Akten
Appellationis Auseinandersetzung um die Leistung von Diensten
Kläger: (2) sämtliche Hausleute auf Poel kgl. schwedischen Anteils (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amtmann Heinrich Christoph Jörns auf Poel (Bekl. in 1. Instanz), seit 1774 außerdem Johann Franz Palthen als Prokurator Domaniorum als Nebenbekl.
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P), seit März 1775: Dietrich Carl Bohse (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P), seit 1777: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P), seit 1783: Dr. Johann Christian Koch (A) Bekl.: Cand. jur. Johann Nikolaus Kindt (A), Dr. Johann David Lembke (P), seit 1774: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P), seit 1783 Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Johann David Lembke (P)
Fallbeschreibung: Bekl. hat im Amt Neukloster Holz gekauft, um Katen und Ställe reparieren zu lassen und hat die Kl. dazu aufgefordert, dieses Holz nach Poel zu bringen. Da diese Holzfuhren außerhalb der üblichen Dienste erfolgen sollten, haben die Kl. vor dem Amtsgericht dagegen geklagt, sind aber zur Leistung der Dienste verurteilt worden. Dagegen appellieren sie an das Tribunal, da sie nicht dazu verpflichtet sind, ungewöhnliche Dienste zu leisten. Sie bitten das Tribunal darum, das Urteil des Amtsgerichts zu kassieren und sie bei ihren Rechten zu schützen. Am 19.10.1772 fordert Tribunal Bekl. zur Stellungnahme auf. Am 04.02.1774 bekräftigen Kl. ihre Beschwerden und bitten das Tribunal, das es endlich die Antwort des Bekl. einfordere. Dieses gibt Bekl. am 08.02. 6 Wochen Zeit. Am 14.02. bittet Bekl. den Prokurator Domaniorum an seiner Stelle in den Prozeß zu setzen, da er seinen Pachtvertrag mit der Krone geschlossen hat und nur auf der Erfüllung dieses Vertrages besteht. Am 01.03. teilt das Tribunal dem Prokurator Domaniorum die Akten 1. Instanz mit und fordert ihn und die Kl. zur Stellungnahme auf. Am 09.04. nimmt Palthen zu den Argumenten beider Seiten Stellung, spricht Kl.n ihren Status als freie Untertanen ab und stuft sie als "coloni temporarii" ein, weshalb sie die Fuhren zu leisten hätten. Kl. weisen dies am 30.04. und 05.05. zurück, am 27.06. und 16.08. beschweren sie sich über die ausgebliebene Antwort Palthens, der am 30.08. und 08.10.1774 Fristverlängerung erbittet und diese am 31.08. und 10.10.1774 erhält, bevor er am 23.11.1774 antwortet und die Ansprüche Jörns bekräftigt. Das Tribunal schließt daraufhin am 25.11.1774 die Beweisaufnahme, am 01.05. und 10.07.1775 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 20.01.1777 lädt das Tribunal die Prozeßgegner auf den 11.03. zum Vergleich ein, handelt zwischen den Parteien einen Kompromiß aus, über den diese beraten und dafür am 17.03. Fristverlängerung erbitten. Am 08.04.1777 lehnen die Kl. nahezu alle Kompromißvorschläge ab und bitten das Tribunal um ein Endurteil unter Berücksichtigung ihrer alten Rechte. Das Tribunal lädt die Parteien am 12.08.1777 auf den 03.10. erneut zu einem Vergleich ein, der scheitert. Am 20.10.1777, 19.01., 04.05., 06.07. und 19.10.1778 sowie am 24.01.1780 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 07.07.1783 urteilt das Tribunal, die Kl. seien zu Holzfuhren für die dem Amt gehörigen Häuser verpflichtet, diese Fuhren seien aber nach der Anzahl der Hufen aufzuteilen und der Bekl. habe sich anteilig zu seinem Hufenbesitz daran zu beteiligen. Außerdem dürfen die Fuhren nicht zur Saat- oder Erntezeit verlangt werden, die Prozeßkosten werden unter die Parteien verteilt. Kl. ergreifen am 14., Jörns am 16., Palthen am 18.08. gegen dieses Urteil restitutio in integrum, die Parteien erbitten aber zunächst am 18.08., 22.09., 11.10., 13. und 19.11. Fristverlängerung zum Formulieren ihrer Schriftsätze. Am 25.10. legt Jörns seine Einwände gegen das Urteil vor, am 20.12.1783 der Acror regius. Am 24.01.1785 lädt das Tribunal die Parteien auf den 13.06. zu einem Vergleich ein. Dieser wird auf mehrfache Anträge der Parteien vom 07. und 23.06., 14.09. und 25.10.1785 sowie vom 20.01.1786 auf den 09.05. verlegt, gelingt schließlich durch beiderseitige Kompromisse und wird vom Tribunal am 10.07.1786 bestätigt.
Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Poel 1772 2. Tribunal 1772-1786
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Amtsgerichts vom 17.06.1772; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 22.06.1772; Auszug über den zwischen der Krone Schweden und der Stadt Wismar geschlossenen Pfandvertrag über Poel vom 22.07.1713; Auszug aus einem Pachtvertrag zwischen dem Rat Wismars und dem Amtmann Müller vom 24.01.1744; Prozeßvollmacht Jörns für Dr. Lembke vom 22.10.1772; Ratifikation des Pfandvertrages über das Amt Poel, Stockholm, 24.02.1772; Vertrag zwischen Amtmann Hundt und Peter Evers vom 04.12.1750; Tribunalsurteil vom 04.09.1754; Vertrag über den Tausch seiner Stelle auf Kirchdorf zwischen Claus Ewert und Amtmann Henning vom 24.06.1755; Auszug aus dem Schreiben des Stockholmer Reichskammerkollegiums vom 05.06.1755; Bescheid des Tribunalspräsidenten von Putbus vom 09.10.1754; Bescheid des Tribunalspräsidenten von Höpken vom 21.12.1772; Vollmacht der Kl. für Dr. Quistorp vom 17.06.1775; Protokoll des Vergleichs vom 11.03.1777; Pachtvertrag über das Amt Poel vom 31.12.1771; Auszug aus dem Protokoll vom 03.10.1777
- Archivaliensignatur
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(1) 2633
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar P 182 vol. 1 u. 2 (W P n. 182)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 16. 1. Kläger P
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1713-1772) 29.08.1772-24.10.1772; 22.02.1774-
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:03 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1713-1772) 29.08.1772-24.10.1772; 22.02.1774-