Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Verkauf eines Hauses
Kläger: (2) Henning Friedrich von Lützow, David Lembcke jun. und C.D. Hase, Bürger in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Ratsdiener Christian Ludwig Holzerland (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Lic. Johann David Lembke (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 08.07. um Fristsetzung an Kl. zum Einbringen ihrer Appellation fordert das Tribunal Kl. am 09.07. auf, ihren Schriftsatz binnen 8 Tagen einzureichen. Am selben Tag trägt Bekl. seine Einwände gegen die Appellation vor und bittet, diese nicht anzunehmen. Das Tribunal lehnt dies am 09.07. ab. Am 15.07. tragen Kl. vor, daß Bekl. am 10.04.1756 ein Haus in der Lübschen Straße an den Pelzer Michael Ladewig verkauft habe. Die Kl. beschweren sich über den Verkauf des Hauses, da sie starke Beeinträchtigungen für sich in den benachbarten Häusern befürchten. Obwohl Bekl. vertraglich fixieren läßt, daß Ladewig in dem Haus nicht sein Handwerk ausüben darf, versuchen Kl., den Kauf des Hauses vom Ratsgericht verbieten zu lassen. Dieses folgt ihrem Antrag aber nicht, weshalb sie an das Tribunal appellieren und fordern, den Verkauf rückgängig zu machen. Am 17.07. ergänzen die Kl. ihren Schriftsatz mit Beispielen des Rechtsgebrauchs in Lübeck, am 18.08. reichen sie die notarielle Beglaubigung der Lübecker Ratsgerichtsurteile nach. Am 08.10. fordert das Tribunal die Akten der Vorinstanz an, die am 18.10. eingehen. Am selben Tag bitten Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 22. auf den 26.10.1756 festlegt. Am 24.01.1757 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil, legt aber fest, daß Ladewig nicht nur das Gerben und Beitzen sondern alle anderen Tätigkeiten, die mit Belästigungen für seine Nachbarn verbunden sind, verboten werden. Am 31.01. bittet Bekl. den Kl.n für das eventuelle Einlegen von Rechtsmitteln die Frist zu verkürzen und erreicht am 01.02. ein entsprechendes Mandat auf 14 Tage. Am 15.02. bitten Kl. um Erklärung des Urteils, ob dem Pelzer Ladwig auch das Ausgießen der Lauge auf der Straße verboten sei und erhalten am 18.02.1757 eine entsprechende Bestätigung des Tribunals.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1756 2. Tribunal 1756-1757
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 07.07.1756; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 30.06. und 03.07.1756; Schreiben der Kl. an das Ratsgericht vom 30.06.1756; Kaufvertrag zwischen Engel Sabina Langhof, Bekl. und Michael Ladewig vom 10.04.1756; Tribunalsurteil in Sachen Johann Michael Heintzen, Appellanten contra den Ratsverwandten Daniel Müller und Bürger Johann Jürgen Nedder, Appellaten, in puncto eines gekauften und zu beziehenden Hauses vom 13.07.1735; Auszug aus der Klage der Kl. vor dem Ratsgericht; Ratsgerichtsprotokoll vom 01.05.1756; Erklärung Ladwigs zur Nutzung des Hauses vom 30.06.1756; von Notar Anton Rode aufgenommenes Protokoll der Zeugenverhöre von Christoph Odewan und Agneta Margaretha Heinz vom 03.07.1756; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Protokolle von Zeugenbefragungen von Caspar Podey und Carsten Friedrich Weyer vom 05. sowie von Johann Jürgen Nedder vom 08.07.1756; Urteile des Lübecker Rates vom 15.09.1751, 02.06.1753, 10.05.1755; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Ungnade vom 15.07.1756 und des Bekl. für Dr. Hasse vom 16.10.1756; Rationes decidendi des Ratsgerichts
- Archivaliensignatur
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(1) 1991
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar L 107 (W L 3 n. 107)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1735-1756) 06.07.1756-19.02.1757
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:02 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1735-1756) 06.07.1756-19.02.1757