Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Entweichung

Kläger: (2) Sophia Charlotte Katharina Wiese, geb. Fahlberg (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Andreas Siegmund Wiese, Amtsschneider zu Wismar und Ehemann der Kl.in (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 14.09. um Fristverkürzung für die Kl.in zum Einreichen ihres Schriftsatzes binnen 3 Tagen fordert das Tribunal die Kl.in am 16.09. auf, ihren Schriftsatz binnen 8 Tagen vorzulegen und gleichzeitig die Akten der Vorinstanz einzureichen. Am 22.09. erklärt die Kl.in, sie sei seit 1754 mit dem Bekl. verheiratet, habe aber kürzlich entdeckt, daß dieser ein Doppelleben geführt, bis 1757 gleichzeitig mit einer anderen Frau in Holstein verheiratet gewesen sei und im Jahre 1751 sein eigenes Kind ums Leben gebracht" habe. Darauf hat sie mit dem gemeinsamen Kind das Haus verlassen und ist zu ihrer Mutter gezogen, wird vom Bekl. aber vor dem Konsistorium auf Diebstahl und Rückkehr verklagt. Das Konsistorium setzt einen Gütetermin an, die Kl.in bittet jedoch darum, daß der Bekl. zunächst Auskunft über seine andere Beziehung und die Kindstötung geben solle. Das Konsistorium erfährt, daß der Bekl. erst 1757 von seiner anderen Frau geschieden worden ist und er tatsächlich sein Kind aus erster Ehe umgebracht habe. Die Kl.in beantragt daraufhin, daß der Bekl. ihr alle ihre Sachen ausliefern müsse, sie von ihm geschieden werde und sich wiederverheiraten dürfe, während ihm dies versagt werden solle. Das Konsistorium lehnt die Scheidung ab und fordert die Kl.in bei Androhung der Gefängnisstrafe zur Rückgabe aller Güter und Rückkehr zum Ehemann binnen 24 Stunden auf. Dagegen appelliert die Kl.in an das Tribunal und bittet, ihre Ehe zu scheiden und ihr alle persönliche Habe zurückzugeben. Am 28.09. bittet der Bekl. um schleuniges Urteil. Am 18.10. lädt das Tribunal die Parteien zu einem Gütetermin auf den 02.11. ein. Dort wird vereinbart, daß die Eheleute für ein Jahr von Tisch und Bett getrennt leben sollen, während dieser Zeit kein gemeinsames Gut verkaufen und daß der Bekl. Alimente von 32 s / Monat für den gemeinsamen Sohn zahlen soll.

Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1762 2. Tribunal 1762

Prozessbeilagen: (7) Urteile des Konsistoriums vom 08. und 17.09.1762; Auskunft von L.F. Zimmermann, gräflich Castellischer Ober-Inspektor zu Breitenburg vom 02.06.1762; Gutachten der Juristenfakultät Kiel vom 07.01.1752; Auszug aus dem Münsterdorfer Konsistorialprotokoll zu Itzehoe vom 13.05.1757; Ratsgerichtsurteil vom 20.07.1762; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 09.09.1762; Rationes decidendi des Konsistoriums; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Quistorp vom 13.10.1762 und der Kl.in für Dr. Hasse vom 12.10.1762

Reference number
(1) 3857
Former reference number
Wismar W 212 (W W n. 212)

Context
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 23. 1. Kläger W
Holding
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Date of creation
(1762) 14.09.1762-02.11.1762

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09.05.2025, 3:02 PM CEST

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Object type

  • Gerichtsakten

Time of origin

  • (1762) 14.09.1762-02.11.1762

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