Monografie | Verordnung
Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit Unsern getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg, zu ohnumgänglichen behuef, und aufrecht Erhaltung des Landes Credits der Nohtdurfft befunden, mit der ultimo Aprilis a.c. exspirirten Steur auf ein- und ausländischen Eßig, und allerhand Weine, auch ein- und ausländischen Brandtewein noch vier Jahre, vom 1sten Maji c.a. anzurechnen, continuiren zu lassen ...
- Weitere Titel
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Renovatio der neuen Steuer auf Eßig, allerhand Weine und Branteweine
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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4 ungezählte Seiten ; 2°
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2016. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
VD18 90524527
- VD 18
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VD18 90524527
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Reihe
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VD18 digital
- Letzte Aktualisierung
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12.01.2024, 10:04 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- [Hannover?] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1738 -