Tektonik
Akademische Disziplinarkommission (1811-1912)
Tektonikbeschreibung: Für die Untersuchung
und Bestrafung disziplinarischer Vergehen waren Rektor und Senat zuständig, ihre
Zuständigkeit wurde aber seit Beginn des 19. Jahrhunderts schrittweise
eingeschränkt bzw. staatlicher Aufsicht unterworfen.
1807 wurde ein
monatlicher Bericht des Rektors über Disziplinarangelegenheiten vorgeschrieben
(Reyscher, S. 511). 1811 wurde eine Disziplinarkommission gebildet, der unter
Vorsitz des Rektors drei Professoren angehörten und die der Aufsicht des
Kurators unterstand. Sie sollte unbeschadet der Strafgewalt des Rektors, des
Dekanskollegiums und des Senats unmittelbar die Aufsicht über Fleiß und Betragen
der Studierenden führen und besass auf diesem Gebiet auch Strafbefugnisse in
minder schweren Fällen (Reyscher 97, S. 531 und 103, S. 541-546). Der
Verfassungsentwurf von 1817 ließ ihre Zuständigkeiten unverändert (Reyscher S.
577f.). Sie wurde 1819 um zwei Mitglieder der Juristischen Fakultät (Reyscher
150, S. 623.), 1820 um den Ephorus des Evangelischen Seminars bzw. des Stifts
sowie den Vorstand des Wilhelmsstifts ergänzt und 1825, bei im übrigen
unveränderter Zuständigkeit, der Kontrolle des Außerordentlichen
Regierungskommissars unterstellt (Reyscher, S. 703f.). Für die Behandlung
schwererer Disziplinarvergehen, sowie seit 1817 für Strafsachen der
nichtstudentischen Universitätsbürger überhaupt, wurde ebenfalls 1811 eine
Kommission gebildet, der Rektor, Kanzler und Dekane angehörten. Der Kurator
besaß ihr gegenüber ein Einspruchsrecht (Reyscher, S. 577). Für die Ahndung
schwerer Vergehen, insbesondere Duellsachen, wurde jedoch das Justizministerium
zuständig (Reyscher 103, S. 541-654). Doch verblieb dem Senat die Zuständigkeit
für die Untersuchung bis zur Spruchreife (Reyscher 150, S. 623).
Untersuchungsführer war in solchen Fällen der Justitiar. Auch das Organische
Statut 1829 behielt die Disziplinarkommission mit erweiterten Kompetenzen bei.
Außer dem Kanzler bzw. seit 1831 dem Rektor gehörten ihr jetzt sechs ordentliche
Professoren sowie als Untersuchungsführer der Stadtdirektor (Reyscher 230, S.
723) und seit 1831 an dessen Stelle (laut Protokollen) der Universitätsamtmann
an.
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 122 Akademische Disziplinarkommission, Protokolle und Strafbücher
1829-1912
UAT 166 Akademische Disziplinarkommission,
Untersuchungsakten (I) 1810-1831
UAT 43 Akademische
Disziplinarkommission, Untersuchungsakten (II) 1831-1900
UAT 43b
Akademische Disziplinarkommission, Akten- und Namensverzeichnisse
1831-1959-
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv
(Auswahl):
UAT 43a Disziplinarkommission / Strafausschuss,
Untersuchungsakten (III) 1898-1967 (1969)
UAT 82 Eingestellte
Untersuchungen des Universitätsamtes gegen angezeigte Studierende (1842-1847,
1855: 1 Nr.)
UAT 117 Akademisches Rektoramt, Hauptregistratur (I):
Disziplinarkommission (UAT 117/316, 330-331: 3 Nrn, 1810-1837, 1919-1931).
UAT 243 Justitiariat: Strafbuch (UAT 243/2: 1 Nr., 1822-1825) und
Untersuchungsakten (116 Nrn, 1809-1829).
UAT 165 Außerordentlicher
Regierungskommissar Karl Hofacker: Strafbuch (UAT 165/55: 1 Nr.,
1825-1829).
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Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bd Gerichts- und Disziplinarorgane >> Bd 3 Disziplinarorgane
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02.07.2025, 11:32 MESZ
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