Bestand

Oberkonsistorium, Stuttgart (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Durch das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 wurde innerhalb des Geschäftskreises des geistlichen Departements das Oberkonsistorium eingerichtet. Es war als Mittelbehörde für die Aufsicht über das gesamte evangelische Kirchen- und niedere Schulwesen und das dort angestellte Personal zuständig. Aus dem Oberkonsistorium ging 1817 das Evangelische Konsistorium hervor.

Inhalt und Bewertung
Der vorliegende Bestand enthält nur einige Reste der Überlieferung dieser Behörde. Sie betreffen den Schulhausbau in Schwäbisch Hall, die Reparatur der Kirche zu Neunkirchen (Lkr. Main-Tauber) und die kirchlichen Verhältnisse in Widdern, Rossach und Unterkessach.

Vorbemerkung: Nach § 8 des Organisationsmanifestes vom 18. März 1806 gehörte zum Geschäftskreis des geistlichen Departements auch die Ministerialabteilung des Oberkonsistoriums. Das Oberkonsistorium war auch zugleich als Mittelbehörde für das ganze Königreich tätig. Es führte die Aufsicht über das gesamte evangelische Kirchen- u. Schulwesen (niedere evang. Schulen), sowie über de dabei angestellten Diener. Nach der Verordnung vom 4. Nov. 1810 (Reg.-Bl. Nr. 48) hatten die Generalsuperintendanten (Prälaten) die Investituren und alle zwei Jahre eine Visitation der ihnen unterstellten Dekanate vorzunehmen. Die Berichte der Dekane als Bezirksinspektoren in kirchlichen und Schulangelegenheiten wurden regelmäßig über die Generalsuperintendanten dem Oberkonsistorium vorgelegt. Einmal im Jahr wurde der Synodus einberufen (Reskript vom 21. Aug. 1810). Seine Beschlüsse wurden nach erfolgter Genehmigung durch das Ministerium der Geistlichen Angelegenheiten von dem Oberkonsistorium ausgeschrieben. Zum Geschäftskreis des Kgl. Oberkonsistoriums gehörten auch: 1) die Vikariats-, Dienst-, Promotions- u. Dekanats-Prüfungen der Geistlichen. 2) Ansuchen der Geistlichen um Urlaubsbewilligung (Reskr. Vom 30. Sept. 1808). 3) Am Ende jeden Monats - Anzeige der Dekane über die nicht angestellten Provisoren (Verordn. Vom 7. Aug. 1812). 4) Alle 3 Monate - Anzeige von den in der Diözese noch unbesetzt gebliebenen Provisoraten (Reg.-Bl. 1812 S. 398). 5) Auf Georgi und Martini - Einsendung einer Vikariatstabelle (Reg.-Bl. 1811 S. 118). 6) Desgl. Über den Provisorenwechsel. 7) Auf Michaelis - Einsendung einer Tabelle über die Schulprovisoren und Inzipienten. 8) Auf 1. März - Einsendung der Pfarrwitwenzetteln. 9) Anstellung und Beförderung bei Schulhäuserbau. 11) Bericht über alle Angelegenheiten des geistl. Witwen-Instituts.

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 35
Umfang
3 Büschel (0,1 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Gesamtwürttembergische Behörden und Gerichte 1806-1817 >> Behörden

Bestandslaufzeit
1806-1817

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1806-1817

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