Archivale
Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter und -arbeiterinnen.
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, außer in den neuen Ostgebieten und im Protektorat
Die vorgeschriebenen Kennzeichen für die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums sind durch die örtlichen Polizeibehörden auszugeben.
Für jeden Arbeiter sind 5 Kennzeichen vorgesehen. Die Kreispolizeibehörde hat den Bedarf zu ermitteln.
- Archivaliensignatur
-
0.4, 074/1162a
- Alt-/Vorsignatur
-
former reference number: Allgemeines 22
former reference number: 394, Folio 100-101
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: S IV D2 Nr. 382/40
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: FS-Erlass Berlin Nue 63 544
- Formalbeschreibung
-
Art: Fotokopie einer Abschrift
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Verwandtes Material: FS-Erlass des Reichsministers des Innern vom 06.04.1940 - Pol. S IV D2 - 382/40
- Kontext
-
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1940
- Bestand
-
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
-
Reichsführer-SS
- Laufzeit
-
16.04.1940
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
02.06.2025, 09:20 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Reichsführer-SS
Entstanden
- 16.04.1940