Urkunden
Martin Mack (Mock), seßhaft zu Echterdingen, wegen einer strafbaren Handlung zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich fortan wohl zu verhalten, offene Zechen und Wirtshäuser zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen und an ungebührlichen Orten und in "Schlupfhäusern" nicht mehr zu verkehren, verspricht, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4572
- Umfang
-
Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: Jörg Greins, B. und des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Anmerkungen: Vgl. U 4576
- Kontext
-
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 2. Stuttgart, Amt >> 2.1. Amtsorte >> 2.1.8. Echterdingen
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:51 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1538 März 18 (Mo n. Reminiscere)
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Jörg Fleck, seßhaft zu Leinfelden [Stadt Leinfelden-Echterdingen, Kr. Esslingen], zu Stuttgart gef., weil er die Mahnung des Vogts, sich in Stuttgart zu stellen, mißachtet, auch andere Gebote übertreten hatte und ohne Erlaubnis der Obrigkeit weggezogen war, jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitte mit der Auflage freigel., ohne Erlaubnis der Obrigkeit sein Leben lang in keine heimliche oder öffentliche Zeche zu gehen, sich gehorsam zu verhalten und seine Frau und sein Kind zu ernähren, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U.
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