet hatte, sei der Essig ganz schwarz davon geworden, und ihr Vater habe auf dem Rücken eine Geschwulst bekommen mit Löchern wie ein Schaumlöffel.

Der 6. Zeuge, Thomas Dettinger, Wächter, 55 Jahr alt, sagt, er wisse nichts anderes, als dass sein Bruder Georg Dettinger selig ihm erzählte, einmal nachts um 1 Uhr sei ihm ein Weib mit einem Kind auf dem Arm in der Kromergass begegnet. Er habe sie angeredet, wer sie sei. Sie aber habe nichts gesagt. Daher habe des Zeugen Bruder gemeint, sie werde wegen des Kinds im Mon (= Mondschein?) eine Busse gebraucht haben. Er sei deswegen von ihr gegangen. Nachdem er ihr wieder nachgegangen, habe er gesehen, dass sie beim Schmiedgässles-Eck, wo des Greilins Weib wohnt, verschwand. Weil sie mit einem Schleier (= Kopftuch) vermummt war, habe er sie nicht erkannt. Aber sein Bruder habe des Greilens Frau im Argwohn gehabt.

Der 7. Zeuge, Ludwig Geckheler, über 60 Jahr alt, sagt aus wie der vorige Zeuge.

Der 8. Zeuge, Johann Votteler, 1616 geboren, sagt aus, sie habe kein gutes Lob gehabt, man habe eben gesagt, Greilens Weib bleibe bei Nacht nicht daheim.

Die 9. Zeugin, Agatha, Hausfrau des Nikolaus Finckh, um 42 Jahr alt, sagt, solang sie hier sei, habe man von des Greilens Weib nicht viel Gutes gesagt. Sie habe von dem verstorbenen Georg Göbel gehört, des Greilens Weib habe seiner Hausfrau etwas beigebracht. Er habe sie im Argwohn gehabt, als vor 14 Jahren der Zeugin Kind von 6 Jahren, welches bei des Greilens Weib in der Schul gewesen, aus der Schul ging, habe sich eine Geschwulst gleich in der Gass an ihm gezeigt. Es habe sich am gleichen Abend gelegt und in der Nacht sich so übel befunden, daß Zeugin, weil ihre anderen Kinder deswegen nicht schlafen konnten, ihm ein Schückle (= einen kleinen Stoß) gab. Am andern Morgen sei das Kind tödlich erkrankt und habe einen Löffel voll schwarzer Materie übergeben(= erbrochen), auch wegen Schwachheit nicht weiteres herausbringen können. Wiewohl sie allerhand ordentliche Arzneimittel, Doctor und Apotheke gebraucht habe, habe doch kein Mittel anschlagen wollen, sondern das Kind sei je länger je kränker geworden und habe sich besonders über das Bäuchle beklagt, habe jedermann, der zu ihm kam, angeschrien und sei schliesslich ganz lahm worden. Als die Zeugin ihr Kind, ob es nicht etwas gegessen und getrunken habe, fragte, habe es gesagt, wie es in des Greilens Haus in der Schul war, habe sie ihm zu trinken gegeben, wovon es erkrankte. 5 Tag lang sei ihr Kind in dem schmerzlichen Zustand dagelegen, bis es endlich auf ihrem Schoß starb. Wie es tot war, sei das Kind ganz lummelet (= schlaff, weich) worden und habe doch eine Zeitlang unentfärbt und nicht wie ein anderer toter Mensch ausgesehen. Des Greilens Weib und ihr Mann seien auch während der Krankheit gekommen und haben es besucht. Während des Greilens Weib zur Stube hinausging, habe ihr anderes Kind, das in der Stub in einer Wiege lag, ein Ärbetlin (= Zuckungen, Gichter) bekommen. Als das Kind in 2 Stund tot war und auf dem Tisch zugedeckt lag, sei des Greilens Weib auch gekommen und habe das darübergedeckte Tuch etwas aufgedeckt, das Kind besehen und gesagt, es sehe tot viel hübscher aus als lebendig. Zeugin habe ihr über die Achsel und wie des Greilens Weib das Kind aufdeckte, dazwischen hineingesehen und beobachtet, dass das Kind aus der Nase schweisste (= blutete). Während der Krankheit habe das Kind keinen Wein trinken, nichts davon wissen noch hören wollen. Daher habe die Zeugin gemutmaßt, Greilens Weib werde gewiß dem Kind im Wein vergeben haben, und also den Zustand des Kindes ihr zugeschrieben. Des Kutzins Mariele, welches des Greilens Weib auferzogen, habe eben auch so einen schönen Beruf (= Ruf) gehabt wie die Greilerin und fast all ihr Hab und Gut, unerachtet (= obwohl) sie noch andere arme Freunde (= Verwandte) hatte, auf sie kommen lassen. Wenn die benachbarten Weiber auf der Gasse beieinander waren und etwa von Hinrichtung der Hexen redeten, sei die Greilerin immer weggeloffen.

Die 10. Zeugin, Madlena, Hausfrau des Daniel Grimmel, um 20 Jahr, sagt aus, insgemein sage man nicht viel Gutes von des Greilens Weib. Niemand, ja nicht ihre eigenen Kinder halten viel auf sie. Als ihr Sohn, ein Schreiner, erfuhr, dass man sie neulich über das, dessen man sie beschuldigte, vorhatte, erkrankte er und zog weg. Zeugin habe seit ihrer Verheiratung in ihrem Haus nachts viel Angst und Schrecken ausstehen müssen. Ein Gespenst, oder was es sonst war, sei zu ihrem Mann allein gekommen und habe ihn gedrückt, daß er nicht schreien konnte. Den jungen Buben des Georg Aichele, der in ihrem Haus lag, besonders aber vielfach die Zeugin, als sie eine Kindbetterin war, habe eine Katz geängstigt. Bisweilen und zwar gewöhnlich vor Mitternacht und nach Mitternacht gegen 2 oder 3 Uhr, wann die bösen Leute aus- und heimfahren sollen, sei ein groß Getümmel (= Lärm) auf dem Dach gewesen und herab wie ein Boss (= Büschel) Stroh an eine Wand gefahren. Zuweilen sei nach ihrer Meinung ein zottiger Hund in das Haus über und neben ihr Gemach gekommen oder es habe gerauscht (= gelärmt), als wenn etwas einen alten Pelz nach sich schleifte auch oberhalb im Getäfer mit Naschen (= ?) hin- und hertummelte. Zeugin musste aus Furcht ihr Kind entwöhnen und weil es soviel Schrecken mit der Muttermilch eingesogen hatte, viel verdoktern. Man habe der Zeugin auch Tauben zu halten geraten, deren sie 4 kaufte. Weil aber ein ungeheuriger (= nicht geheuer, spukhaft) Jammer bei ihnen vorging, so starben 2 von ihnen nacheinander. Das Gepolter hörten sie im Taubenhaus. Es habe getan, wie wenn man die Dachplatten aufgehebt hätte und wieder zuschlage. Zeugin und ihr Bruder bezichtigten wegen dieses Zusetzens (= dieser Nachstellung) des Greilens Weib und erzählten es öffentlich den Nachbarn über den Garten hinaus, so daß des Greilens Weib es gar wohl hören konnte. Sie meint, daß des Greilens Weib sich hierüber verantworten solle.
Die Hausfrau des Hans Jacob Schreckh (siehe oben 2. Zeugin) sagt weiter aus, wie sie neulich Kundschaft gegeben (= ausgesagt) habe, sei ihr nachts etwas vor den Kammerladen gekommen, habe zuerst daran geschlagen, dann sei etwas herabgefallen und habe sie erschreckt. Weil Zeugin weder zuvor noch darnach etwas gespürt habe, habe sie des Greilens Weib geargwöhnt.

Die 11. Zeugin, Catharina, die Hausfrau des Georg Eysselohr, 38 Jahr alt, bekundet, daß sie von ihrer Schwester Barbara, Hausfrau des Benedikt jung Genckhinger hörte, daß, als sie einmal erwachte, des Greilens Weib vor ihr gestanden sei. Es sei ein laulechter (= lauwarmer) Wind gegen sie gegangen, habe ihr aber nichts geschadet.

Die 12. Zeugin, Maria, Witib des Abraham Wittam, 50 Jahr alt, sagt aus, als sie vor 15 Jahren krank lag, sei des Greilens Weib an einem Samstag zwischen den Lichtern (= in der Abenddämmerung) zu ihr gekommen und habe ihr Äpfel und eine Schüssel mit Mehl gebracht. Die Zeugin habe die Äpfel, weil sie oben beim Butzen schwarz aussahen, wie wenn Pulver darauf gestreut wäre, unter ihr Bett gelegt. Dann sei ihr Töchterlein sehr krank geworden und groß geschwollen gewesen und 3 Wochen in einem unnatürlichen, erbärmlichen Zustand krank gelegen. Wenn es Speise zu sich nahm, mußte es sie gleich wieder von sich geben. Es habe getan, als wenn man Engster (= Trinkgefäße mit engem Hals?) ausschüttete. Schliesslich sei es gestorben. Darauf sei sie auf den Gedanken geraten, daß es die unter das Bett gesteckten Äpfel gegessen haben könnte, weil sie diese nimmer gefunden habe. Weil sie zum Mehl keine sonderliche Lust hatte und von des Greilens Weib ein bös Gesag (= Gerede) ging, habe sie es ausgeschüttet. Sonst habe sie mit des Greilens Weib nie eine Gemeinschaft gehabt. Daher habe es sie wundergenommen, daß sie ihr Äpfel und Mehl brachte.

Die 13. Zeugin, Barbara, Hausfrau des Hans Mayer, 45 Jahr alt, sagt aus, sie sei zwar mit des Greilens Weib nicht in Kundschaft (= näher bekannt) gewesen. Aber sie habe von dem verstorbenen Georg Göbel und besonders seiner Hausfrau selig gehört, Greilens Weib sei einmal zu ihr gekommen und habe begehrt, ihr eine Wäsch zu halten und ihr Häß (= ihre Kleidungsstücke) darein zu tun. Sie aber habe, weil sie nicht gern helfen mochte, vorgeschützt, daß ihr nicht recht wohl sei, gleichwohl aber sei sie auf ihr weiteres Begehren zur Wäsche gesund, aber krank davon gegangen. Sie sei dann in ... (?) Jahren an schmerzlicher Krankheit bettlägerig gewesen und schließlich elend gestorben. Sie habe einzig und allein des Greilens Weib, welche während der Krankheit meistens in einer ungeraden Stund und gewöhnlich zwischen 12 und 1 Uhr zu ihr kam, den Zustand zugeschrieben. Als des Greilens Weib sie einmal besuchte, habe sie sich zwar gegen die Wand gelegt und ihr den Rücken geboten. Dennoch sei die Greilerin über sie hineingelegen, habe sie angehaucht und gefragt, wie ihre Sach stehe. Aber sie habe ihr keine Red gegeben. Die Göblerin (Göbel) habe am folgenden Morgen zur Zeugin gesagt, sie müsse bald sterben, und sei auch in 8 Tagen gestorben. Eine geraume Zeit zuvor sei die Greilerin auch hingekommen, um eine Kuh zu kaufen. Göbel hatte diese aber dem Michel Kurtz zu kaufen gegeben. Sie war die Stege hinabgegangen, aber niemand ihr nachgegangen. Man habe nachher gefunden, daß die Kalbel in Göbels Stall erkrankt war. Sie wurde an den Schwartz zu Pfullingen verkauft und von ihm gemetzget. Wie man von ihm vernahm, waren Handgriffe an ihrem Kopf gefunden worden. Sie argwohnten gleich, die Greilerin werde ihnen, weil sie ihr die Kuh nicht verkauften, solches getan haben. Der Göbel und seine Hausfrau selig wollten, als es mit ihr schier zu Ende ging, den Grellen und sein Weib ins Haus fordern lassen und ihnen den Zustand unter das Gesicht sagen und als sie von Herrn Diaconus Schaal damals kummunizierten (= das Abendmahl nahmen), ihr Herz ausschütten. Ob es aber geschah, wisse sie nicht, sondern ihre Tochter.

Der 14. Zeuge, Herr Samuel Wittam, 79 Jahr alt, bekundet, der verstorbene Georg Göbel habe ihm vielmal gesagt, dass seine Hausfrau schließlich elend gestorben. Sie habe zuvor grosse Schmerzen gehabt, indem viel Löcher in sie fielen und viel Häfen voll Materie (= Eiter) von ihr kamen. Er habe des Greilens Weib öffentlich bezichtigt, daß sie diesen Zustand seiner Hausfrau zugefügt habe. Die Greilerin habe ihm nicht mehr ins Haus kommen dürfen. Daher sei man ihm feind worden, so daß man ihn von dem Erbe wegen des Kutzens Mariele verstoßen und aus dem Testament getan habe.

Die 15. Zeugin, Barbara, Hausfrau des Benedikt jung Genckhinger, am 9. Wintermonat 26 Jahr alt gewesen, getraut sich, ihre folgende Aussage mit einem leiblichen Eid zu erhalten (= festzuhalten), sagt aus, vor 4 Jahren sei in der Behausung ihrer Schwester Catharina, Hausfrau des Georg Eysselohr, im Schmiedgässle einmal nachts an ihren Kammerladen um 12 Uhr und wieder um 2 Uhr ein Gerümpel (= Gepolter) gekommen und habe gerüttelt, als wenn es zum Laden hineinwollte. Nachher habe Zeugin solches Geräusch oben auf dem Dach gemerkt. Es sei gewesen, wie ein Mensch herumklepft (= klappert). Dieses letztere habe sie in vielen Nächten gehört. Einmal, als sie in der Nacht erwachte, sei etwas vor ihre Bettlade gekommen. Ein lohlechter (= lauwarmer) Luftzug, wie wenn ein Mensch jemand mit dem Atem anhaucht, sei an sie gegangen. Die Zeugin habe ihre Augen aufgetan und, weil es ziemlich hell in der Kammer war, gesehen, daß des Greilens Weib leibhaftig vor ihr stand. Sie habe schreien wollen, aber vor Angst es nicht vermocht. Später habe Zeugin, die noch etwa 3 Jahr in ihrer Schwester Behausung war, nicht das geringste mehr gespürt.

Reference number
A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7831
Extent
24 S.
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: +) Greilin war 2. Lehrer in der deutschen Schule (Volksschule). Vgl. Franz Votteler: Geschichte der [L]ateinschule der Reichsstadt Reutlingen in "Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg" II (Stuttgart 1920) S. 365.

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 24 Hexenprozesse
Holding
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)

Date of creation
wahrscheinlich 1665 (ohne Datum)

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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  • Archivale

Time of origin

  • wahrscheinlich 1665 (ohne Datum)

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