Urkunde

Friedrich, Alf und Gosmann Schwartz bestimmen für 1 Jahr, was jeder an Kornernte erhalten soll: Roggen und Gerste: 7 Malter und 9 Scheffel, an Hafer: 10 Malter und 4 Scheffel, und zwar erhält Friedrich 15 Scheffel Roggen und 15 Scheffel Gerste aus dem Zehnten zu Waddenhausen, 1 Malter Roggen und 1 Malter Gerste von Pömbsen, 3 Malter Gerste aus dem Hof zum Krummensiek; 3 Malter Hafer aus dem Zehnten zu Waddenhausen und 3 Malter Hafer aus dem Zehnten zu Pömbsen und 3 Malter Hafer aus dem Hof zum Krummensiek und 1 1/2 Malter Hafer von Bogeholte im Spork. Alf erhält zu Braunenbruch 4 Malter Roggen und 4 Malter Gerste, 8 Malter Hafer, dazu 1 Malter Hafer von Othermann und 6 Scheffel von Johann up deme garden, beide zu Heidenoldendorf, 1 Scheffel "van Kope tho orüpe" (Orbke?). Gosmann erhält 3 1/2 Malter Roggen und 3 1/2 Malter Gerste zu Stadenhausen und noch 9 Scheffel Gerste von dort, 8 Malter Hafer aus dem Zehnten zu Stadenhausen, von Korner 9 Scheffel und 3 Scheffel von Jokop in Nienhagen, 4 Scheffel von Kopes Johann und 1 Malter von Wind Bernd, beide zu Heidenoldendorf. Der Zehnt zu Odermissen dient dem Unterhalt ihrer Mutter und Schwester Magdalene. Alle Dienste gehen nach Braunenbruch, ebenso das Aftom und die Hühner und Eier. Geldeinkünfte erhält ihre Mutter. Erbteile und Weinkäufe sollen geteilt werden. 3 Ausfertigungen.

Archivaliensignatur
L 4 K, 31
Formalbeschreibung
Überlieferungsart: Kopie
Vermerke: Rückvermerk:
No 103/5 Kurzregest.

Material
Papier

Kontext
Gutsarchiv von Schwartz-Merckel (Urkunden)
Bestand
L 4 K Gutsarchiv von Schwartz-Merckel (Urkunden)

Laufzeit
1554 März 27

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Provenienz
Merckel, Familie
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:36 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1554 März 27

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