Tektonik

Akademische Disziplinarkommission (1811-1912)

Tektonikbeschreibung: Für die Untersuchung und Bestrafung disziplinarischer Vergehen waren Rektor und Senat zuständig, ihre Zuständigkeit wurde aber seit Beginn des 19. Jahrhunderts schrittweise eingeschränkt bzw. staatlicher Aufsicht unterworfen.
1807 wurde ein monatlicher Bericht des Rektors über Disziplinarangelegenheiten vorgeschrieben (Reyscher, S. 511). 1811 wurde eine Disziplinarkommission gebildet, der unter Vorsitz des Rektors drei Professoren angehörten und die der Aufsicht des Kurators unterstand. Sie sollte unbeschadet der Strafgewalt des Rektors, des Dekanskollegiums und des Senats unmittelbar die Aufsicht über Fleiß und Betragen der Studierenden führen und besass auf diesem Gebiet auch Strafbefugnisse in minder schweren Fällen (Reyscher 97, S. 531 und 103, S. 541-546). Der Verfassungsentwurf von 1817 ließ ihre Zuständigkeiten unverändert (Reyscher S. 577f.). Sie wurde 1819 um zwei Mitglieder der Juristischen Fakultät (Reyscher 150, S. 623.), 1820 um den Ephorus des Evangelischen Seminars bzw. des Stifts sowie den Vorstand des Wilhelmsstifts ergänzt und 1825, bei im übrigen unveränderter Zuständigkeit, der Kontrolle des Außerordentlichen Regierungskommissars unterstellt (Reyscher, S. 703f.). Für die Behandlung schwererer Disziplinarvergehen, sowie seit 1817 für Strafsachen der nichtstudentischen Universitätsbürger überhaupt, wurde ebenfalls 1811 eine Kommission gebildet, der Rektor, Kanzler und Dekane angehörten. Der Kurator besaß ihr gegenüber ein Einspruchsrecht (Reyscher, S. 577). Für die Ahndung schwerer Vergehen, insbesondere Duellsachen, wurde jedoch das Justizministerium zuständig (Reyscher 103, S. 541-654). Doch verblieb dem Senat die Zuständigkeit für die Untersuchung bis zur Spruchreife (Reyscher 150, S. 623). Untersuchungsführer war in solchen Fällen der Justitiar. Auch das Organische Statut 1829 behielt die Disziplinarkommission mit erweiterten Kompetenzen bei. Außer dem Kanzler bzw. seit 1831 dem Rektor gehörten ihr jetzt sechs ordentliche Professoren sowie als Untersuchungsführer der Stadtdirektor (Reyscher 230, S. 723) und seit 1831 an dessen Stelle (laut Protokollen) der Universitätsamtmann an.

Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 122 Akademische Disziplinarkommission, Protokolle und Strafbücher 1829-1912
UAT 166 Akademische Disziplinarkommission, Untersuchungsakten (I) 1810-1831
UAT 43 Akademische Disziplinarkommission, Untersuchungsakten (II) 1831-1900
UAT 43b Akademische Disziplinarkommission, Akten- und Namensverzeichnisse 1831-1959-

Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 43a Disziplinarkommission / Strafausschuss, Untersuchungsakten (III) 1898-1967 (1969)
UAT 82 Eingestellte Untersuchungen des Universitätsamtes gegen angezeigte Studierende (1842-1847, 1855: 1 Nr.)
UAT 117 Akademisches Rektoramt, Hauptregistratur (I): Disziplinarkommission (UAT 117/316, 330-331: 3 Nrn, 1810-1837, 1919-1931).
UAT 243 Justitiariat: Strafbuch (UAT 243/2: 1 Nr., 1822-1825) und Untersuchungsakten (116 Nrn, 1809-1829).
UAT 165 Außerordentlicher Regierungskommissar Karl Hofacker: Strafbuch (UAT 165/55: 1 Nr., 1825-1829).

Context
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bd Gerichts- und Disziplinarorgane >> Bd 3 Disziplinarorgane

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14.06.2024, 6:24 PM CEST

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