Bestand

Gefürstete Grafschaft Zollern: Renteirechnungen (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Geschichtlicher Überblick
Der Ursprung der spätmittelalterlichen Grafschaft Zollern liegt in den territorialen Rechten, die 1288 bei der Erbteilung des Grafen Friedrichs V. des Erlauchten auf seine beiden Söhne in die Linien Schalksburg und Hohenzollern in die Hände des älteren Sohnes fielen, der die Grafschaft Zollern mit der Burg erhielt. Die Linie Zollern-Schalksburg starb bereits 1408 wieder aus.
In der Folgezeit kam es immer wieder zu Erbteilungen und Erbschaftskonflikten, die zur zeitweiligen Verpfändung des zollernschen Besitzes und zur Zerstörung der Stammburg Zollern durch Württemberg und den Schwäbischen Städtebund im Jahr 1423 führten. Im Markgröninger Vertrag 1429 musste Graf Eitelfriedrich schließlich einem württembergischen Eintritt in die Erbfolge beim Erlöschen der Zollern im Mannesstamm zustimmen.
Hierzu kam es jedoch nicht, im Gegenteil konnte ein großer Teil der Besitzungen wieder zurückerworben, die Landesherrschaft ausgebaut und 1454 auch die Burg Zollern wiederaufgebaut werden. 1471 erhielten die Grafen von Zollern das Münz- und Bergregal sowie den Blutbann in allen Orten mit zollernscher Niedergerichtsbarkeit, außerdem wurde die Grafschaft von fremden Gerichten befreit.
1497 tauschte man die allodiale Herrschaft Haigerloch gegen die Herrschaft Rhäzüns in Graubünden von Österreich ein, 1540 kaufte man die Herrschaft Hainburg und 1552 die Habsburg lehenbare Herrschaft Wehrstein.
1558 fiel die Stammgrafschaft nach dem Tod des Grafen Jos Niklaus II. an seinen Vetter Graf Karl I. von Hohenzollern (1515-1576), der 1575 die Teilung des Besitzes entgegen der Anordnung seines Großvaters Graf Eitelfriedrichs II. unter seinen drei Söhnen in der so genannten "Väterlichen Verordnung" festschrieb. Der älteste Sohn Eitelfriedrich begründete so die Linie Hohenzollern-Hechingen, der zweite Sohn Karl die Linie Hohenzollern-Sigmaringen und der dritte Sohn Christoph die bereits 1634 wieder ausgestorbene Haigerlocher Linie.
Die Stammgrafschaft umfasste 1576 ca. 270 qkm. Dazu gehörten die Stadt Hechingen, 24 Dörfer, nämlich Grosselfingen, Burladingen, Hausen, Owingen, Rangendingen, Bisingen, Stein, Sickingen, Bechtoldsweiler, Jungingen, Weilheim, Stetten bei Hechingen, Starzeln, Stetten unter Holstein, Killer, Steinhofen, Gauselfingen, Boll, Schlatt, Thanheim, Wessingen, Zimmern, Hörschwag, Beuren sowie die Exklave Wilflingen bei Rottweil.
Eitelfriedrichs Sohn Johann Georg wurde 1623 wegen seiner Verdienste unter den Kaisern Rudolf II., Matthias und Ferdinand II. zum erblichen Reichsfürsten erhoben.
Eine Konstante in der Geschichte des Fürstentums Hohenzollern-Hechingen stellt seine schwierige finanzielle Lage dar, die man durch eine Annäherung an die brandenburgischen Hohenzollern zu erleichtern suchte. Diese führte jedoch nicht zu einer finanziellen Entlastung, wohl aber zum Erbvertrag von 1695, der den jeweiligen Kurfürsten von Brandenburg zum Chef des gesamten Hauses Hohenzollern und die Erbfolge der brandenburgischen Hohenzollern im Falle des Fehlens eines männlichen Nachkommens in der schwäbischen Linie bestimmte.
Auch die Vererbung der Grafschaft Zollern nicht in gerader Linie, sondern an einen Bruder oder Neffen ist ein immer wiederkehrendes Phänomen in der Geschichte des Hauses Hohenzollern-Hechingen. So übernahm z.B. Philipp, zunächst Domherr in Köln und Straßburg, die Grafschaft von seinem Bruder, Fürst Eitelfriedrich II., der seine Grafschaft bereits in seinen letzten 10 Regierungsjahren von 1651 bis 1661 von einer kaiserlichen Schuldenkommission verwalten lassen musste, die sich auch bei der Revision der Renteirechnungen niederschlägt.
Unter der Regierung des Fürsten Friedrich Wilhelm kam es zur Verpachtung der Einkünfte des Landes an den späteren Kammerdirektor und Geheimen Rat Johann Paul von Ba ratti gegen die Zahlung von zunächst 22 000, dann 31 000 Gulden.
Der Sohn Friedrich Wilhelms, Fürst Friedrich Ludwig reformierte wohl auch als Folge der mit Baratti gemachten Erfahrungen die Verwaltung des Fürstentums: Aus der bisherigen einzigen Behörde, der Kanzlei, wurde der Geheime Rat als einzige Zentralbehörde geschaffen, die in drei Departements (1. Staats-, Regierungs-, Kreis-, Polizei-, Malefiz-, Justiz- und Kanzleisachen, 2. Prozesssachen; 3. Kameral-, Schuld-, und Rechnungssachen, Aufsicht über die Landschaftskasse) geteilt wurde. 1749 kam es zu einer erneuten Änderung der Verwaltungsorganisation: Der Geheime Rat wurde zur Regierung umgewandelt, ihr allein kamen zentralbehördliche Funktionen zu, darunter waren die Hofratskanzlei, anstelle des bisherigen Oberamts, dessen Name aber umgangssprachlich noch lange weitergeführt wurde, die Rentkammer und das Forstamt angesiedelt. Auf derselben Ebene stand des weiteren der Hofstaat.
In die Zuständigkeit der Hofratskanzlei fielen die bürgerlichen Rechtssachen und -streitigkeiten, die Polizeiangelegenheiten und die kleinen Kriminalfälle. Bei Fällen der peinlichen Gerichtsbarkeit führte sie die Verhöre durch und reichte deren Ergebnis der Regierung zur Entscheidung ein. Personell bestand die Hofratskanzlei aus zwei Hofräten, einem Sekretär und einem Kassier. Hier wurden auch die so genannten Kanzleirechnungen geführt, die im vorliegenden Bestand erschlossen sind.
Wie dem Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen gelang es auch dem kleineren Hechingen in der Zeit des napoleonischen Länderschachers der Mediatisierung zu entgehen und seinen Status als souveränes Fürstentum zu wahren. Allerdings erhielt Hechingen im Gegensatz zu Sigmaringen als Entschädigung für entgangene Feudalrechte in der Grafschaft Geulle bei Maastricht sowie den Herrschaften Mouffrain und Baillonville nur sehr geringe Gebietsgewinne, nämlich 1803 die Herrschaft Hirschlatt, welche bisher dem Augustinerchorherrenstift Kreuzlingen gehört hatte und aus einem Dorf und 7 Weilern bestand, sowie die säkularisierten Klöster Stetten, Rangendingen und St. Luzen und das Kollegiatstift in Hechingen. 1815 folgte der Eintritt in den Deutschen Bund.
Im Staatsvertrag vom 7. Dezember 1849 traten die Fürsten der beiden hohenzollerischen Fürstentümer ihre Souveränität gemäß der alten Hausgesetze und Erbverträge an Preußen ab.
Die Rechnungslegung der Gefürsteten Grafschaft Zollern
1. Rechnungsarten
Die erhaltenen Rechnungen der Gefürsteten Grafschaften Zollern waren nicht durchgängig reine Geld- und Renteirechnungen. Es kommen auch Mischformen aus Rentei- und Kastenrechnungen vor. Das macht die Bildung reiner Rentei- oder Kastenrechnungsserien Serien schwierig. Da sich nur vereinzelt Stückrechnungen und genetische Vorstufen erhalten haben, wurden diese im Rahmen der Verzeichnung ebenfalls in die eine Serie der Geld- und Renteirechnungen integriert. Einige Hofhaltungsrechnungen aus der Zeit zwischen 1807 und 1810 wurden ebenfalls in den vorliegenden Bestand eingebunden, das sie zeitlich genau am Übergang anzusiedeln sind. Die so genannten Hofratskanzleirechnungen wurden ab 1765 mitsamt ihren Belegen den Beilagen zur Renteirechnung beigebunden. Erst ab 1803 spalten sie sich als eigenständige Rechnungsserie ab. Sie sind im Bestand DH 1 T 12 erschlossen.
2. Überlieferung
Die Renteirechnungen der Gefürsteten Grafschaft Zollern liegen erst ab 1731 als Serie nahezu komplett vor und reichen zeitlich bis zum 23. April 1806. Die älteste Renteirechnung stammt dagegen aus dem Jahr 1547. Größere Lücken bestehen v.a. zwischen 1582 und 1614/15, zur Zeit des 30jährigen Krieges sowie zwischen 1695 und 1731. Die meisten der älteren erhaltenen Rechnungen wurden durch die Einführung der Rubrikenordnung im Zuge der Aufteilung des Hech ingischen und Sigmaringischen Archivs in ein Fürstliches Haus- und Domänenarchiv sowie ein Preußisches Regierungsarchiv durch den Sigmaringer Registrator und Archivkommissär Eduard Schwarzmann in den Aktenbestand DH 1 R 128, Rechnungswesen integriert. Bereits zuvor war das Hechinger Archiv sowohl bezüglich der Ordnung der Bestände als auch der Unterbringung in einem schlechten Zustand. Laut einem Bericht Schwarzmanns vom 15. Juli 1850 lagen die Archivalien ungeordnet in einem feuchten Raum (Vgl. Schöntag, Vom Schatzarchiv zum Staatsarchiv. Das Werden des Staatsarchivs Sigmaringen, in: Beiträge zur Landeskunde 2/1981, S. 1-8, hier: S. 3.). Dementsprechend ist der Zustand einiger Rechnungsbände aus der Serie der Renteirechnungen sehr schlecht, in einigen Fällen ist das Papier von Schimmel befallen, lappig und zerbröselt. Entsprechend ist auch der Zustand des durchgesehenen Aktenbestands DH 1 R 128, der deutliche Spuren von Wasserschäden zeigt.
Die Beilagen der Rentei Hechingen wurden im Gegensatz zu denen des Fürstentums Sigmaringens wie die Renteirechnungen ebenfalls gebunden. Ab 1757 sind sie für die lange Regierungszeit Fürst Joseph Wilhelms fast komplett vorhanden. Es fehlt lediglich der gesamte Jahrgang 1799/1800 sowie offenbar einzelne Bände z.B. der Jahre 1796/97. Vor 1757 haben sich lediglich einzelne Beilagen von 1731 und 1733 erhalten. Durch die Bindung der späteren Jahrgänge gingen auch nur wenige Einzelbelege verloren, so dass für jeden Jahrgang zwei, drei oder z.T. vier Bände, insgesamt meist um die 1500 Beilagen oder mehr erhalten geblieben sind. Im Gegensatz zu den Beilagen zu den Renteirechnungen von Sigmaringen und Haigerloch bzw. Wehrstein konnten die Beilagen so auch nicht verunordnet werden, was das Auffinden einzelner Belege ausgehend von den Belegnummern in der durch Rubriken gegliederten Rechnung vereinfacht.
3. Inhalt

Zunächst enthalten die Hechinger Renteirechnungen die Summe aller Geldeinnahmen u.a. aus Rauchgeld, Mann- und Frauensteuer, Judentribut und Schirmgeld, Ungeld, Fällen und Frevel aber auch verkauften Naturalien wie Fisch, Wein, Holz, Gänsen ebenso wie die Einnahmen an Frucht, alten Hennen, Obst etc. Die Ausgaben betreffen u.a. Ausgaben zur Tilgung von ausgeliehenem Kapital und dessen Verzinsung, Ausgaben ad manus Serenissimi, Deputate für die übrigen Mitglieder des fürstlichen Hauses, Ausgaben für die Hofhaltung, Ausgaben für die Besoldung der Beamten und Bediensteten des Fürstentums, Ausgaben für das Bauwesen sowie für Almosen und Stipendien. Die Spezifikation und Präzisierung der in den Rechnungen aufgenommenen Summen findet sich in den Beilagen zu den Renteirechnungen.
4. Rechnungsführung
Die Rechnungsführung funktionierte in Hechingen offenbar zumindest personell nicht so systematisch wie in der Grafschaft bzw. dem Fürstentum Sigmaringen. Während in Sigmaringen von Beginn an der jeweilige Untervogt hierfür zuständig war und erst 1655/56 der jeweilige Rentmeister diese Aufgabe übernahm, scheint als Rechner in Hechingen bereits 1547 der Rentmeister Bastian Schlegel auf. In der Folge sind die Rechner dann nicht immer nachweisbar, ansonsten tauchen in dieser Funktion verschiedene Personen wie der Kammerschreiber, der Registrator, der Hofmeister, dann auch wieder der Rentmeister und Kastner auf. 1731 übernimmt dann der Rentei- und Kollektationskassier Jacob Friderich Heerbrand, der noch im selben Jahr auch zum Rentmeister wurde, aber bereits im Februar 1732 durch den Kammerrat und Interimsrenteiverwalter Mayer ersetzt wurde. Inzwischen hatte sich offenbar der Rentmeister als Rechnungsleger endgültig etabliert, jedenfalls sind diese jetzt regelmäßig als Verantwortliche der Rechnungslegung nachweisbar. Auf ihn folgt im Juli 1732 Jacob Christian Haerlin, der die Rechnungen in der Folge zeit bis 1743 legte. Zwischen 1743 und 1753 zeichnete schließlich Christian Ludwig Kopp verantwortlich, der bemerkenswerterweise die von ihm geführte Rechnung der Jahre 1749/50 nicht zum normalerweise üblichen Termin zu Georgi beendete, sondern sie noch bis zum Tod seines Fürsten am 4. Juni 1750 fortführte.
5. Rechnungsrevision
Revision wird bei der Erschließung des vorliegenden Bestandes als moderner Begriff benutzt, unter dem mehrere zeitgenössische Schritte wie Revision, Abhör und Justifikation bzw. Adjustierung zusammengefasst werden. Vor allem im 18. Jahrhundert scheint hier eine Differenzierung eingetreten zu sein. Da sich diese verschiedenen Stufen der Rechnungsrevision meist über einen längeren Zeitraum erstreckten, ist für die zweite Hälfte des 18. Jahrhundert immer der Anfangs- und der Endpunkt eines Revisionsvorgangs angegeben. Insgesamt wurden von 122 verzeichneten Bänden 74 revidiert. Die Revision wurde oft von dem jeweils zuständigen Kanzler oder dem Revisor und nur in drei Ausnahmefällen durch den entsprechenden Grafen oder Fürsten, nämlich einmal durch 1547 durch Graf Karl I. von Hohenzollern, dann durch den Grafen und späteren Fürsten Johann Georg (1619/20) und einmal durch Fürst Philipp von Hohenzollern-Hechingen (1660/61) vorgenommen. Ausgelöst durch einen Konflikt zwischen Fürst Eitelfriedrich II. und seinen Brüdern kam es zur Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, die Informationen einholen, den Konflikt lösen und auch den finanziellen Ruin des Fürstentums Hohenzollern-Hechingen abwenden sollte. Ende April 1655 kam es schließlich zur Durchführung der projektierten Maßnahmen, die zur Entlassung nicht qualifizierter Beamter und der Einsetzung eines Oberstleutnants für die Festung Hohenzollern sowie von vier Amtleuten führten. Zum Oberamtmann und damit Leiter dieser neuen Regierung, die zwar weiterhin Fürst Eitelfriedrich II. als auch dem Kaiser verpflichtet war, wurde Jacob Rudolf Streit von Immendingen bestimmt. Dieser scheint auch bei der Revision der Rechungen von 1656/57 und 1657/58 im Rahmen einer "delegatio caesarea" neben Oberamtsverwalter Johann Hildebrandt auf, dazu kamen noch "ex mandato domini principis" Kanzleiverwalter Melchior Zündelin, der fürstlich-hohenzollerische Sekretär Albert Otto Bürg und der fürstlich-markgräflichen Rechenrat Christoph Springauff.
Die Erschließung des Bestandes
Der vorliegende Bestand wurde im Rahmen eines Projekts der Stiftung Kulturgut im November 2009 erschlossen. Dabei wurde auch die Rubrik Rechnungswesen des Domänenarchivs Hechingen (DH 1 R 128) durchgesehen und die eindeutig als Renteirechnungen identifizierbaren Bände in den vorliegenden Bestand integriert. Dabei wurden jedoch z.B. die Summarischen Renteirechnungen, die Extrakte der Renteirechnungen, die Einzugsregister, die teilweise vorhandenen Revisionen sowie die Hofkammer-, die Hofkassen-, die Hofhaltungs- und die Zahlmeistereirechnungen in Rubrik 128 belassen. Deshalb empfiehlt sich je nach Forschungsthema weiterhin eine Durchsicht der für Hechingen sehr reichhaltigen Rubrik 128. Die Rubriken der einzelnen Rechnungsbände wurden im Rahmen der Erschließung ca. alle 30 Jahre bzw. bei größeren Zäsuren oder Veränderungen aufgenommen.
Der Bestand umfasst 121 Archivalieneinheiten und ist unter der Signatur FAS DH 1 T 13 Nr. ... bestellbar.
Liste der Rechner
Bastian Schlegel (Rentmeister und dann Obervogt): 1547-1561
Caspar Lerch (Kammerschreiber): 1573-1574
Hans Großthoma (Rentmeister): 1579
Christoph Mohr (Registrator): 1582
Georg Stenglin (Hofmeister): 1651
Heinrich Thringer (Rentmeister): 1652-1655
Joachim/Joos Ripp (Rentmeister): 1656-1666
Jacob Friderich Heerbrand (Renteiverweser und Kollektationskassier, dann Rentmeister): 1731-1732
Johann Georg Mayer (Kammerrat und Interimsrenteiverwalter): 1732
Jacob Christian Haerlin (Rentmeister): 1732-1743
Christian Ludwig Kopp (Rentmeiste r): 1743-1753
Johann Jacob Schmid (Rentmeister): 1753-1760
Ignaz Joseph Tröndlin (Rentmeister): 1760-1761
Sigmundus von Motz (Hofrat): 1761-1762
Johann Konrad Ziegler (Hofrat): 1762-1766
Franz Xaver Rahn (Kammerrat und Rentmeister): 1766-1769
Johann Nepomuk Zimmermann (Kammerrat und Rentmeister): 1769-1771
Johann Michael Hein (Kammerrat und Rentmeister): 1772-1779
Johann Michael Hölzl (Renteiverweser): 1779
Johann David Nipp (Rentmeister): 1779-1783
Carl Leonhard Brodorotti (Kammerrat und Rentmeister):1783-1800/01
Johann Friderich Heid (Hofrat und Rentmeister): 1800-1803
Johann Georg Schetter (Kammerrat) und Joseph Hipp (Kalkulator): 1803-1805
Johann Georg Schetter (Kammerrat) und Dominicus Ruff (Kammersekretär): 1805-1806
Sigmaringen im Mai 2011
Stefanie Albus-Kötz

Bestandssignatur
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DH 1 T 13
Umfang
121 Archivalieneinheiten (8,2 lfd.m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Hechingen >> Gefürstete Grafschaft Zollern
Verwandte Bestände und Literatur
Literatur:
Eva Ortlieb, Im Auftrag des Kaisers. Die kaiserlichen Kommissionen des Reichshofrats und die Regelung von Konflikten im Alten Reich (1637-1657) (Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 38), Köln/Weimar/Wien 2001.
Wilfried Schöntag, Vom Schatzarchiv zum Staatsarchiv. Das Werden des Staatsarchivs Sigmaringen, in: Beiträge zur Landeskunde 2/1981, S. 1-8.
Jörg Riester, Die Einnahmen und Ausgaben in den Rentei REchnungen des Fürstentums Hohenzollern-Hechingen unter Fürst Joseph Wilhelm. Rechnungsjahre 1770 bis 1775. Ein Beitrag zum Rechnungs- und Finanzwesen des Fürstentums Hechingen im 18. Jahrhundert. Wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades Diplom-Handelslehrer an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Indexbegriff Ort
Zollern; Grafschaft

Bestandslaufzeit
1547-1810

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 08:37 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1547-1810

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