Urkunde
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Dekan Frank und der Konvent von Fulda, bekunden, dass es unter ihren Lehnsleuten und Hintersassen (undte...
- Archivaliensignatur
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1217
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (beide beschädigt)
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum uf Dinstag nach assumtionis Marie nach Crist geburt viertzehennhundert und im sehesundachttzigisten iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Dekan Frank und der Konvent von Fulda, bekunden, dass es unter ihren Lehnsleuten und Hintersassen (undtersessene) wegen der Burg Bieberstein zu Streitigkeiten gekommen war und deshalb zwischen dem Abt einerseits und Dekan und Konvent andererseits ein Vertrag geschlossen wurde, der beiden Seiten in schriftlicher Form ausgehändigt worden ist. Der Vertrag besagt unter anderem, dass Abt Johann die Burg Bieberstein mit Zubehör zukünftig besitzen soll. Dem Abt soll in Zukunft vom Konvent für das Pfandsumme von 2500 Gulden, für die die Burg Bieberstein dem Konvent verpfändet war, in Fulda jährlich 90 Viertel Getreide - halb Roggen (korn), halb Hafer - für die Nutzung zweier Höfe der Herrschaft sowie 60 Gulden für den Zoll in Neuenhof gegeben werden. Es wird bekundet, dass der Abt außerdem die Wüstungen Batten (das Batten), Thaiden (Dethen), Seiferts (Siffrids) und Findlos (Fundeles), [alle] am Auersberg gelegen, mit ihren Rechten und Zubehör besitzen soll, wie sie dem Abt bisher von Konvent, Kloster und Seelgerät zugestanden worden waren. Dekan, Konvent und Kloster sollen ein jährlicher Zins von 50 Gulden aus der Stadt [Bad] Salzungen gehören, den der Abt mit Zustimmung seines Konvents vom Kloster Hersfeld abgelöst hat. Außerdem hat der Abt dem Dekan und dem Konvent Schulden in Höhe von 800 Gulden erlassen. Der Abt soll seine Urkunden über den Zins in [Bad] Salzungen, der Konvent seine Urkunden über die Wüstungen aushändigen. Sollte Abt Johann oder einer seiner Nachfolger die Aufforderung (befelhe) zur Ablösung seitens der Propstei Frauenberg erhalten, weil sie [das Pfand] vom Fuldaer Konvent und Seelgerät zurückhaben will, soll er dem Konvent und Seelgerät den Betrag, der von den 2500 Gulden noch nicht gezahlt worden ist, bezahlen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1486 Aug.22a Rueckseite....
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann, Konvent des Klosters Fulda
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Vgl. Nr. 1216.
- Kontext
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
- Bestand
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Laufzeit
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1486 August 22
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1486 August 22