Monografie

Landesherrlich-gnädigste Verordnung. Seine Churfl. Durchl. etc. befehlen allen ihren Beamten, und Obrigkeiten, daß sie 1mo. Alle Mutationen bey Wechselpfärren, welche per casum abitus, vel obitus sich ergeben, bey Dienstsamotion unverzüglich allemal an den churfl. geistlichen Rath einberichten sollen ...

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Ausgabe
[Verordnung vom 21. Februar 1776]
Umfang
[1] Bl.
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 960,XVIII,1

Beteiligte Personen und Organisationen
Erschienen
S.l. : 1776

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10319621-8
Letzte Aktualisierung
16.04.2024, 14:05 MESZ

Beteiligte


Entstanden


  • S.l. : 1776

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