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Gültverschreibung

Regest: Barbara, weiland Jacob Brauns selig Witib zu Reitlingen, bekennt für sich und ihre Erben, daß sie mit Bewilligung von Bürgermeister und Rat allhier Peter Bihler und Johann Gretzinger als Spendenpflegern um 33 Gulden 20 Kreuzer Hauptgut guter, gangbarer, unverrüfter Währung, wofür sie quittiert, verkauft hat 1 Gulden 40 Kreuzer jährl. Zins aus ihren 3 Vierteln Weingarts im Vochenzenholz, zwischen Matheus Fuchß und Hans Sperrle gelegen, oben an Martin Hammer und unten an Johann Ammer stoßend. Zinst den Pfründen jährlich 10 Schilling, sonst zinsfrei, hievor unversetzt, ledig und eigen, soll auch vor Wiederlösung des oben genannten Hauptguts ferner nicht beschwert werden, sondern der Spendenpfleg als Unterpfand verschrieben sein. Bei Säumigkeit in der Reichung des jährl. Zinses oder zur Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts haben die Spendenpfleger das Recht, das Unterpfand nach hiesiger Stadt üblichem Gebrauch darum anzugreifen, bis sie um alles das, worum der Angriff geschehen ist, gänzlich zufrieden gestellt sind. Obwohl dieser Brief einen steten Gültkauf besagt, sollen sie oder ihre Erben, wann sie wollen oder von ihnen begehrt würde, die 33 Gulden 20 Kreuzer Hauptgut abzulösen schuldig sein. Jeder Teil soll dem andern 1/4 Jahr zuvor abkünden.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2162
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reitlingen

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 6 Armenpflege: Quittungen, Obligationen
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1673 Februar 24

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1673 Februar 24

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