Urkunde

Der Ritter Christian (Kyrstan) von Witzleben (Wyzeleibin) und seine Söhne, die Ritter Dietrich und Friedrich von Witzleben, bekunden für sich und ...

Archivaliensignatur
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 75, 494
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis geburt dryzenhundert iar in dem acht und sechzigisten iare an Sonabinde nach sent Laurencien tage

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Ritter Christian (Kyrstan) von Witzleben (Wyzeleibin) und seine Söhne, die Ritter Dietrich und Friedrich von Witzleben, bekunden für sich und alle ihre Erben, dass sie von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde über das Schultheißenamt und den Zoll in Hain (Hayn) und einen Wald, der Hain genannt wird und bei Hain liegt, erhalten haben. Die Brüder geloben, einem Wiederkauf nicht zu widersprechen und auch alle anderen Vereinbarungen einzuhalten. Siegelankündigung. Dietrich von Witzleben siegelt für sich, seinen Vater Christian und seinen Bruder Friedrich. Inserierte Urkunde von 1368 August 11: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er dem Ritter Christian von Witzleben und dessen Söhnen, den Rittern Dietrich und Friedrich von Witzleben, das Schultheißenamt in Hain mit freier Verfügungsgewalt (mit setzen und entsetzen) für 50 Pfund guter, alter Heller zum Wiederkauf verkauft hat. Der Zoll in Hain wird für 13 Mark vollwichtiges (lotiges) Silber zum Wiederkauf verkauft. Für den Wald genannt Hain bei Hain werden 150 Pfund alter Heller bezahlt. Die Ämter und Güter werden mit allem Zubehör, wie es Abt und Kloster besessen haben, verkauft. Sämtliches Geld haben die von Witzleben bereits an die von Erffa für die Auslösung der genannten Ämter und Güter bezahlt. Es besteht ein jederzeitiges Rückkaufrecht für Abt und Kloster, dem nicht widersprochen werden kann. Ein Rückkauf muss ein Vierteljahr vorher angekündigt werden. Siegelankündigung des Abtes Heinrich. (Nach Cristis gebuert dryzenhundert iar in dem acht und sechzigisten iare an Fritage nach sent Laurencien tage). (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1368 Aug.12 Vorderseite.jpg|Vorderseite]], [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1368 Aug.12 Rueckseite.jpg|Rückseite]]; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1368 Aug.12 Siegel Avers.jpg|Avers]])

Vermerke (Urkunde): Siegler: Ritter Dietrich von Witzleben

Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370

Laufzeit
1368 August 12

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 09:39 MEZ

Objekttyp


  • Urkunde

Entstanden


  • 1368 August 12

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