Urkunde
Das Kapitel verpachtet diesen Hof dem Johann zur Hoyven und dessen beiden Söhnen auf deren Lebenszeit für 16 Paar Korn, halb Roggen und halb Hafer, wovon 12 Paar dem Kapitel, 2 Malter Roggen und 4 Malter Hafer den Kreuzbrüdern und 2 Malter Roggen den Gasthausmeistern zu Düsseldorf geliefert werden sollen. In einer Urkunde der Schöffen von Kreuzberg. Mit einem Transfix, worin Spezifikation der Bestandteile des Hofs.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland, AA 0211, 326
- Alt-/Vorsignatur
-
205b
- Bestand
-
AA 0211 Düsseldorf, Stift, Urkunden (AA 0211)
- Kontext
-
Düsseldorf, Stift, Urkunden (AA 0211) >> 1. Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
17.05.2024, 18:54 MESZ
Objekttyp
- Urkunde
Beteiligte
- Diverse Registraturbildner
Entstanden
- 1532 November 11
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![Das Kapitel zu Düsseldorf verpachtet dem Johann zur Hove und zweien seiner Kinder auf deren Lebenszeit einen nicht in den Neuenhof gehörigen Heubändt, in den Rather Bändten gelegen, für 6 Mark 8 Schilling brabantish und 6 Hühner; ferner den Zehnten in Seeysbroich für 5 Malter Roggen und ebensoviel Hafer jährlich. In einem vor den Schöffen zu Kreuzberg ausgestellten Rewerse der Pächter. Mit Siegel.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Das Kapitel zu Düsseldorf verpachtet dem Johann zur Hove und zweien seiner Kinder auf deren Lebenszeit einen nicht in den Neuenhof gehörigen Heubändt, in den Rather Bändten gelegen, für 6 Mark 8 Schilling brabantish und 6 Hühner; ferner den Zehnten in Seeysbroich für 5 Malter Roggen und ebensoviel Hafer jährlich. In einem vor den Schöffen zu Kreuzberg ausgestellten Rewerse der Pächter. Mit Siegel.
![Heinrich Silverkule und seine Tochter Gertrud machen bekannt, daß der Propst des Klosters Werden Johann von Limburg sie auf beider Lebenszeit mit dem Hof Bredeney samt allem Zubehör belehnt hat. Sie sollen dem Propst dafür am nächsten 11. November vier Malter Hafer liefern und die folgenden vier Jahre ebenfalls am 11. November zwei Malter Roggen, zwei Malter Gerste, fünf Malter Hafer und zwei Hühner. Nach Ablauf dieser Frist sind vier Malter Roggen, vier Malter Gerste, zehn Malter Hafer und vier Hühner zu entrichten. Sie werden den Hof in gutem Stand halten.- Es siegelt auf Bitten des Ausstellers, der kein Siegel besitzt, der Werdener Richter Aleff Strave. - Gegeven ... des nesten dinstdages na dem sonnendaghe Oculi.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/8bee0a0e-89d2-4a8e-8250-730d247d2703/full/!306,450/0/default.jpg)
Heinrich Silverkule und seine Tochter Gertrud machen bekannt, daß der Propst des Klosters Werden Johann von Limburg sie auf beider Lebenszeit mit dem Hof Bredeney samt allem Zubehör belehnt hat. Sie sollen dem Propst dafür am nächsten 11. November vier Malter Hafer liefern und die folgenden vier Jahre ebenfalls am 11. November zwei Malter Roggen, zwei Malter Gerste, fünf Malter Hafer und zwei Hühner. Nach Ablauf dieser Frist sind vier Malter Roggen, vier Malter Gerste, zehn Malter Hafer und vier Hühner zu entrichten. Sie werden den Hof in gutem Stand halten.- Es siegelt auf Bitten des Ausstellers, der kein Siegel besitzt, der Werdener Richter Aleff Strave. - Gegeven ... des nesten dinstdages na dem sonnendaghe Oculi.
![Das Kapitel verpachtet den Hof zu Flingern an Adolph up dem Orde u. Elsgen auf 12 Jahre für 22 Malter halb Roggen, halb Hafer, 2 Malter Weizen, 6 Malter Gerste, 2 Summer Erbsen, 12 Hühner, 100 Eier und andere kleine Pächte und Dienste, überlässt dem Pächter nur eine Holzgewalt auf dem Bilker Busch und teilt mit ihm die Schweine. D. den 1. März 1551. Gezahnter Zettel.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Das Kapitel verpachtet den Hof zu Flingern an Adolph up dem Orde u. Elsgen auf 12 Jahre für 22 Malter halb Roggen, halb Hafer, 2 Malter Weizen, 6 Malter Gerste, 2 Summer Erbsen, 12 Hühner, 100 Eier und andere kleine Pächte und Dienste, überlässt dem Pächter nur eine Holzgewalt auf dem Bilker Busch und teilt mit ihm die Schweine. D. den 1. März 1551. Gezahnter Zettel.
![Craft von Elverfeld, Knappe, bekennt dem Erzbischof an rückständigen Renten aus den Höfen zu Hilden und Haan 276 Malter Roggen und 552 Malter Hafer schuldig zu sein, welche ihm für die in des Erzbischofs Diensten verlorenen Pferde und aus besonderer Vergünstigung, bis auf 96 Malter Roggen und 192 Malter Hafer erlassen werden; er verspricht diese in 8 Jahren und außerdem die gewöhnliche Hafer- und Roggenabgabe jährlich zu entrichten. d. am 10. Juli.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Craft von Elverfeld, Knappe, bekennt dem Erzbischof an rückständigen Renten aus den Höfen zu Hilden und Haan 276 Malter Roggen und 552 Malter Hafer schuldig zu sein, welche ihm für die in des Erzbischofs Diensten verlorenen Pferde und aus besonderer Vergünstigung, bis auf 96 Malter Roggen und 192 Malter Hafer erlassen werden; er verspricht diese in 8 Jahren und außerdem die gewöhnliche Hafer- und Roggenabgabe jährlich zu entrichten. d. am 10. Juli.
![Das Stift Salem und das Hospital zu Pfullendorf tauschen miteinander Höfe und Gülten. Salem gibt dem Hospital seinen Hof zu Waldbeyren, den Franz Gruber gegen eine jährl. Gült von 6 Malter Vesen, 2 Malter Roggen, 4 Malter Hafer, 6 Gulden an Geld, 1 Henne, 6 Hühner und 120 Eier innehat; ferner 70 Gulden als Rest an Geld, 13 Malter 3 Viertel 1 1/2 Imi Vesen, 17 Malter 5 Viertel 2 Imi Roggen, 18 Malter Hafer; 1 Hofgut zu Sylffenstahl, das Josef Schwellinger gegen jährl. Zins von 1 Malter 8 Viertel Vesen, 1 Malter Roggen, 1 Malter 8 Viertel Hafer, 4 Gulden an Geld, 1 Henne, 4 Hühner, 60 Eier innehat; dazu cediert Salem 1 Malter 1 Viertel 3 1/2 Imi Hafer an Restgült; ferner den Hof des Josef Hoffmann zu Kleinstadelhofen mit einer jährl. Gült von 1 Malter Roggen, 1 Malter Hafer, 27 Kreuzer 3 Heller an Geld, 1 Henne, 3 Hühner, 60 Eier und von einer Wiese im Ried 10 Kreuzer 4 Heller. Dagegen überläßt das Hospital dem Stift Salem sein Hofgut zu Spöck, das Mathäus Vetter innehat und jährl. 7 Malter Vesen 5 Malter Hafer, 4 Gulden an Geld, 2 Hennen, 12 Hühner, 240 Eier, 1 Seefahrt oder 4 Gulden zinst; ebenso überläßt das Hospital den von diesem Hof schuldigen Ehrschatz von 79 Gulden 55 Kreuzer, welche jährl. von dem Besitzer mit 20 Gulden abbezahlt werden sollen, sowie die restierenden 23 Malter 4 Viertel Vesen, 1 Malter Roggen, 14 Malter 11 Viertel 1 Imi Hafer, 12 Viertel Gerste; ferner 1 Hof zu Jeckhoffen, den Andreas Leberer innehat, mit einer Restschuld von 9 Malter 2 Viertel Vesen, 3 Malter Roggen, 5 Malter 8 Viertel Hafer und einem jährl. Zins von 1 Malter 8 Viertel Vesen, 1 Malter Roggen, 1 Malter Hafer, 1 Gulden 8 Kreuzer 2 Heller an Geld, 1 Henne, 3 Hühner, 60 Eier; schließlich 1 Hof zu Wangen, den Georg Bitsche hat, mit einer Restschuld von 5 Gulden 30 Kreuzer, einem Malter Roggen, 9 Viertel Hafer und einem jährl. Zins von 1 Malter Roggen, 8 Viertel Hafer, 28 Kreuzer an Geld, 1 Henne, 2 Hühner, 60 Eier](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Der Pfarrer Heinrich zu Gerresheim und Daniel von Goytelsheim bekunden, dass Ludwig, Canonich von St. Lambert zu Düsseldorf dem Kapitel daselbst seinen Hof mit allem Zubehör zu Stoyckheim (Stockum) zur Haltung (4 Mal jährlich) seines Anniversars und seiner Eltern und des Canonichs Hermann v. Kaiserswerth geschenkt und das dagegen das Kapitel ihm eine Leibrente von 6 Malter Weizen, 4 Malter Roggen und 10 Malter Hafer aus dem Zehnten zu Goytelsheim (Golzheom), die nach seinem Tode bis zur Bezahlung aller seiner Verbindlichkeiten weiter bezahlt werden sollen, und seinen beiden Töchtern eine Leibrente von 3 bewiehweise 6 Maltern Roggen und eben so viel Hafer aus dem Zehnten zu Derendorf ausgesetzt habe. Mit den Siegeln des Heinrich und Gerlach's Wey, Bürgermeisters von Düsseldorf. Ersteres ab.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Der Pfarrer Heinrich zu Gerresheim und Daniel von Goytelsheim bekunden, dass Ludwig, Canonich von St. Lambert zu Düsseldorf dem Kapitel daselbst seinen Hof mit allem Zubehör zu Stoyckheim (Stockum) zur Haltung (4 Mal jährlich) seines Anniversars und seiner Eltern und des Canonichs Hermann v. Kaiserswerth geschenkt und das dagegen das Kapitel ihm eine Leibrente von 6 Malter Weizen, 4 Malter Roggen und 10 Malter Hafer aus dem Zehnten zu Goytelsheim (Golzheom), die nach seinem Tode bis zur Bezahlung aller seiner Verbindlichkeiten weiter bezahlt werden sollen, und seinen beiden Töchtern eine Leibrente von 3 bewiehweise 6 Maltern Roggen und eben so viel Hafer aus dem Zehnten zu Derendorf ausgesetzt habe. Mit den Siegeln des Heinrich und Gerlach's Wey, Bürgermeisters von Düsseldorf. Ersteres ab.
![Friedrich, Alf und Gosmann Schwartz bestimmen für 1 Jahr, was jeder an Kornernte erhalten soll: Roggen und Gerste: 7 Malter und 9 Scheffel, an Hafer: 10 Malter und 4 Scheffel, und zwar erhält Friedrich 15 Scheffel Roggen und 15 Scheffel Gerste aus dem Zehnten zu Waddenhausen, 1 Malter Roggen und 1 Malter Gerste von Pömbsen, 3 Malter Gerste aus dem Hof zum Krummensiek; 3 Malter Hafer aus dem Zehnten zu Waddenhausen und 3 Malter Hafer aus dem Zehnten zu Pömbsen und 3 Malter Hafer aus dem Hof zum Krummensiek und 1 1/2 Malter Hafer von Bogeholte im Spork. Alf erhält zu Braunenbruch 4 Malter Roggen und 4 Malter Gerste, 8 Malter Hafer, dazu 1 Malter Hafer von Othermann und 6 Scheffel von Johann up deme garden, beide zu Heidenoldendorf, 1 Scheffel "van Kope tho orüpe" (Orbke?). Gosmann erhält 3 1/2 Malter Roggen und 3 1/2 Malter Gerste zu Stadenhausen und noch 9 Scheffel Gerste von dort, 8 Malter Hafer aus dem Zehnten zu Stadenhausen, von Korner 9 Scheffel und 3 Scheffel von Jokop in Nienhagen, 4 Scheffel von Kopes Johann und 1 Malter von Wind Bernd, beide zu Heidenoldendorf. Der Zehnt zu Odermissen dient dem Unterhalt ihrer Mutter und Schwester Magdalene. Alle Dienste gehen nach Braunenbruch, ebenso das Aftom und die Hühner und Eier. Geldeinkünfte erhält ihre Mutter. Erbteile und Weinkäufe sollen geteilt werden. 3 Ausfertigungen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Friedrich, Alf und Gosmann Schwartz bestimmen für 1 Jahr, was jeder an Kornernte erhalten soll: Roggen und Gerste: 7 Malter und 9 Scheffel, an Hafer: 10 Malter und 4 Scheffel, und zwar erhält Friedrich 15 Scheffel Roggen und 15 Scheffel Gerste aus dem Zehnten zu Waddenhausen, 1 Malter Roggen und 1 Malter Gerste von Pömbsen, 3 Malter Gerste aus dem Hof zum Krummensiek; 3 Malter Hafer aus dem Zehnten zu Waddenhausen und 3 Malter Hafer aus dem Zehnten zu Pömbsen und 3 Malter Hafer aus dem Hof zum Krummensiek und 1 1/2 Malter Hafer von Bogeholte im Spork. Alf erhält zu Braunenbruch 4 Malter Roggen und 4 Malter Gerste, 8 Malter Hafer, dazu 1 Malter Hafer von Othermann und 6 Scheffel von Johann up deme garden, beide zu Heidenoldendorf, 1 Scheffel "van Kope tho orüpe" (Orbke?). Gosmann erhält 3 1/2 Malter Roggen und 3 1/2 Malter Gerste zu Stadenhausen und noch 9 Scheffel Gerste von dort, 8 Malter Hafer aus dem Zehnten zu Stadenhausen, von Korner 9 Scheffel und 3 Scheffel von Jokop in Nienhagen, 4 Scheffel von Kopes Johann und 1 Malter von Wind Bernd, beide zu Heidenoldendorf. Der Zehnt zu Odermissen dient dem Unterhalt ihrer Mutter und Schwester Magdalene. Alle Dienste gehen nach Braunenbruch, ebenso das Aftom und die Hühner und Eier. Geldeinkünfte erhält ihre Mutter. Erbteile und Weinkäufe sollen geteilt werden. 3 Ausfertigungen.
![Johann von Loen (der Alte) weist den Eheleuten Gerhard van der Huete und dessen Frau Baetze, seiner natürlichen Tochter, anstatt der ihnen früher angewiesenen 40 Malter Roggen von insgesamt 100 Maltern auf die Vollmühle in dem Broich bei Heinsberg auf andere Hebung an: 14 Malter Roggen, 14 Malter Hafer auf den Hof zu Scherpenseel (-siel), 7 Paar Korn, halb Roggen, halb Hafer auf den dortigen Zehnten, 10 Malter Roggen zu Teveren. Räte: Johann Schryver, Vizedechant zu Heinsberg, Symon von Birgel, Bernd von Wevorden genannt Bulver. Mitsiegler: der Sohn Johanns, Johann der Älteste. Groissvastavent. Original. Pergament. Mit den zwei Siegeln.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)