Monografie | Verordnung
Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit Unseren getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg, zu ohnumgänglichen Behuef und Aufrechterhaltung des Landes-Credits der Nohtdurfft befunden, mit der ultimo Aprilis a. c. expirirten Steuer auf ein- und ausländischen Eßig und allerhand Weine, auch ein- und ausländischen Brandtewein noch Zwey Jahre, vom 1. May c. a. anzurechnen, continuiren zu lassen ... : [Geben Hannover, den 10. May 1742.]
- Weitere Titel
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1742. d. d. 10. May. Renovatio der neuen Steuer auf Essig, allerhand Weine und Brandtewein
Renovatio der neuen Steuer auf Essig, allerhand Weine und Brandtewein
1742. d. d. 10. May. Renovatio der neuen Steuer auf Essig, allerhand Weine und Brandtewein
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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[2] Bl. ; 2°
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2015. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 90431278
- VD 18
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VD18 90431278
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Letzte Aktualisierung
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12.01.2024, 10:05 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- [S.l.] , 1742 -