Akten
Appellationis Auseinandersetzung um den Kauf eines Hauses
Kläger: (2) Claus Köppe d.Ä., Brauer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Peter Wulff, Schuster zu Wismar, und Jochim Paris, Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (P)
Fallbeschreibung: Kl. hat von Peter Wulf dessen auf dem Spiegelberg gelegenes Haus am 23.01.1672 für 1.109 Mk. lüb. gekauft. Jochim Paris mischt sich in diesen Vertrag, indem er Wulff rät, Köppe das Haus nicht zu überlassen, sondern es an ihn zu besseren Bedingungen zu verkaufen. Da der Kaufvertrag noch nicht schriftlich fixiert wurde, erklärt Rat Kauf für nichtig. Kl. bringt Beweise für vollzogenen Verkauf bei und bittet Tribunal, das Ratsgerichtsurteil aufzuheben und Paris zur Übernahme aller Kosten zu verurteilen. Am 02.03. erneuert Kl. seine Bitte, woraufhin das Tribunal am 08.03. die Akten der Vorinstanz anfordert. Am 02.04. teilt Wulff mit, daß Paris am 29.03. auf das Haus verzichtet habe, Köppe aber die Prozeßkosten und die auf dem Haus lastenden Forderungen Dritter von dem Kaufpreis abziehen und nur die verbleibenden 181 Mk. 11 s für das Haus bezahlen will, weshalb er um ein Verbot an Köppe bittet, das Haus nicht vor Bezahlung des Kaufpreises zu beziehen und dieses am selben Tag erhält. Am 13.04. spezifiziert Kl. die Kosten und sein Angebot, was er für das Haus bezahlen wolle. Das Tribunal verweigert Kl. am 15.04. die Anrechnung der Prozeßkosten auf den Kaufpreis. Am 18.04. bittet Wulff erneut um Mandat an Kl., das Haus nicht zu beziehen, wird vom Tribunal am 24.04. aber auf den Bescheid vom 15.04. verwiesen. Nachdem Wulff am 02.05. Belege beibringt, daß ihm 309 Mk. 9 s als Kaufpreis zustehen, erlangt er vom Tribunal am 03.05. Bescheid an Kl. zur Zahlung dieses Betrages binnen 2 Tagen. Am 08.05. ergreift Kl. dagegen restitutio in integrum, das Tribunal verweist ihn am selben Tag an die Vorinstanz. Am 09.05.1672 bittet Wulff erneut um ein Mandat an Kl. zur sofortigen Bezahlung des Kaufpreises, wird aber am selben Tag an das Ratsgericht verwiesen. Am selben Tag quittiert Dr. von Bremen den Empfang des in der Tribunalskanzlei deponierten Geldes.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1672 2. Tribunal 1672 3. Tribunal 1672
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 15.02.1672; Ratsgerichtsurteile vom 03., 14. und 22.02.1672; Ratsgerichtsprotokoll vom 03.02.1672; undatierte Klageschrift Köppes an den Rat Wismars; Verzichtserklärung Paris auf das Haus vom 29.03.1672; Stadtbuchschrift vom 20.04.1672; Quittung Wulffs vom 25.02.1672; Erklärung des Samuel Hünemörder vom 03.04.1672; Rechnung was Peter Wulffen an Gelde aus dem Hauß zu kombt; Auszug aus dem Vertrag über den Verkauf des Köppeschen Hauses an Samuel Hünemörder vom 22.11.1671; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 06.05.1672
- Reference number
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(1) 1625
- Former reference number
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Wismar K 41 (W K 2 n. 41)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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(1671-1672) 21.02.1672-10.05.1672
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:01 PM CEST
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1671-1672) 21.02.1672-10.05.1672