Archivale

Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter und -arbeiterinnen.

Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, außer in den neuen Ostgebieten und im Protektorat


Die vorgeschriebenen Kennzeichen für die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums sind durch die örtlichen Polizeibehörden auszugeben.
Für jeden Arbeiter sind 5 Kennzeichen vorgesehen. Die Kreispolizeibehörde hat den Bedarf zu ermitteln.

Archivaliensignatur
0.4, 074/1162a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 22
former reference number: 394, Folio 100-101
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: S IV D2 Nr. 382/40
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: FS-Erlass Berlin Nue 63 544
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift
Sonstige Erschließungsangaben
Verwandtes Material: FS-Erlass des Reichsministers des Innern vom 06.04.1940 - Pol. S IV D2 - 382/40

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1940
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Reichsführer-SS
Laufzeit
16.04.1940

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:20 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Reichsführer-SS

Entstanden

  • 16.04.1940

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