Bestand
Staatliches Forstamt Leutkirch (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte des Forstamts Weingarten (Altdorf) (alter Ordnung) - Revier Leutkirch
1810 gab Bayern im Staatsvertrag vom 18.5.1810 an Bayern Gebiete um Leutkirch ab. Im selben Jahr wurde das Revier Leutkirch beim Oberforstamt Altdorf errichtet. Bei der Forstorganisation von 1818 wurde die vormalige Hut Wolf-egg integriert (Regierungsblatt S.281). Bei der Forstorganisation von 1822 kam das Revier zum Forstamt Tettnang (Regierungsblatt S.21). Durch Schreiben der Finanzkammer vom 17. Oktober 1828 gab das Revier bei der Bildung des Reviers Amtzell Waldungen ab (Wü 161/65 T 1 Nr.7) und wurde von der zweiten in die dritte Klasse zurückgesetzt (Regierungsblatt 1828 S.795). Bei der Auflösung des Forstamts Tettnang 1828 kam das Revier zum Forstamt Altdorf. Infolge des Gesetzes vom 4. Juli 1849 wurde das Forstamt für die Waldungen des fürstlich Waldburg-Zeil-Trauchburgschen Forstverwaltungsbezirks Zeil mit den Gemeinden Aichstetten, Altmannshofen, Seibranz, Reichenhofen, Diepolzhofen, Neutrauchburg, Rohrdorf, Christaz-hofen, Beuren, Eisenharz, Friesenhofen, Holzleute und Winterstetten, die Waldungen der fürstlich Waldburg-Wurzachschen Forstverwaltung Wurzach, Revier Kißlegg mit den Gemeinden Emmelhofen, Kißlegg, Sommersried, Wiggenreute, Eintürnen, Waltershofen, Gebrazhofen, Herlazhofen und Praßberg, die Waldungen der fürstlich Waldburg-Wolfegg-Waldseeschen Forstverwaltung Wolfegg, Revier Kißlegg mit den Gemeinden Emmelhofen, Immenried, Kißlegg, Praßberg, Sommersried, Wiggenreute, Waltershofen, Eintürnen, Deichelried, Pfärrich, Eggenreute, Ratzenried und Gebrazhofen sowie das Revier Wolfegg mit den Gemeinden Arnach, Eintürnen, Haidgau und Ziegelbach zuständig(Regierungsblatt S.386). Durch Dekret vom 25. April 1877 der Forstdirektion wurden die Stiftungswaldungen der Gemeinde Aichstetten vom Revier Ochsenhausen abgezweigt und dem Revier Leutkirch zugeteilt (Wü 161/39 T 2 Nr.40). 1887 verwaltete das Forstamt Körperschaftswald der Gemeinden Aichstetten, Allmishofen, Ankenreute, Auenhofen, Diepoldshofen, Friesenhofen, Geboldingen, Großholzleute, Grünenbach, Haselburg, Haisterkirch, Herbrazhofen, Herlazhofen, Hinznang, Insy Stadt und Vorstandt, Leupolz, Menelzhofen, Osterhofen, Ottmannshofen, Seibranz, Siggen, Starkenhofen und Weitprechts, Stiftungswaldungen in Aichstetten, Alttann, Arnach, Beuren, Bolsternang, Christazhofen, Diepoldshofen, Eintürnenberg, Eisenharz, Engerazhofen, Enkenhofen, Friesenhofen, Gebrazhofen, Heggelbach, Herlazhofen, Hinznang, Mailand, Menelzhofen, Merazhofen, Molpertshaus, Ratzenried, Reichenhofen, Rimpach, Seibranz, Siggen, Tautenhofen, Truschwende, Unterzeil, Urlau, Waltershofen, Willerazhofen und Wuchzenhofen, Waldungen der Schulpflegen Beuren und Enkenhofen und der Mesnerstellen Beuren, Bolsternang, Diepoldshofen, Friesenhofen, Merazhofen, Reichenhofen, Seibranz und Ziegelbach (Übersicht über den Waldbesitz der Gemeinden, Stiftungen und sonstigen öffentlichen Körperschaften Württembergs, 1887, in: Wü 161/5 T 1 Nr.253). Bei der Auflösung der Forstämter alter Ordnung 1902 wurde das Revier ein selbständiges Forstamt.
Behördengeschichte des Forstamts Leutkirch (neuer Ordnung)
Durch Gesetz vom 19. Februar 1902 (Regierungsblatt 1902 S.37) wurde das Forstamt alter Ordnung Weingarten aufgelöst. Durch Bekanntmachung des Finanziministeriums vom 22. Februar 1902 betr. die Forstämter neuer Ordnung wurde das Revier Leutkirch in ein selbständiges Forstamt umgewandelt. Die Gemeindewaldungen von Leupolz sowie die Stiftungswaldungen in Eisenharz, Ratzenried und Siggen wurden dem Forstamt Wangen zugeteilt (Staatsanzeiger 1902 S.409) Die Waldungen des Forstamts lagen im Gebiet der Oberämter Leutkirch, Wangen und Waldsee bzw. des Kameralamts Leutkirch. Das Forstamt gehörte seit 1902 zum Forstverband Weingarten (Wü 161 /30 T 1 Nr.18), seit 1912 zum Forstverband Ravensburg (Wü 161/62 T 2 Nr.15). Der weitaus größte Teil des Walds bestand 1903 aus Privatwald (Wü 161/29 T 1 Nr.19). Das Forstamt war für folgende fideikommissarischen Forste zuständig: Waldungen der fürstlich von Quadt-Wykradt-Isnyschen Domanialkanzlei in Isny betr. das Fürstliche Forstamt Rohrdorf in Beuren, Christazhofen, Friesenhofen, Großholzleute, Isny-Vorstadt, Neutrauchburg und Rohrdorf; Waldungen des Fürstlich von Waldburg-Wolfegg-Waldseeschen Forstamts in Wolfegg betr. das Fürstliche Revier Kißlegg in Deuchelried, Emmelhofen, Gebraz-hofen, Herlazhofen, Immenried, Kißlegg, Leupolz, Ratzenried, Sommersried, Waltershofen und Wiggenreute; Waldungen der Fürstlich von Waldburg-Zeil-Trauchburgschen Domanialkanzlei Schloß Zeil betr. Aichstetten, Aitrach, Altmannshofen, Beuren, Eisenharz, Friesenhofen, Großholzleute, Hauerz, Herlazhofen, Neutrauchburg, Reichenhofen, Rohrdorf, Seibranz und Wurzach; Waldungen der Fürstlich von Waldburg-Zeil-Wurzachschen Domänenkanzlei in Wurzach betr. das Fürstliche Revier Treherz in Aitrach, Altmannshofen, Arnach, Ellwangen, Gospoldshofen, Hauerz und Wurzach; Waldungen der Fürstlich von Windischgrätzschen Domänenkanzlei in Wangen betr. Eglofs, Göttlishofen und Siggen (Übersicht über die fideikommissarischen Forste in Württemberg und ihre forstpolizeiliche Zuteilung zu den Forst- und Inspektionsbezirken, o.D., in: Wü 161/3 T 1 Nr.234). Das Forstamt war auch für Privatwald auf den Markungen Aichstetten, Altmannshausen, Diepoldshofen, Friesenhofen, Gebrazhofen, Herlazhofen, Hofs, Leutkirch, Reichenhofen, Seibranz, Winterstten, Wuchzenhofen, Arnach, Eintürnen, Haidgau, Haisterkirch, Unterurbach, Ziegelbach, Beuren, Christazhofen, Emmelhofen, Großholzleute, Immenried, Isny Stadt und Vorstadt, Neutrauchburg, Rohrdorf und Wiggenreute zuständig (Einteilung der Forstbezirke in Absicht auf die Privatwaldungen im engeren Sinn, o.D., in: Wü 161/32 T 1 Nr.28). 1905 wurden die durch eigene Sachverständige bewirtschafteten Körperschaftswaldungen der Gemeinde bzw. Kirchenstiftung Wurzach und des Spitals Bärenweiler dem Forstbezirk zugeteilt (Wü 161/68 T 2 Nr.123). Durch Schreiben vom 28. März 1908 wurde die forstpolizeiliche Zuteilung der Fideikommissarischen Forste der fürstlich Windischgrätzschen Waldungen auf Markungen Eglofs, Göttlishofen und Siggen dem Forstamt Wangen zugeteilt (Wü 161/63 T 1 Nr.17). Mit Wirkung vom 1. Oktober 1912 wurden die Körperschaftswaldungen von Beuren, Bolsternang, Christazhofen, Enkenhofen, Großholzleute, Stadt- und Vorstadt Isny, Menelzhofen und Rohrdorf dem Forstamt Wangen zugewiesen (Wü 161/63 T 1 Nr.18). Seit 1921 war das Staatsrentamt Weingarten in kassenmäßiger Hinsicht für das Forstamt Leutkirch zuständig (Wü 161/62 T 2 Nr.332). Seit 1951 gehörte das Forstamt zum Forstverband Ravensburg (Wü 161/30 T 1 Nr.39). Durch Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten über die Auflösung des Staatlichen Forstamts Mochenwangen und die Änderung von Forstbezirksgrenzen vom 13. Januar 1966 (GABl. S.23) gab das Forstamt an das Forstamt Wangen das Gebiet der Gemeinde Waltershofen und die Gemeinde-, Stiftungs- und Pfarrwaldungen in Waltershofen ab. Durch die Anordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der Staatlichen Forstämter vom 1. Juli 1975 (Gesetzblatt S.549) erhielt das Forstamt folgenden Sprengel: die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Leutkirch sowie von der Gemeinde Argenbühl den Staatswalddistrikt XI Enkenhofer Wald, von der Gemeinde Isny den Staatswalddistrikt X Winnismoos und von der Gemeinde Kißlegg die Staatswalddistrikte XV Hohloch und XX Argensee. Die Anordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der Forstämter vom 23. Juni 1997 (Gesetzblatt S.354) beließ den Sprengel i m Wesentlichen.
Das vorliegende Findbuch beinhaltet die komplette Ablieferung T 1 des Forstamts Leutkirch. Hier sind alle Akten der Behördenabgabe - ungeachtet der verschiedenen Provenienzen - erfaßt (Ablieferungsprovenienz). Die Bestellung der Akten erfolgt mit der Bestellsignatur Wü 161/25 T 1 Nr.###. Die im vorliegenden Findbuch verzeichneten Archivalien wurden mit Akzession 6/1968 und 68/1995 vom Staatlichen Forstamt Leutkirch bzw. mit Akzession 25/1985 durch Unbekannte abgeliefert. Die Unterlagen waren teilweise vom Unterzeichnenden kontrolliert worden und wurden nun wiederum vom Unterzeichnenden anhand des Bewertungsmodells des Schriftguts der Staatlichen Forstämter, Registraturschicht bis 1955 von Treffeisen und Füßler im Rahmen der Erschließung einer Nachbewertung unterzogen (Reinhold Schaal und Jürgen Treffeisen: Zur Bewertung und Aussonderung der Unterlagen der staatlichen Forstämter im Sprengel des Staatsarchivs Sigmaringen, in: Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen. Zur Praxis der archivischen Bewertung in Baden-Württemberg, herausgegeben von Robert Kretzschmar, 1997, Verlag W. Kohlhammer Stuttgart, S.275-291).
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Der Unterzeichnende erfaßte das Schriftgut mit dem archivischen Erschließungsprogramm MIDOSA 95 in der Reihenfolge der Lagerung im Magazin und Auflistung auf der Abgabeliste.
Der Aktenplan "Registraturschicht bis 1955" wurde der Klassifikation zugrundegelegt und die Aktengruppen für die Sortierung in eine für alle Forstämter identische Zahlenkombination überführt. Bei der Verzeichnunsarbeit wurden unterschiedliche Provenienzen ermittelt (siehe Liste unten). Teilweise wurde eine Einzelblattkassation - vor allem bei Normalien - durchgeführt und so 0,5 lfd.m Akten nachträglich vernichtet. Herr Fleischer übernahm die Verpackung der Archivalien. Dann wurde das vorliegende Zugangsrepertorium mit den Aktentiteln des gesamten Zugangs nach Klassifikation sortiert und ausgedruckt. Danach erfolgte die Herstellung von Findbüchern einzelner, virtuell zusammengestellter Provenienzen ebenfalls nach Klassifikation.
Folgende Provenienzen konnten ermittelt und virtuell in Findbüchern zusammengestellt werden:
1) Forstamt Leutkirch (neuer Ordnung) Wü 161/25 V 1: 9 Akteneinheiten
2) Forstamt Weingarten (alter Ordnung) Wü 161/65 V 1: 78 Akteneinheiten
3) Forstamt Tettnang (alter Ordnung) Wü 161/58 V 1: 16 Akteneinheiten
Die einzelnen Provenienzstellen wurden also nicht physisch im Magazin, sondern nur noch virtuell getrennt und in verschiedenen Provenienzfindbüchern zusammengefaßt. Dieses Vorgehen hat folgende Vorteile:
1) Die Ablieferung des Forstamts Leutkirch konnte als Ganzes erhalten bleiben. Das Zugangsfindbuch dokumentiert die gesamte Ablieferung. Das Amt kann so ohne Probleme auf seine Akten zugreifen.
2) Die virtuelle Provenienzentrennung ermöglichte eine zügige Verzeichnung der einzelnen Akten. Diese mußten nur noch einmal während der Erschließung in die Hand genommen werden. Eine physische Provenienzentrennung und eine separate Aufstellung der Akten hätte im Falle der Forstamtsablieferungen bedeutet, daß man zuerst alle circa 50 Ablieferungen der einzelnen Forstämter nach Provenienzen hätte trennen müssen. Dann erst wäre eine endgültige Verzeichnung möglich gewesen, da in fast jeder Ablieferung Unterlagen der Nachbar- und Vorgängerforstämter enthalten waren. Bei einem ungefähren Archivalienumfang von 150-200 lfd.m und circa 130 Provenienzen wäre ein eigener Magazinraum zur Sortierung nötig gewesen.
3) Eine Trennung der Provenienzen als ersten Schritt und die nachfolgende Verzeichnungsaktion hätte die Benutzbarkeit des Bestands für die Behörde und auch für Nutzer für mehrere Jahre unmöglich gemacht, da die ursprünglichen Ablieferungslisten nicht mehr benutzbar und kurrent gewesen wären.
4) Zahlreiche Archivalien (siehe Aufstellung oben) sind bei mehreren Provenienzstellen entstanden bzw. fortgeführt worden. Bei einer physischen Trennung der Akten nach Provenienzen hätte jede einzelne Archivalie nur einer Provenienzstelle zugewiesen werden können. Wie im Staatsarchiv Sigmaringen bisher geschehen, wäre sie der Provenienz zugewiesen worden, bei der sie den letzten Zuwachs erhalten hatte. Aber man hätte sich auch für die Ablieferungsprovenienz oder die Provenienzstelle, bei der die Archivalie den umfangreichsten Zuwachs erhielt oder auch für die Provenienzstelle, bei der sie zuerst entstand, entscheiden können. Bei dem gewählten Verfahren der virtuellen Bestandsbildung können hingegen einzelne Archivalien verschiedenen Provenienzen zugeordnet werden (siehe Liste oben). Eine Archivalie, die bei mehreren Provenienzstellen geführt wurde, erscheint nun auch in mehreren Findbüchern. Virtuelle Bestandsbildung ist daher die Perfektionierung des Provenienzprinzips.
5) Der Nutzer ohne detaillierte Kenntnis der Verwaltungsgeschichte kann bei Fr agestellungen, die einen Zeitraum umfassen, der von einer Behördenneuorganisation nicht direkt betroffen ist, auf diesem Wege leichter einzelne Archivalien finden. Denn er hat alle Unterlagen der Provenienzstelle in einem Findbuch mit Vor- und Nachakten vor sich liegen. Er muß nicht berücksichtigen, daß möglicherweise Akten bei der Nachfolgebehörde weitergeführt worden sein könnten und daher beim Findbuch der Nachfolgebehörde noch relevante Archivalien erfaßt sind.
Enthält:
Der Bestand enthält umfangreiche Unterlagen zu den Vorschriften in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, zu Besitzstandsveränderungen und zu Ausstockungen und aussagekräftige Überlieferung zu Rechten und Lasten in den Staatswaldungen und zur Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen. Keine Unterlagen sind vorhanden zu den Bereichen Registratur, Forstorganisation, Wirtschaftseinrichtung, Wegbau und Jagd und Fischerei.
Der Gesamtbestand der Ablieferung des Forstamts Leutkirch umfaßt 3,1 lfd.m mit 80 [2010: 82] Archivalien.
- Reference number of holding
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 161/25 T 1
- Extent
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82 Akten (3,1 lfd.m)
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Landwirtschaft und Forsten >> Forstämter >> Staatliches Forstamt Leutkirch
- Indexentry place
-
Leutkirch im Allgäu RV; Forstamt
Tettnang FN; Forstamt (a.O.)
Weingarten RV; Forstamt (a.O.)
- Date of creation of holding
-
1773, 1806-1956
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
03.04.2025, 8:37 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1773, 1806-1956