Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Kauf eines Hauses

Kläger: (2) Hermann von der Fehr, Brauer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Brauerkompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Hinrich Gustav Scheffel (A & P) Bekl.: Dr. Josias Matras (A & P)

Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 14.04. um Befristung der Möglichkeit für Kl., gegen ein Ratsgerichtsurteil zu appellieren, fordert das Tribunal Kl. am 18.04. auf, seinen Schriftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen. Am 28.04. legt Kl. seine Beschwerden gegen das Urteil des Rates vor, das ihm auferlegt, 601 Rtlr für den Kauf eines Brauhauses aus einem Konkurs zu bezahlen, weil er in einer Kompanieversammlung einst gesprächsweise einen potentiellen Käufer benannt hatte, der mittlerweile abgesprungen ist. Da die Kompanie das Haus daraufhin gekauft hat, um alle Brauhäuser innerhalb der Brauerkompanie zu halten, fordert sie von Kl. nun die Bezahlung und erreicht ein entsprechendes Ratsgerichtsurteil, gegen das Kl. appelliert. Das Tribunal fordert den Rat am 03.06. auf, das "Gravamen von selbsten zu heben" oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 15.06. beschwert sich Kl., daß der Rat von ihm verlangt, einen Appellationseid zu schwören und 10 Rtlr dafür zu bezahlen und erreicht am 27.06. ein Verbot des Tribunals an Rat. Am selben Tag beziehen sich Bekl. auf den Appellationsrezeß von 1581 und verlangen, daß Kl. Appellationseid schwören und dafür bezahlen soll. Das Tribunal verweist sie auf sein Urteil. Am 06.09. erbittet Kl. erneut die Einsendung der Akten der Vorinstanz, die bisher nicht erfolgt ist und erreicht ein entsprechendes Mandat mit 8tägiger Fristsetzung am selben Tag. Am 26.09. gehen die Akten der Vorinstanz ein, am 29.10. werden sie eröffnet. Am 11.12.1712 bringt Kl. die Brauer- und Cassaordnung als Beweismittel bei, aus der der Streit entstanden ist. Am 06.02.1713 hebt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz auf und befreit Kl. von der Zahlung.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht zu Wismar 1712 2. Tribunal 1712-1713

Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 10.03.1712; Ratsgerichtsurteile vom 09.03., 10.06.1712; Supplik der Brauerkompanie an Ratsgericht (o.D.); Aufstellung über Verkauf der Güter des Thile Schacht (o.D.); von Tribunalspedell Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 30.06.1712; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Wismarer Brauer- und Cassa-Ordnung vom 23.06.1710

Archivaliensignatur
(1) 0837
Alt-/Vorsignatur
Wismar F 59 (W F 2 n. 59)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1710-1712) 14.04.1712-08.02.1713

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09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1710-1712) 14.04.1712-08.02.1713

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