Urkunde
Kilian Zäch zu Naubrechts verkauft an Clemens Anckenreutter (Anckarütten) zu Wohmbrechts einen Zins aus seinem und Bartolome Webers zu Wangen halben Hofs daselbst, von dem die andere Hälfte dessen Bruder Hans besitzt.
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 216 M U 39
- Further information
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Siegler: Christoffel Abegk, Montfort'scher Amtmann zu Bregenz
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel
- Context
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Wangen, Reichsstadt, Münchner Ablieferung >> Urkunden
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 216 M Wangen, Reichsstadt, Münchner Ablieferung
- Indexentry person
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Anckenreutter, Clemens
Weber, Bartholomäus
Weber, Hans
Zäch, Kilian
- Indexentry place
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Naubrechts [unklar]
- Date of creation
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1511 Februar 14 (S. Valentinstag)
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:25 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1511 Februar 14 (S. Valentinstag)
Other Objects (12)
Hans Weber d. J., B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er sein Gut verschwendet und trotz mehrfacher obrigkeitlicher Warnungen Schulden gemacht, seine Ehefrau übel gehalten und ohne obrigkeitliche Erlaubnis das Land verlassen hatte, so daß Vogt und Gericht zu Stuttgart seine Frau und seine Kinder mit dem Almosen hatten ernähren müssen, deshalb strenger Strafe an Leib und Gut verfallen, jedoch auf seine Bitte und in Ansehung, daß er dem Kaiser in Italien gedient hatte, begnadigt und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr außer Landes zu ziehen, auch von seinem Gut nichts mehr zu versetzen oder zu verkaufen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.
Hans Weber, genannt Masthanns, aus Hohengehren, wegen Wildfrevelverdachts und Bruchs einer früheren U. eine zeitlang zu Schorndorf gef., jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde wieder freigelassen, schwört U. und gelobt unter Eid, seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu zahlen und sich wegen seiner verdächtigen Verhaltensweise auf Mahnung der Amtleute jederzeit und unverzüglich in dem Gefängnis zu stellen, wohin er beordert würde. Weber war, trotz einer früheren, wegen Jagdvergehen geschworenen U. unlängst mit seiner Büchse bewaffnet in einem Heuhaufen angetroffen worden und hatte sich dadurch eines Jagdfrevels sehr verdächtig gemacht. Bürgen (40 fl): Endris Boß aus Großheppach, Konrad und Sigmund Weber und Kleinhans Schlotz aus Hohengehren.