Archivale
Eingabe an Bürgermeister und Rat
Regest: J. J. (15)58 hat Hans Christof Müller auf die Versicherung, dass nicht allein sonst keine Apotheke neben ihm aufgerichtet noch Apotheker aufgenommen, sondern auch andere, die Nebenkrämer und Triakhersmänner (= Hausierer mit Theriak) betreffende Beschwerden soweit möglich, abgeschafft werden sollen, die Apotheke nach Absterben des weiland Michael +) Hackh, seines Vorfahren (= Vorgängers) selig, mit nicht geringen Kosten an sich gebracht. Weil bisher auf Gesuche an den Rat kein Bescheid erfolgt ist, viel weniger die Beschwerden abgeschafft wurden, sondern bereits von neuem ihm an seiner Nahrung Abbruch getan wird, so muss er unter Wiederholung der alten Beschwerden sich erneut klagweise an den Rat wenden.
Vor dieser Zeit hat der Rat das Gesuch des gewesenen Apothekers Othmar Scheltz, neben Müller eine Apotheke aufrichten oder doch wenigstens für etliche Herren mit Arznei gefasst (= gerüstet, versehen) sein zu dürfen, abgeschlagen und ihm nur die gewöhnliche Krämerei wie andern zulassen wollen ohne allen Zweifel aus dem vernünftigen Bedenken, dass sich nach Gelegenheit (= Lage) der Sache in dieser Stadt zwei oder mehr Apotheker nur schwer oder gar nicht erhalten können. Im vergangenen Jahr 1564 bei der damals vorgenommenen Visitation seiner Apotheke, die zu günstigem Genügen (= Befriedigung) und besonderem Wohlgefallen des Rats ausfiel, wurde Müller auch die Zusage gemacht, in (= für) einige Zeit gegen seinen Willen keinen andern Apotheker in Reutlingen einkommen zu lassen, damit er sich von den aufgewendeten grossen Kosten desto besser erholen könne. Trotzdem hat Othmar Scheltz hernach und mittlerweil sich mit allerlei Materialien und anderem Apothekenbedarf dermassen versehen, dass er vor kurzem und auf den letzten Jahrmarkt seine Apotheke gegen jedermanns Versehen aufgetan und noch heutigen Tages entgegen dem Abschlag (= abschlägigen Bescheid) des Rats in Betrieb hat, wie solches vor Augen ist. Im Notfall ist auch darzutun, dass er nicht allein ganz neulich und im vergangenen Monat April etliche verschiedene Recepte, die vom Pfarrherrn von Wolfenhausen geschrieben waren, gemacht hat, sondern sich auch anderen Curierens und Practicierens untersteht, alles Müller und seiner bewährten (= bestätigten) Apotheke zu augenscheinlichem Abbruch und Untergang, während Müller solches Selber-Practicieren zum Nachteil des Physicus nie gestattet worden ist. An Scheltz ist das umso mehr zu verwundern, weil er selber sich zu erinnern weiss, dass er vor Jahren, als Michel +) Hagkh, nächstgewesener Apotheker selig, aus Italia in diese Stadt kam und seiner gelernten Kunst nach eine Apotheke und Corpus aufzurichten begehrte, den Hagkh, weil Scheltz damals Apotheker war, nicht als Apotheker, sondern nur als Krämer einkommen lassen wollte, so dass Hagkh auch seiner eigenen Hausfrau, die etwas schwach (= krank) war, nur geringe Materien, die nicht aus der Apotheke des Scheltz oder andern Apotheken gekauft waren, nicht zur Arznei gebrauchen durfte. Der Rat hat damals Scheltz bei diesem allein gehandhabt (= geschützt) und dem Hagkh nur die Krämerei gestattet, bis sich Scheltz der Apotheke abgetan (= die Apotheke aufgab) ...
Müller bringt daher seine früheren Beschwerden wieder vor, namentlich, dass bei andern Krämern und Landfahrern und Triakersmännern viele und mehrerlei zur Arznei dienliche Materialien, die allein aus der ordentlichen Apotheke genommen werden sollen, käuflich vertrieben werden und dies bisher nicht abgeschafft worden ist, ferner, dass dieser noch mehr beschwerliche Eingriff des Scheltz zu höchstem Verderben von Müllers Apotheke einreissen will. Müller bittet daher, seine jetzigen und früheren Beschwerden antsprechend geschehener Zusage abzustellen alsbald bei Scheltz sein eigentätiges (= eigenmächtiges) Vornehmen der Apotheke und des Arzneiens und Practicierens von Obrigkeits wegen mit gebührendem Ernst abzuschaffen und weil solches gegenüber anderen, hievor gewesenen Apotheken geschehen ist, ihn mit einem jährlichen ziemlichen (= angemessenen) Dienstgeld zu begaben. Er bittet um willfährigen Bescheid. Wenn wider Erwarten die Neuerungen nicht abgeschafft werden sollten, so wäre er gezwungen, auf andere Mittel und Wege bedacht zu sein.
Hans Christof Müller, Apotheker.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 4375
- Extent
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7 1/2 S. Text
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Bemerkungen: +) In der Eingabe des Othmar Scheltz vom 23. August 1564 heisst er Martin Hackh.
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 11 Zünfte Apotheker
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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1565 Juli 28
- Other object pages
- Last update
-
20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1565 Juli 28