Bestand
Abt. 311 Bezirksausschuss zu Schleswig (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners: Der Bezirksausschuss für den Regierungsbezirk Schleswig wurde am 10. September 1889 aufgrund des preußischen Verwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 als Kollegialbehörde errichtet. Vorsitzender war der Regierungspräsident. Der Bezirksausschuss hatte bestimmte Aufgaben im Rahmen der Landesverwaltung zu erfüllen, war aber in der Hauptsache als Bezirksverwaltungsgericht tätig.
Geschichte des Bestandsbildners: Aufgrund des § 187 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 sind in deren Geltungsbereich mit dem 1. Januar 1874 Verwaltungsgerichte zur endgültigen Entscheidung streitiger Verwaltungsangelegenheiten ins Leben getreten, denen zugleich die Befugnisse der unten ausführlicher besprochenen Deputationen für das Heimatwesen übertragen wurden. An deren Stelle traten am 1. Oktober 1875 auf Grund des Gesetzes betr. die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren vom 3. Juli 1875 (Ges. Slg. S. 375; vgl. auch Staatshandbuch für 1875 S. 82/83) Bezirksverwaltungsgerichte. Zur Abänderung und Ergänzung dieses Gesetzes und zur Einführung desselben in dem gesamten Umfange der Monarchie wurde am 2. August 1880 ein Gesetz erlassen (Ges. Slg. S. 315).
Da die genannten Gesetze für die Provinz Schleswig-Holstein niemals in Kraft getreten sind, hat es in ihr Verwaltungsgerichte oder Bezirksverwaltungsgerichte, wie solche in älteren preußischen Provinzen nach Ausweis der Staatshandbücher von 1874 bis 1883/84 bestanden haben, niemals gegeben.
An die Stelle des Bezirksverwaltungsgerichtes traten aufgrund von § 7 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Ges. Slg. S. 195) Bezirksausschüsse, deren Befugnisse geregelt wurden durch das Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (Ges. Slg. S. 237).
Im § 155 des Gesetzes vom 30. Juli 1883 war bestimmt worden, dass es für Schleswig-Holstein erst dann in Kraft treten sollte, wenn für diese Provinz aufgrund besonderen Gesetzes eine neue Kreis- und Provinzialordnung erlassen sein werde. Dazu kam es erst fünf Jahre später.
Am 26. Mai 1888 (Ges. Slg. S. 139) wurde eine neue Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein erlassen, und durch Gesetz vom 27. Mai 1888 (Ges. Slg. S. 191) wurde die Preußische Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in Schleswig-Holstein eingeführt.
Geschichte des Bestandsbildners: Am 4. März 1889 (Amtsblatt S. 125) setzte der Minister des Innern das Regulativ zur Ordnung des Geschäftsganges und des Verfahrens bei den Bezirksausschüssen vom 28. Februar 1884 für die Provinz Schleswig-Holstein in Kraft, dessen vollständiger Text im Amtsblatt S. 130 bis 133 mitgeteilt ist.
Am 10. September 1889 hat sich der Bezirksausschuss des Regierungsbezirks Schleswig konstituiert, was der Regierungspräsident durch eine Bekanntmachung vom selben Tage im Amtsblatt S. 489 zur öffentlichen Kunde gebracht hat.
Im § 7 des Gesetzes vom 30. Juli 1883 war bestimmt worden, dass die Bezirksausschüsse überall an die Stelle der Deputationen für das Heimatwesen treten sollten. Die Schlewig-Holsteinische Deputation musste danach bei Errichtung des Schleswiger Bezirksausschusses verschwinden. Im Staatshandbuch erscheint sie zum letzten Male im Jahrgang 1889, S. 446, und im folgenden Jahrgange 1890 S. 456 erscheint zum ersten Male der Bezirksausschuss des Regierungsbezirkes Schleswig zu Schleswig.
Die Heimatdeputationen verdankten ihre Entstehung dem Bundesgesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 (Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes S. 360 ff.).
Durch das Preußische Gesetz vom 8. März 1871 wurde dann im § 40 angeordnet, dass zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Armenverbänden für jede Provinz pp. am Sitz einer Provinzialregierung unter dem Namen Deputation für das Heimatwesen eine Behörde eingesetzt werde. Für Schleswig-Holstein wurde eine solche in Schleswig am 18. September 1871 konstituiert, was der Oberpräsident durch Bekanntmachung vom 22. September 1871 (Amtsblatt S. 257) zur öffentlichen Kunde brachte.
Für das Herzogtum Lauenburg wurde eine gleiche Deputation durch Gesetz vom 24. Juni 1871 (Offizielles Wochenblatt S. 183) errichtet, die sich am 3. Oktober 1871 zu Ratzeburg konstituierte (Offizielles Wochenblatt S. 380 und 409). Durch Gesetz vom 9. März 1879 (Ges. Slg. S. 134) wurde sie aufgehoben. Ihre Geschäfte und ihre Akten gingen am 20. April 1879 auf die Schleswiger Deputation über.
Bestandsgeschichte: Die in das Staatsarchiv gelangten Akten sowohl der beiden Heimatsdeptutationen wie des Bezirksausschusses sind alle vom Bezirksausschuss, der sie hatte kassieren wollen, an das Staatsarchiv abgegeben worden (vgl. Acc. 3/1905 und 8/1906).
Geschichte des Bestandsbildners: Aufgrund des § 187 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 sind in deren Geltungsbereich mit dem 1. Januar 1874 Verwaltungsgerichte zur endgültigen Entscheidung streitiger Verwaltungsangelegenheiten ins Leben getreten, denen zugleich die Befugnisse der unten ausführlicher besprochenen Deputationen für das Heimatwesen übertragen wurden. An deren Stelle traten am 1. Oktober 1875 auf Grund des Gesetzes betr. die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren vom 3. Juli 1875 (Ges. Slg. S. 375; vgl. auch Staatshandbuch für 1875 S. 82/83) Bezirksverwaltungsgerichte. Zur Abänderung und Ergänzung dieses Gesetzes und zur Einführung desselben in dem gesamten Umfange der Monarchie wurde am 2. August 1880 ein Gesetz erlassen (Ges. Slg. S. 315).
Da die genannten Gesetze für die Provinz Schleswig-Holstein niemals in Kraft getreten sind, hat es in ihr Verwaltungsgerichte oder Bezirksverwaltungsgerichte, wie solche in älteren preußischen Provinzen nach Ausweis der Staatshandbücher von 1874 bis 1883/84 bestanden haben, niemals gegeben.
An die Stelle des Bezirksverwaltungsgerichtes traten aufgrund von § 7 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Ges. Slg. S. 195) Bezirksausschüsse, deren Befugnisse geregelt wurden durch das Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (Ges. Slg. S. 237).
Im § 155 des Gesetzes vom 30. Juli 1883 war bestimmt worden, dass es für Schlewig-Holstein erst dann in Kraft treten sollte, wenn für diese Provinz aufgrund besonderen Gesetzes eine neue Kreis- und Provinzialordnung erlassen sein werde. Dazu kam es erst fünf Jahre später.
Am 26. Mai 1888 (Ges. Slg. S. 139) wurde eine neue Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein erlassen, und durch Gesetz vom 27. Mai 1888 (Ges. Slg. S. 191) wurde die Preußische Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in Schleswig-Holstein eingeführt.
- Bestandssignatur
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Abt. 311
- Umfang
-
25 lfd. M.; 25 lfd. M. lfd. M.
- Kontext
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Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Preußische Verwaltung 1867 bis 1946
- Bestandslaufzeit
-
1870-1943
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 08:02 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1870-1943