Urkunden
Kaiser Karl IV. weist die Stadt Nürnberg an, die schuldigen 2000 lb Haller Reichssteuer dem Bischof Leupold (III.) von Bamberg zu entrichten. - Siegler: der Aussteller.
- Archivaliensignatur
-
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden Nachtrag
- Alt-/Vorsignatur
-
BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 932
- Material
-
Perg.
- Sprache der Unterlagen
-
ger
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Besiegelung/Beglaubigung: mit anh. Sg. (mit Rücksg., leicht besch.).
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Nürnberg
Literatur: Regesta Imperii VIII, 2312. - Regesta Boica 8, S. 334.
Typ: Nachtrag
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1355
Monat: 12
Tag: 5
- Kontext
-
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden >> Lade 1: Kaiserliche und königliche Anweisungen und Quittungen über die Stadtsteuer 1323-1411
- Bestand
-
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden
- Indexbegriff Person
-
Bamberg, Leopold III. (von Bebenburg) Bischof von (1353-1363)
Karl IV., Kaiser
- Indexbegriff Ort
-
Nürnberg, Reichssteuer
- Laufzeit
-
1355 Dezember 5
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:53 MESZ
Datenpartner
Staatsarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1355 Dezember 5
Ähnliche Objekte (12)
Das Landgericht des Burggrafentums zu Nürnberg vidimiert die Urkunde König Karls IV. d.d. 1347 November 13 (39-Laden: KA/A Nr. 3: König Karl IV. bestätigt und erneuert den geschworene Ratmannen und der Gesamtheit der Bürger Nürnbergs alle früheren kaiserlichen und königlichen Begnadigungen und Freiheiten, insbesondere aber die Zollbefreiungen ("pfundrecht") in den im Privileg Kaiser Ludwigs vom 12. September 1332 (39-Laden: SS/B Nr. 24) bereits namentlich aufgeführten Städten). - Siegler: das Landgericht
Kaiser Karl IV. entscheidet als erkorener Schiedsrichter wegen der strittigen Mauer unter der burggräflichen Veste zu Nürnberg zwischen den Bürgern dieser Stadt und dem Burggrafen Fridrich in der Weise, dass erstere besagte Mauer nicht höher bauen als allein mit einer 2 Spanne hohen Dachung decken und außerdem dass sie das hölzerne Tor daran abnehmen und nicht wieder einhängen sollen, außer wenn Not und Stösse in dem Land und der Stadt entstehen oder der Burggraf und dessen Erben ihr Feind werden. - Siegler: der Aussteller.